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Neues zum Kunsturhebergesetz
https://www.pentaxians.de/./40456504nx51499/allgemeine-fotothemen-f47/neues-zum-kunsturhebergesetz-t15897.html
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Autor:  SteffenD [ Do 8. Okt 2015, 12:19 ]
Betreff des Beitrags:  Neues zum Kunsturhebergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen, in dessen Begründung es sich auf das Kunsturhebergesetz bezog.

https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... i-101.html

Dadurch wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. :bravo:

Autor:  Jörn [ Do 8. Okt 2015, 21:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues zum Kunsturhebergesetz

Da der Artikel vermutlich bald wieder verschwinden wird, hier der Text nochmal als Zitat:

tagesschau.de hat geschrieben:
Protestierende müssen sich nicht automatisch ausweisen, wenn sie bei Demonstrationen Bilder oder Videos von Polizisten machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Teilnehmer von Demos hätten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstrationsteilnehmern gestärkt. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Protestierende, die auf einer Demonstration die Polizei filmen, müssen sich nicht automatisch den Einsatzkräften gegenüber ausweisen.

Die Polizei darf aus Sicht der Richter nur die Identität eines Demonstrationsteilnehmers festhalten, wenn eine "konkrete Gefahr" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Könnten Beamte jederzeit das Vorzeigen des Ausweises verlangen, bestehe die Gefahr, dass Protestierende "aus Furcht" überhaupt keine Fotos oder Filmaufnahmen mehr machen und somit "Kritik an staatlichem Handeln" unterdrückt werde.

Das Gericht bezog sich in seiner Urteilsbegründung auch auf das Kunsturhebergesetz. Dieses verbiete lediglich das unbefugte Verbreiten von Bild- oder Videomaterial, nicht aber dessen Anfertigung.

Hintergrund des Falls ist eine Demonstration 2011 in Göttingen. Die Begleiterin eines Teilnehmers hatte aus Sicht der Polizisten den Eindruck erweckt, die Beamten zu filmen. Daraufhin musste er sich ausweisen und klagte später dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht war er damit jedoch gescheitert.


Gruß
Jörn

Autor:  SteffenD [ Do 8. Okt 2015, 21:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues zum Kunsturhebergesetz

Danke, wußte nicht ob ich das so hier reinsetzen darf

Autor:  Schraat [ Do 8. Okt 2015, 21:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues zum Kunsturhebergesetz

Aktenzeichen: 1 BvR 2501/13
Sollte man vielleicht dabei haben (neben dem Ausweis xd )

Autor:  SteffenD [ Do 8. Okt 2015, 21:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues zum Kunsturhebergesetz

Ausweis muß man ja nicht mitführen, dann eher bloß das Az :mrgreen:

Autor:  Jörn [ Do 8. Okt 2015, 21:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues zum Kunsturhebergesetz

SteffenD hat geschrieben:
Danke, wußte nicht ob ich das so hier reinsetzen darf

Wenn Du es als Zitat kennzeichnest und die Quelle nennst, sollte es keinerlei Probleme geben. 100% sicher bin ich nicht, aber 99,9%. ;)

Gruß
Jörn

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