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DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende Mai
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Autor:  User_07214 [ Fr 27. Apr 2018, 13:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

me2

Autor:  DeFuFroschn [ Fr 27. Apr 2018, 13:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

ebenso

Autor:  klaus123 [ Fr 27. Apr 2018, 15:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Danke für die Informationen und die Diskussion - was das dann für meine Web-Seite bedeutet weiß ich immer noch nicht richtig, aber einen Datenschutzhinweis muß ich wohl noch leicht findbar dranbasteln...

Autor:  Marescalcus [ Fr 27. Apr 2018, 15:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

soeben petitioniert !

Gruß vom Ralf

Autor:  butcher1995 [ Fr 27. Apr 2018, 16:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

bin auch dabei

Autor:  apollo [ Fr 27. Apr 2018, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

klaus123 hat geschrieben:
Danke für die Informationen und die Diskussion - was das dann für meine Web-Seite bedeutet weiß ich immer noch nicht richtig, aber einen Datenschutzhinweis muß ich wohl noch leicht findbar dranbasteln...

Dito...da bin ich im Moment auch noch nicht so ganz schlau, zumal ich auch noch n Blog betreibe...

Autor:  n8igall [ Fr 27. Apr 2018, 21:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

SteffenD hat geschrieben:
Na Danke :lol:
Whatsapp - Verbote ohne Kontrolle :klatsch:

Eigentlich hast Du Recht. Allerdings haben es so die Eltern einfacher Ihren Kindern die Nutzung zu verbieten ;) .

Zitat:
Wer ist denn nun der Böse?
Der Fotograf?
hr?
Ich?


Ich sehe das schon ein bisschen differenzierter. Wenn jemand fotografiert, die Fotos aber für sich behält, dann ist das sehr harmlos. Wenn er aber die Fotos öffentlich hochlädt, dann kann jeder Kopien ziehen und weder der hochladende Fotograf noch die abgebildete Person bekommt die alle sicher wieder "eingefangen". Das ist völlig unabhängig von Werbung und kommerzieller Nutzung (die natürlich alles noch viel schlimmer machen kann). Man nehme z.B. Street-Fotografie: Ein Fotograf nimmt eine Person auf wie sie in einem Cafe sitzt. Er findet das Bild super und es ist auch künstlerisch sehr gut. Er stellt es online. Aufgrund des Bildes bekommt der Arbeitgeber der Person zufällig heraus, dass die Person blau gemacht hat. Oder: Durch das Bild wird die Person bloßgestellt (z.B. durch irgendetwas cliqueninternes, das der Fotograf nicht wissen kann). Oder: Obwohl das Bild eigentlich relativ harmlos ist, fangen an andere Nutzer anzügliche Kommentare unter das Bild zu schreiben. Klar, in letzterem Fall sind die Kommentatoren hauptsächlich die "Bösen". Der publizierende Fotograf hat das aber willentlich in Kauf genommen.

Klar ist natürlich auch: Wesentlich schlimmer als das (gutgemeinte) Hochladen ist natürlich die kommerzielle Ausschlachtung oder öffentliches Lästern. Und Abmahnungszocker sollten auch massiv bestraft werden. Auch sollte es weiterhin möglich sein, künstlerisch zu arbeiten oder Vereinsbilder zu machen. Aber trotzdem finde ich, sollte die abgelichtete Person geschützt werden.

Man muss eben einen Kompromiss finden, der möglichst klar regelt.

Autor:  Blende72 [ Fr 27. Apr 2018, 22:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

n8igall hat geschrieben:
Man nehme z.B. Street-Fotografie: Ein Fotograf nimmt eine Person auf wie sie in einem Cafe sitzt. Er findet das Bild super und es ist auch künstlerisch sehr gut. Er stellt es online. Aufgrund des Bildes bekommt der Arbeitgeber der Person zufällig heraus, dass die Person blau gemacht hat. Oder: Durch das Bild wird die Person bloßgestellt (z.B. durch irgendetwas cliqueninternes, das der Fotograf nicht wissen kann). Oder: Obwohl das Bild eigentlich relativ harmlos ist, fangen an andere Nutzer anzügliche Kommentare unter das Bild zu schreiben. Klar, in letzterem Fall sind die Kommentatoren hauptsächlich die "Bösen". Der publizierende Fotograf hat das aber willentlich in Kauf genommen.


Ich habe mal ein Foto von einem weltberühmten Model am Flughafen gemacht, wo sie ungeschminkt und nicht sehr vorteilhaft ausschaut. Ich bin nur Amateur und habe den Anstand so etwas nicht auszuschlachten. Die Problematik besteht aber gerade in solchen Situationen wie du sie beschreibst. Ein Bild von einem "Szenelokal" mit einem Menschen der keine Berühmtheit ist kann für diese Person fatale Folgen haben, erst recht seitdem Datenkraken wie Facebook und Google Mechanismen zur Gesichtserkennung entwickeln. Es ist ja gerade heutzutage eine Unart und Respektlosigkeit das vom Personalchef bis zum einfachen Kollegen im eigenen Privatleben herumgeschnüffelt wird. Das Bild eines Arztes der in einem katholischen Krankenhaus arbeitet und am Wochenende in einem "Schwulenlokal" feiert, der Polizist der am Wochenende in einem linken Szenelokal feiert kann das Karriereende für diese Personen bedeuten und Dank Gesichtserkennung ala Google, Facebook & Co. machen tatsächlich heute schon Personalchefs Gebrauch davon im Privatleben ihrer Mitarbeiter herumzuschnüffeln und sich auf zweifelhafte "Profile" solcher Anbieter zu verlassen. Auch als Amateur kann man so furchtbaren Schaden für Menschen anrichten, obwohl man das niemals beabsichtigt hat. Wie soll man damit umgehen, denn einfach keine Bilder mehr veröffentlichen ist ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss ? Auf der einen Seite halte ich diese neue Gesetzgebung für ziemlich heftig, anderseits muss ich zugeben das ein solches Gesetz auch seine Gründe und Berechtigung hat.

Autor:  SteffenD [ Fr 27. Apr 2018, 22:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Ihr müßt mal klar unterscheiden wer hier eigentlich Rechtsbruch begeht.
@n8igall hat das ja im dritten Satz schon schön beschrieben.
Nicht immer davon ausgehen, das der Fotograf Recht gebrochen hat, er hat die Urheberrechte und verantwortungsvoll die Bilder veröffentlicht.
Danach fängt erst die Straftat an.

Ach so: Vergeßt nicht die Petition zu unterzeichnen. ;)

Autor:  Blende72 [ Fr 27. Apr 2018, 22:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

SteffenD hat geschrieben:
Ihr müßt mal klar unterscheiden wer hier eigentlich Rechtsbruch begeht.
@n8igall hat das ja im dritten Satz schon schön beschrieben.
Nicht immer davon ausgehen, das der Fotograf Recht gebrochen hat, er hat die Urheberrechte und verantwortungsvoll die Bilder veröffentlicht.
Danach fängt erst die Straftat an.


@Steffen

Es ist doch nicht alles Rechtsbruch. n8igall hat ein Beispiel mit dem Blaumacher gegeben, gut das ist arbeitsrechtlich ziemlich eindeutig aber was ist mit Menschen die aufgrund eines Fotos Stigmatisiert werden das sie sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten haben ? Da wird Menschen schnell etwas unterstellt weil sie zufällig auf einem Foto auftauchen und das ist das Problem.

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