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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 16:41 
Im Volksglauben hat sich die Meinung verbreitet, ein Händler habe 2 oder gar 3 Versuche frei, um eine mangelhafte Fotoausrüstung zu reparieren.
Und dann warten manche Leute geduldigst über Wochen und Wochen bis alles behoben wird.

Was dabei oft übersehen wird, ist die zusätzliche Anforderung daran, dass der Mangel in zumutbarer Zeit behoben werden muss, selbst, wenn noch der erste Reparaturversuch unterwegs ist.
Wenn diese Frist überschritten wird, kann man einfach vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Was der inperformante Händler dann mit der defekten oder später reparierten Kamera macht, ist allein sein Problem.
Ich selbst habe noch nichts gefunden, wo jemals eine Frist von mehr als 2-4 Wochen bei einem normalen Konsumgut aus dem Regal als notwendig bezeichnet wurde.
Das Setzen einer zu kurzen Frist ist auch völlig unschädlich, weil die de facto automatisch durch die kürzeste angemessene ersetzt wird (http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr254_08.htm), wenn es später zum Streit kommt.
Porto muss übrigens der Händler zahlen, denn er muss die Ware abholen. Man muss sie ihm nicht bringen.

Hierzu gibt es auch wieder ein neues Urteil, das auf die Art der Fristsetzung abhebt:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

Bezüglich der Fristangemessenheit ist zu bedenken, dass Reparatur statt Aushändigung eines heilen Exemplars vom Lager ja nun die Wahl des Händlers ist, d.h. es wird schwer sein, für einen Händler lange Reparaturfristen zu argumentieren, wenn er im Regal hinter sich noch Neuware von dem Produkt liegen hat, die er umgehend hätte liefern können als Erfüllung.


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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 17:22 
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Und hier ist vielleicht auch nochmal der Hinweis auf den Unterschied zwischen der oben beschrieben gesetzlichen Gewährleistung und der Herstellergarantie. Gewährleistung hat der Händler zu leisten und da gibt es nichts zu diskutieren. Ansprechpartner ist dabei aber auch der Händler und nicht der Hersteller oder Maerz. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann darüber hinausgehen, kann aber auch in bestimmten Punkten eingeschränkt sein. Die Gewährleistung ist davon aber in keinem Fall berührt.

Ansonsten vielen Dank für den wertvollen Hinweis zu den Fristen, vielleicht können wir solche Beiträge mal in einer eigenen Service-Kategorie zusammenfassen.

Liebe Grüße
Hildegunst

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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 17:59 
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beholder3 hat geschrieben:
Im Volksglauben hat sich die Meinung verbreitet, ein Händler habe 2 oder gar 3 Versuche frei, um eine mangelhafte Fotoausrüstung zu reparieren.
Und dann warten manche Leute geduldigst über Wochen und Wochen bis alles behoben wird.


Wurde mir auch schon probiert unterzujubeln.
Nachdem ich dann aber sagte, das ich die Kamera gegen ein gleiches(!) Modell umtauschen will, waren da keine Probleme (bisher)!
Wobei man sich aber bestätigen lassen sollte (auf der rechnung mit Datum und Stempel), das man 1x (oder 2x/3x) umgetauscht hat. Dient dazu, das man dann spätestens beim 4x mal aus dem Kaufvertrag aussteigen kann!
Dazu muss ich aber sagen, das mir das bei Pentax/Canon/Panasonic/Olympus bisher noch nicht vorgekommen ist.

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Klaus
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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 20:26 
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Moin,
was Gerichte zu Fristen für Reparatur, Nachbesserung u.ä. sagen, kann man aktuell im VW-Dieselskandal nachlesen. Demnach reicht es, wenn der Hersteller eine Reparatur oder Nachbesserung zusagt. Wann diese erfolgt ist völlig mumpe.
Ich würde mich da also nicht auf den "gesunden Menschenverstand" verlassen.

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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 20:43 
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Damit würde ich eine defekte Kamera jetzt nicht vergleichen. Ich denke, der Dieselskandal ist ein Grenzfall der Gewährleistung, wenn überhaupt. Mit den Alltagsfällen der Gewährleistung hat das jedenfalls wenig zu tun.

gesendet von meiner K-3 mit Tapatalk

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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 20:51 
Das Zauberwort ist "angemessene" Frist in § 323 Abs. 1 BGB, damit ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es liegt also allein in der Hand des jeweiligen Richters, diesen zu bestimmen.


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BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 20:54 
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mythenmetz hat geschrieben:
Damit würde ich eine defekte Kamera jetzt nicht vergleichen. Ich denke, der Dieselskandal ist ein Grenzfall der Gewährleistung, wenn überhaupt. Mit den Alltagsfällen der Gewährleistung hat das jedenfalls wenig zu tun.

gesendet von meiner K-3 mit Tapatalk


Das wird allgemein sicher so gesehen (vorallem von VW), für mich ist aber auch ein Auto ein normales Konsumgut. Und das Auto entspricht eindeutig nicht dem beschriebenen und beworbenen Zustand. Dies ist eindeutig ein Mangel, den der Hersteller zu beseitigen hat. Soweit sind ja inzwischen auch die Gerichte. Nur in der Frage der Fristen wird einem großen deutschen Automobilbauer in den A.... gekrochen und der Verbraucher ist mal wieder der doofe.

Ich will damit auch nur zu bedenken geben, dass man nun nicht aufgrund der Rechere von beholder3 in Euphorie verfallen soll.

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