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DSGVO
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Autor:  Pitter [ Sa 20. Apr 2024, 17:14 ]
Betreff des Beitrags:  DSGVO

Ich habe mal ein bisschen experimentiert und herausgekommen sind zwei zwar nur grobe, aber je nach Foto evtl. hilfreiche Denkanstöße zur Umgehung der DSGVO.
Es lassen sich z.B. entweder mit einer zweiten Ebene Überblendungen nutzen oder mit einem Weichzeichner-Tool Gesichter verwischen.
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Autor:  aloislammering [ Sa 20. Apr 2024, 17:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

warum sollte ich meine Fotos so verunstalten?

Autor:  marccoular [ Sa 20. Apr 2024, 19:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

Sind wir jetzt schon ein Satire-Forum?
:rofl:

Autor:  Bronco [ Sa 20. Apr 2024, 19:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

:pop:

Autor:  blafaselblub57 [ Sa 20. Apr 2024, 22:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

klar, ich bin ein bekennender Selfie-Gegner :ja: :cheers:

Autor:  Pitter [ So 21. Apr 2024, 09:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

aloislammering hat geschrieben:
warum sollte ich meine Fotos so verunstalten?


Die Fotos sind zwar übertrieben, aber es sollen ja nur Denkanstöße sein. Man kann die Fotomontagen beliebig machen. Es geht nur darum, dass, wenn man mal ein "tolles" Foto hat, das man gerne zeigen möchte, jeden Ärger bezüglich der DSGVO vermeidet.

Autor:  mein Krakau [ So 21. Apr 2024, 09:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

Pitter hat geschrieben:
Die Fotos sind zwar übertrieben, aber es sollen ja nur Denkanstöße sein. Man kann die Fotomontagen beliebig machen. Es geht nur darum, dass, wenn man mal ein "tolles" Foto hat, das man gerne zeigen möchte, jeden Ärger bezüglich der DSGVO vermeidet.


Nur mal zur Info das, was ich zu wissen meine übers Fotografieren und DSGVO. Es entspricht dem, was man nachlesen kann. Hier die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte:

1. Private Fotografie ohne gewerblichen Zweck und von Amateurfotografen sind nicht betroffen von der Gesetzgebung. Habe allerdings auch andere Meinungen dazu gehört.

2. Professionelle Fotografie (dazu zählen auch Reisebuchautoren, die Fotos fürs Buch schießen, oder Architekten, die ihr fertiges Gebäude abfotografieren) muss sich an die folgenden Regeln halten:

a) Schriftliches Einverständnis aller Fotografierten einholen.
b) Fotografierte unkenntlich machen. Dabei langt es noch nicht einmal annähernd, die Personen so zu verfremden, wie es hier geschehen ist. Sie müssen auch für Bekannte und Verwandte nicht mehr erkennbar sein. Und bei allen 5 Personen dürfte man sie erkennen, wenn man sie kennt.

3. Im Alltag kann man sich bei professionellen Fotografien in einer unangenehmen Lage befinden. Die Regeln einzuhalten, ist nicht immer möglich, es sei denn, man fotografiert menschenleere Plätze und Straßen bzw. entfernt die Menschen komplett in der BEA. Für professionelle Streetfotografen ist es die Hölle, aber auch für Lehrer auf Klassenfahrt oder für Reiseleiter, die die DSGVO mit den Vorschriften zur Einreise zur Covidzeit in Einklang bringen mussten. Beim Reiseführer haben wir es teils so gelöst, dass wir Verwandte, Freunde und Bekannte fotografiert haben, also keine Fremden. Kinderfotos haben wir ganz besonders vermieden.

Autor:  fmpotos [ So 21. Apr 2024, 10:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

Also, ich arbeite bei einer Tageszeitung in Österreich, und wir halten das so, dass Menschen in einer Menschenmenge durchaus abgebildet werden dürfen. Heute ist Wien-Marathon, und wenn man hinter den Läufern das Publikum sieht, darf man die ruhig erkennen. Da machen wir keine Verrenkungen, um irgend etwas zu verfälschen. Auch nicht bei Demos, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen.

Franz

Autor:  mein Krakau [ So 21. Apr 2024, 10:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

fmpotos hat geschrieben:
Also, ich arbeite bei einer Tageszeitung in Österreich, und wir halten das so, dass Menschen in einer Menschenmenge durchaus abgebildet werden dürfen. Heute ist Wien-Marathon, und wenn man hinter den Läufern das Publikum sieht, darf man die ruhig erkennen. Da machen wir keine Verrenkungen, um irgend etwas zu verfälschen. Auch nicht bei Demos, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen.


Die Fragen dazu sind,

1. wie prominent die Personen im Publikum zu sehen sind,
2. ob der Veranstalter eine rechtssichere Klausel in den Bedingungen aufgenommen hat,
3. ob es überhaupt einen Kläger gibt,
4. wie das Gericht in diesem Falle (im Link geht es auch um das berechtigte Interesse) entscheidet.

Der Reisebuchverlag hat in einigen Fällen verloren, seitdem sind die Vorgaben sehr streng.

Ich bin mir aber sicher, dass Ihr die 5 hier abgebildeten Personen nicht einfach so nehmen würdet, es sei denn, es wären die Sportler oder Künstler, um die es bei der Berichterstattung geht, und/oder Ihr habt die Einverständniserklärung. Rein rechtlich gesehen dürfte man ohne Grund und Einverständnis die 5 Personen nicht einfach so zeigen, ob mit oder ohne Verfremdung.

Autor:  RMK [ So 21. Apr 2024, 10:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: DSGVO

Ich finde das sooo hirnrissig!
Wer nicht gesehen werden möchte, soll in seinen vier Wänden bleiben.

Wer raus geht wird gesehen!

Ob das nur von Leuten vor Ort, oder erweitert per Technik passiert, dass ist doch mal wurscht.
Und wenn ich mir meine Kindergarten- und Schulfotos jetzt alle verpixelt vorstelle ... :klatsch: tolle Erinnerungen!
Die Idioten bekommen doch immer mehr durch.

Gruß Ronny :wink:

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