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Link zur Panoramafreiheit https://www.pentaxians.de/./40456504nx51499/small-talk-f33/link-zur-panoramafreiheit-t37690.html |
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Autor: | Asahi-Samurai [ So 15. Sep 2019, 20:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Link zur Panoramafreiheit |
Hallo, ich habe einen interessanten Link zur Panoramafreiheit gefunden. Sie gilt nach dem Artikel nur für dauerhafte Kunstwerken, nicht aber für temporäre (z.B. Licht- und Freilichtbühneninstallationen. https://www.derstandard.at/story/200010 ... ket-newtab Bloß zur Information. VG Holger |
Autor: | Dunkelmann [ Mo 16. Sep 2019, 13:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Viele Dank Holger. Ich finde solche Artikel sehr hilfreich und informativ, auch wenn es im Grunde sehr ärgerlich, wie so etwas geregelt ist. Je mehr solcher Vorfälle sich häufen, umso weniger trauen sich Hobby-Fotografen, solche Aufnahmen öffentlich zu zeigen. Auch wenn ich finde, dass das Urheberrecht sehr wichtig ist, so kann ich doch nicht ernsthaft öffentlich so eine große und für jeden sichtbare Lichtinstallation machen und dann darauf pochen, dass keiner ohne verherige Frage ein Bild davon online stellt... Ist schon sehr schräg... Asahi-Samurai hat geschrieben: Hallo,
ich habe einen interessanten Link zur Panoramafreiheit gefunden. Sie gilt nach dem Artikel nur für dauerhafte Kunstwerken, nicht aber für temporäre (z.B. Licht- und Freilichtbühneninstallationen. https://www.derstandard.at/story/200010 ... ket-newtab Bloß zur Information. VG Holger |
Autor: | pentaxnweby [ Mo 16. Sep 2019, 15:12 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Ja, möchte nicht wissen wieviele Handys da gezückt wurden. |
Autor: | SteffenD [ Mo 16. Sep 2019, 21:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Dort sollte man mal überprüfen, ob eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt und die Installation überhaupt unter das Urheberrecht fällt. Das bezweifle ich nämlich ganz stark. |
Autor: | Dunkelmann [ Mo 16. Sep 2019, 21:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Das ist ein berechtigter Einwand, aber will man deshalb einen Anwalt auf eigene Kosten beauftragen? SteffenD hat geschrieben: Dort sollte man mal überprüfen, ob eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt und die Installation überhaupt unter das Urheberrecht fällt.
Das bezweifle ich nämlich ganz stark. |
Autor: | SteffenD [ Mo 16. Sep 2019, 21:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Nö, natürlich nicht. Nur wenn es Theater gibt. |
Autor: | Dunkelmann [ Mo 16. Sep 2019, 22:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Aber wenn das "Angebot" ist: zahlen sie 28 € oder entfernen Sie ihr Bild von der Social-Media-Plattform... Dann müsste mir das Zeigen des Bildes schon seeeehr am Herzen liegen, wenn ich es dann nicht einfach löschen würde... Es müsste so eine Plattform wie Kickstarter geben, wo Leute mit gleichen Interessen einen finanziell unterstützen, damit er solche grundsätzlichen Fragen gerichtlich klären lässt. Gibt es sowas? Wäre clever... Denn gerade Fotografen haben in diesen Tagen ja einen ganzen Haufen von Fettnäpfchen zu umgehen, wobei in vielen Fällen noch nicht klar ist, ob ein Rechtsanspruch seitens des Abmahners/Klägers tatsächlich besteht... SteffenD hat geschrieben: Nö, natürlich nicht.
Nur wenn es Theater gibt. |
Autor: | xy_lörrach [ Mo 16. Sep 2019, 23:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
Das Thema ist doch für Hamburg schon längst durch ... Auf allen einschlägigen Seiten zu der Veranstaltung findet sich folgender Hinweis: "Der BLUE PORT HAMBURG ist eine temporäre Kunstaktion, für die die Regeln des Urheberrechts gelten. Nach einer Vielzahl von Nachfragen bezüglich der Möglichkeit, Bilder des Lichtkunstwerks BLUE PORT HAMBURG zu veröffentlichen, ist aktuell zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, dass Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist. Für kommerzielle Nutzungen ist weiterhin die VG Bild-Kunst anzufragen." Aber auch ich sehe es als echt und an, wenn die halbe Stadt zur Kunstaktion erklärt wird und man dann praktisch keinerlei private Fotos mehr zeigen könnte. |
Autor: | He-Man [ Di 17. Sep 2019, 08:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
och, mir ist das egal. Sobald man in Sichtweite solcher Installationen ist, müssten große Schilder aufgestellt sein, dass das fotografieren verboten ist. Also in der größe wie die Schilder zur nächsten Stadt auf der Autobahn. Woher soll ich denn sonst wissen, dass man das Licht des Eifelturms nicht veröffentlichen darf |
Autor: | Asahi-Samurai [ Di 17. Sep 2019, 09:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Link zur Panoramafreiheit |
He-Man hat geschrieben: och, mir ist das egal. Sobald man in Sichtweite solcher Installationen ist, müssten große Schilder aufgestellt sein, dass das fotografieren verboten ist. Also in der größe wie die Schilder zur nächsten Stadt auf der Autobahn. Woher soll ich denn sonst wissen, dass man das Licht des Eifelturms nicht veröffentlichen darf Tja, leider schützt Unkenntnis nicht vor Strafe. Und temporäre Kunst scheint weit auffassbar zu sein, siehe auch den letzten Absatz des Artikels. Feuerwerke dürften dann u. U. genauso dazugehören wie Straßenkunst. Ich befürchte, manche Abmahnanwaelte wetzen schon die Feder. VG Holger |
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