Da ergeben sich einige Fragen:
Wer setzt beim Servicedienstleister die Verträge auf, sodass dort unhaltbare Bedingungen stehen?
Gibt Pentax immer noch unvollstänidige Prüfanleitungen weiter (deswegen wurde bei mir damals ein Fehler nicht gefunden, vielleicht auch deshalb der Schalter gar nicht geprüft?!)?
Wie geht man mit professionellen Fotografen um, die man mit den neuen Produkten erreichen will?
Welche Produkte sind von der neuen "Japan-Regel" betroffen?
Woher bekomme ich einen verlässlichen Kostenvoranschlag in €, wenn ich Premium-Objektive nach der Gewährleistungszeit reparieren lassen will?Die Entwicklung des Service in den letzten 10 Jahren ist wirklich heftig. Der war mal richtig gut.
Im Gesetz mag ein unbestimmter Rechtsbegriff stehen, aber da geh ich mal ganz fest von aus, dass es keinen Richter gibt, der 8 Wochen als angemessen ansieht. Es ist doch einfach nur ein einfaches Gebrauchsgut, mit einem bekannten Fehler, das bei diversen Händlern auf Vorrat liegt. Da sind 2 Wochen schon nicht kurz.
Aus eigener Erahrung (du warst ja damals 'live' dabei, als wir feststellen mussten, wie schlecht ein "geprüftes und fehlerfreies Gerät" funktioniert), würde ich rechtzeitig die Reißleine ziehen und auf den Rücktritt vom Kaufvertrag setzten.
Klar hat dann der Händler das Problem, aber darüber würde ich mir inzwischen weniger Gedanken machen. Dieser hat schließlich auch Gewährleistungsrechte und muss im Zweifelsfall dann eben seine Konsequenzen ziehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg, dass diese Geschichte ein gutes schnelles Ende findet und du auch ohne das Objektiv einen schönen Urlaub hast.
