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Privatbesitz und Fotografie ?
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Autor:  barniey [ Di 6. Jan 2015, 16:39 ]
Betreff des Beitrags:  Privatbesitz und Fotografie ?

Hallo Zusammen,

aus aktuelle Anlass wollte ich mich einmal erkundigen, wie es sich in Deutschland verhält, wenn man Privatbesitz fotografiert.
Also nicht wenn man Privatbesitz betritt, sondern, wenn man diesen, z.b. "nur" fotografiert.

Muß das immer genemiegt werden, oder nicht ?

Heute beim Spaziergang hatte ich eine Konflkt als ich von einem öffentlichem Weg aus ein Fachwerkgebäude fotografieren wollte und die
Anwohnerin, mit dem Hinweis auf "Privatbesitz" mir das verboten hatte.

Auf's erste dachte ich, Sie wird wohl recht haben, aber dann dürfte man die meisten Gebäude nicht ablichten oder es wäre nicht rechtens.

Jetzt habe ich in der Zwischenzeit etwas über das "" gehört und ich bin deshalb der Meinung dass das Ablichten von Privatbesitz so nicht verboten ist.

Bild
#1

Der Weg ist ein öffentlicher Weg, obwohl es so scheint, dass dieser mitten durchs Grundstück geht.

Zugegeben, wenn es ein wenig unordentlich oder unaufgeräumt ist, würde es mich auch stören wenn es fotografiert wird, aber generell kann es niemand verbieten, oder ?

Viel Grüße

Autor:  andreasb [ Di 6. Jan 2015, 16:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

Ich denke dieses ausgesprochene Verbot ist genau soviel Wert wie der Rücktritt von Facebooks AGBs auf der eigenen Pinnwand. Solange du keine neues Google Streetview veranstaltest, kann dir sicher keiner was.

Autor:  derrobert [ Di 6. Jan 2015, 17:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

Verbot hin oder her, wenn es der Besitzer nicht möchte, sollte sein Wunsch akzeptiert werden.

Autor:  pixiac [ Di 6. Jan 2015, 17:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

derrobert hat geschrieben:
Verbot hin oder her, wenn es der Besitzer nicht möchte, sollte sein Wunsch akzeptiert werden.
Aber er darf es nicht verbieten, er darf nur höflich fragen, oder er muss dir die ganze Zeit so im Weg stehen, dass das Bild seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen würde. :mrgreen:

Natürlich darf man auch die Außenansichten von Privathäusern fotografieren, wenn man sich selber auf einem öffentlichen Weg befindet.

Autor:  mika-p [ Di 6. Jan 2015, 18:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

Und ohne Zuhilfenahme von Leitern, Stufen etc.,
auch nicht aus einem anderen Fenster auf die Straße zu diesem Haus ...
also Standpunkterhöhend ...

Autor:  barniey [ Di 6. Jan 2015, 18:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

Ja, ich denke auch, wenn der Besitzer es nicht möchte muss man nicht mit dem Foto durch die Wand. :D

Autor:  Lumina [ Di 6. Jan 2015, 20:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Privatbesitz und Fotografie ?

Das nennt sich Panoramafreiheit (bitte googeln) und ist erlaubt.

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