Sa 4. Jul 2020, 06:54
Fluchtwagenfahrer hat geschrieben:Hm...am 25.7. komm ich grad aus Schweden zurück und Nachmittags in Travemünde an...
Werde das hier mal weiter verfolgen :-)
Oh, dann musst Du ja wohlmöglich erstmal 14 Tage in Quarantäne. Schweden wird aktuell als Risikogebiet geführt.
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer ... ismus.html"Welche Bestimmungen gelten für Einreisen nach Schleswig-Holstein?
Welche grundsätzlichen Bestimmungen gibt es für Reiserückkehrer aus dem Ausland?
Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, dazu zählen auch Rückreisende mit Wohnsitz in Deutschland, sollten sich vor Reiseantritt online auf der Seite des RKI informieren, ob das Land in dem sie sich befinden aktuell als Risikogebiet eingestuft wird. Die aktuellen Risikogebiete des RKI sind online zu finden unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.htmlPersonen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne aufzuhalten. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, zum Beispiel nach Hamburg über den dortigen Flughafen. Während dieser 14-tägigen Quarantäne ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
Ein- und Rückreisende aus einem ausländischen Risikogebiet sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der die eigene Häuslichkeit oder andere geeignete Unterkunft zur Quarantäne liegt, zu kontaktieren und über die Ankunft aus einem Risikogebiet und die angetretene Quarantäne sowie auftretende Krankheitssymptome zu informieren.
Ausgenommen von der häuslichen Quarantäne nach der Quarantäne-Verordnung sind folgende Personen, falls sie keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen:
Personen, die nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
Personen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben
Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen
Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Personen, die über ein ärztliches Zeugnis (das ist das Testergebnis) verfügen, wonach keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen; das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden."