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DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende Mai
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Autor:  Ranitomeya [ Do 26. Apr 2018, 22:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

LX MX hat geschrieben:
Natürlich ist in Nr. 1 ein Unterschied. Bei einem analogen Foto werden i.d.R. keine Standortdaten gespeichert - außer man fotografiert eine Person unter einem Straßenschild etc.

Puh, das ist scheinbar schwer zu verstehen. Meine Aussage war, dass das Analoge oder Digitale an sich keinen Unterschied in 1 macht. Es ist die Identifizierbarkeit von Personen, Orten, usw, die den Unterschied macht. Du schreibst es selbst: Wenn man in einem analogen Bild unter einem Straßenschild steht oder der Fotograf per Hand mit Filzstift den Ort drunter schreibt, ist es immer noch analog. Und wenn ich die Exifs entferne ist es immer noch digital. Kein Gericht eines einigermaßen ordentlichen Rechtsstaates kann mich dafür verknacken, dass ein digitales Bild "in der Regel" Dinge enthält, die mein Bild nicht enthält. Sonst könnte man auch jeden Handwerker bestrafen, weil Handwerker in der Regel nebenbei schwarz arbeiten.

Autor:  n8igall [ Do 26. Apr 2018, 23:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Ich finde, es ist so ähnlich wie mit den Diesel-Verboten: Totale Verunsicherung.

An sich finde ich es aber schon gut, dass Datenschutz ernst genommen wird. Man muss auch sehen, dass sich die technischen Möglichkeiten sehr gewandelt haben. Man kann heutige riesige Datenbestände in überschaubarer Zeit durchforsten. Was vor zehn Jahren einfach eine kryptische Ansammlung von Bits war (ein digitales Bild), ist heute eben viel mehr.
https://www.kaspersky.de/blog/how-facia ... orks/8090/

Gleiches gilt auf für andere Bereiche:
https://www.spektrum.de/news/computer-e ... ch/1427289

Und noch was Spaßiges: :mrgreen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 59126.html

SteffenD hat geschrieben:
Datensammeln kann keiner verhindern.

Aber erschweren kann man es schon, Whatsapp ab 16 Jahre: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 32761.html

Autor:  SteffenD [ Do 26. Apr 2018, 23:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Na Danke :lol:
Whatsapp - Verbote ohne Kontrolle :klatsch:

Nein, es kann doch nicht sein das Fotografen mit Strafen in Millionenhöhe gedroht wird.
Der Missbrauch gehört bestraft.
Im hr lief gerade "Hauptsache Kultur" - alte analoge Fotos, wo sind sie entstanden.
Personen auf den Bildern und ich spinne jetzt mal rum:
Ach, das war doch Fr. Müller und die war in Köln.
Die stammt von dort und ihre Tochter lebt noch.
Also ballere ich die mit Werbung zu, will ja schließlich ihr Geld.
Werbung ist ja nicht verboten.

Wer ist denn nun der Böse?
Der Fotograf?
hr?
Ich?

Autor:  Krasnal [ Fr 27. Apr 2018, 08:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Hallo,
schon eure ersten Kommentare zeigen ja die Verunsicherung und unterschiedlichen "Interpretationen"...
Fakt ist halt, dass man eine Regelung wie zB Österreich hätte verabschieden müssen, wo das ganze wieder unter "künstlerische" Freiheit fällt (um es mal kurz zu sagen).

Die technischen Themen wie enthaltene EXIF usw. spielen nur eine untergeordnete Rolle. In dem Momemt wo eine Person / Gesicht auf dem Foto zu erkennen ist - auch ab Mai dann bei Gruppen - bääähm personenbezogene Daten (zb auch mittels Gesichtserkennung) . Man hätte vorher Fragen müssen...
Unabhängig von Sonderregelungen beim Eifelturm - Sobald eine Person mit auf dem Bild ist - bääähm....

Der Staat wartet nun einfach mal ab was da so an Klagen kommt und gibt dann die Verantwortung an die Gerichte. Insofern wird meiner Meinung nach die Unsicherheit noch länger fortbestehen.

Das Ganze ist derzeit weit von der Realität entfernt und kaum so zu verwirklichen. Ihr wisst doch selber zB bei Streetfotos: Stehen wir mit unserer K1 und Tube drauf und knippsen sind die Leute schnell aufmerksam usw. Ich wurde auch schon angesprochen nach dem Motto ich will nicht fotografiert werden bitte löschen. Neben mir stehen dann Leute mit Smartphone und da ist es scheinbar egal. DAS macht ja jeder. Und gerade dort werden die Daten ja oft direkt hochgeladen - sei es zur Datensicherung oder eben in soziale Netzwerke....

Wenn vom Team Fragen in Sachen DSGVO aufkommen sollten, kann ich gerne unterstützen.

Gruss
Mark

Autor:  sicknote [ Fr 27. Apr 2018, 09:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Was ist, wenn die zufällig auf Bilder zu sehenden Personen nicht zu erkennen sind also entweder von hinten oder das Gesicht unkenntlich gemacht?

Autor:  Krasnal [ Fr 27. Apr 2018, 09:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

sicknote hat geschrieben:
Was ist, wenn die zufällig auf Bilder zu sehenden Personen nicht zu erkennen sind also entweder von hinten oder das Gesicht unkenntlich gemacht?


Dann ist alles gut!

Autor:  User_00337 [ Fr 27. Apr 2018, 11:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

sicknote hat geschrieben:
Was ist, wenn die zufällig auf Bilder zu sehenden Personen nicht zu erkennen sind also entweder von hinten oder das Gesicht unkenntlich gemacht?


Es geht jetzt schon um die Individualisierbarkeit.

Ich zitiere mal aus einem Artikel des fM:
"Und schon haben wir die nächste Frage, nämlich die nach der Erkennbarkeit einer Person. Das ist einfach, wenn das Gesicht einer Person zu sehen ist, aber Cindy aus Marzahn z.B. erkennt man doch auch von hinten, nicht wahr?
Oder ein anderes Beispiel: Wen würden Sie hinter der Abbildung von vor dem Bauch zur Raute geformten Händen vermuten? All dies und noch viel mehr kann schon zur Erkennbarkeit einer Person beitragen."

https://www.fotomagazin.de/praxis/fotor ... fotografen

Autor:  StaggerLee [ Fr 27. Apr 2018, 12:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Ergänzung:
Schweden und Österreich (24.04.18) haben von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, die praktische Anwendung der DSGVO zu prüfen / anzupassen.

Eine entsprechende Anfrage/ Petition beim deutschen Bundesministerium Justiz und für Verbraucherschutz blieb bisher unbeantwortet.
Das Einschreiben in die o.g. steht aktuell zwischen 9000-10000 Unterzeichnern.


Interessante Antwort der CDU Kandidaten...
Zitat:
"vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. April. Herr Dr. Pfeiffer hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Dies übernehme ich auch für Herrn Norbert Barthle MdB, den Sie gleichlautend angeschrieben hatten.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zusammen mit dem nationalen Datenschutzanpassungs- und -umsetzungsgesetz löst sie das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab. Die Neureglungen führen vor allem bei bestimmten Berufsgruppen zu Fragen und Unsicherheiten; erhebliche Bedenken bestehen bei den Berufsfotografen wie Ihnen. Sie befürchten, dass wegen einer Verdrängung der bislang privilegierenden Regelungen des Kunsturhebergesetzes ihre Berufsausübung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

Diese Bedenken sind unbegründet: Zwar ist es richtig, dass die DSGVO gegenüber entgegenstehenden nationalen Gesetzen einen Anwendungsvorrang besitzt. Hier ist aber zu beachten, dass Artikel 85 Art. 1 DSGVO den an die Mitgliedstaaten gerichteten Auftrag enthält, durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen. Hier sind auch die Daten fotografierter Personen privilegiert (vgl. Pötters in: Gola, DSGVO, 1. Auflage München 2017; Rz. 11 zu Art. 85 DSGVO).

Die §§ 22ff. des Kunsturhebergesetzes (KUrhG), die Sie in Ihrer E-Mail als seit 110 Jahren bestehende gute Regelung erwähnen, stellen in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung eine Rechtsvorschrift im hier gemeinten Sinn mit der Folge dar, dass die Tätigkeit von Berufsfotografen weiterhin auf diese Normen gestützt werden kann. Die §§ 22 ff. KUrhG werden demnach nicht von der DSGVO verdrängt. Der Gesetzgeber sieht daher kein Erfordernis und somit keinen Anlass, weitere Normen zum Schutz von Berufsfotografen auf Basis des Art. 85 DSGVO zu erlassen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte seinerzeit in der Ressortabstimmung zum Omnibusgesetz zunächst eine andere Rechtsauffassung vertreten, was bei den Berufsfotografen für die jetzt spürbare - im Endeffekt aktuell aber unbegründete -- Unsicherheit gesorgt hat.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Berufsfotografen die erhöhten Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung an die Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung zukünftig zu beachten haben - wie alle anderen Verarbeiter personenbezogener Daten auch.

Für weitere Fragen steht Herr Dr. Pfeiffer gerne zur Verfügung. Damit Sie künftig regelmäßig über seine Arbeit unterrichtet sind, möchte ich Sie gerne in seinen E-Mail-Verteiler für gelegentliche Einladungen und die sog. Pfeiffer-Post aufnehmen, die in unregelmäßigen Abständen die aktuellen politischen Geschehnisse zusammenfasst. Sollten Sie am Bezug des Newsletters interessiert sein, genügt eine kurze Nachricht."

Gottfried Stoppel
Im Sämann 167
71334 Waiblingen
07151/277917



Nicht dass der Eindruck entsteht dass wir als Team uns nicht darum kümmern..... 8-)

Autor:  Asphaltmann [ Fr 27. Apr 2018, 12:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Ich habe soeben die Petition unterschrieben.

Autor:  SteffenD [ Fr 27. Apr 2018, 12:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende

Na ich auch.
Danke für den Link :thumbup:

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