Gab es denn einen Vertrag dazu? Und den hast Du nur nicht mehr?
Rechtlich entscheidend ist die Einräumung von Nutzungsrechten auf der Grundlage des Urhebergesetzes, und zwar § 31 Abs. 1 UrhG:
Zitat:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Das Nutzungsrecht an einem bestimmten Foto kann also zum Beispiel für einmalige Verwendung, für einen bestimmten Zweck, nur für nichtprofessionelle Verwendung oder auch für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden.
Vielleicht kennst Du jemanden, der damals vom gleichen Fotografen ein Foto erworben hat und den Vertrag noch hat? Oder Du kontaktierst den Fotografen selbst.