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Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!
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Autor:  User_02882 [ Mo 2. Feb 2015, 15:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Hannes21 hat geschrieben:
Das ist der Peter, und der kommt aus Achim! :mrgreen:


Es ist schon ein Kreuz wenn man sich bei der Arbeit nicht gescheit auf's Forum konzentrieren kann.... :motz:

Danke Hannes :wink:

@Peter aus Achim - also müssten sich Deine Objektive nicht an einen neuen Namen ihres Besitzers gewöhnen... xd

Autor:  splash_fr [ Mo 2. Feb 2015, 15:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Hannes21 hat geschrieben:
BUDDI hat geschrieben:
@Achim - was hast denn für Objektive? Wenn da günstig was dabei sein sollte....

Das ist der Peter, und der kommt aus Achim! :mrgreen:

hahahaha :-)

Autor:  Juhwie [ Mo 2. Feb 2015, 17:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Ich gehöre ja zur Fraktion der Street-mit-Menschen-ohne-Einwilligung-nicht-veröffentlichen-Anhänger, aber der Artikel ist auch ein wenig reißerisch aufgemacht:

" ... wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt."

Hier sind offensichtlich extreme Fälle gemeint. Welches Bild hier im Forum lässt sich darunter "subsumieren"?

Hilflosigkeit? - betrifft nicht jeden, der nicht fotografiert werden will

"zur Schau stellt"? - das wird nicht jedes Bild sein, sondern die Hilflosigkeit muss besonders herausgestellt werden, also wesentlicher Abbildungsgegenstand sein

Die restlichen Voraussetzungen allerdings dürften immer erfüllt sein, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Autor:  lunany [ Mo 2. Feb 2015, 17:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Hu Juhwie,

strafbar (also möglicherweise Geldstrafe oder Haftstrafe - somit vorbestraft) und verletzt Persönlichkeitsrechte (also möglicherweise Schadenersatz in Geldform - somit nicht vorbestraft, aber "Geldschmerz" erlitten...) sind halt zwei verschiedene Schuhe.

Viele Grüße

Lutz

Autor:  Juhwie [ Mo 2. Feb 2015, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Stimmt - aber Ihr glaubt nicht, was alles strafbar ist. Und was davon wird zur Anklage gebracht? Die Staatsanwaltschaften leben vom sogenannten "Opportunitätsprinzip". Ca. 70% aller Verfahren werden eingestellt. Nicht alles was strafbar ist, wird auch verfolgt. Ich gebe Dir aber Recht - das ist eine andere Stufe - die aber mE trotzdem extremen Fällen vorbehalten sein wird.

Jeder, der andere ablichtet und oder veröffentlicht, hat eine Verantwortung, gerade hilflosen Personen gegenüber, die ihre Persönlichkeitsrechte nicht wahrnehmen können. Nichts anderes will der Gesetzgeber sicherstellen.

Autor:  Jörn [ Mo 2. Feb 2015, 18:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Ein Glück, daß ich der Strassenfotografie mal so gar nichts abgewinnen kann. :)

Gruß
Jörn

Autor:  garfield [ Di 3. Feb 2015, 01:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Ich verstehe das nicht so ganz, gilt das nur für Hilflose oder für jeden?
Wenn ich also auf der Straße unterwegs bin auf dem Weg zum Einkaufen, nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung wie Stadtfest oder sowas, sondern nur normal zum Einkaufen.
Dann darf ich nicht fotografiert werden, oder nur nicht wenn ich hilflos bin?
Ersteres fände ich gut, aber wie bringt man das den Touristen bei im Sommer?
Ich meide die Stadt ja sowieso weil ich Menschen meide, aber manchmal muß ich doch in die Innenstadt und da fotografieren die an jeder Ecke, Einheimische und Touristen gleichermassen.
Kann ich die jetzt anzeigen oder Polizeischutz anfordern, wenn ich der Meinung bin das ich da mit auf dem Bild bin?
Oder muß ich betrunken sein um Polizeischutz zu bekommen?

Autor:  User_02882 [ Di 3. Feb 2015, 07:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

@Garfield - ich glaube, was Du brauchst bekommst Du nicht von der Polizei.... ansonsten, strafbar bei Hilflosen - sonst wie gehabt.

Autor:  garfield [ Di 3. Feb 2015, 08:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

Danke Buddi für die Einschätzung.
Ich brauche eine menschenleere Welt und ich arbeite an einem Behindertenausweis. Das dauert aber noch,sorry

Autor:  Jezebel [ Di 3. Feb 2015, 09:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neues Fotorecht für Streetfotografen ab 2015!

garfield hat geschrieben:
Ich brauche eine menschenleere Welt....


Hmm,damit wirst du auch nicht glücklich,du wärst ja dann auch nicht mehr.

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