bernd hat geschrieben:
Gekauft am 05. 08. 2016 ...
Am 16. 11. 2016 geht das Objektiv zu Maerz Berlin
Ich bin immer wieder überrascht, wie unklug/masochistisch sich Leute verhalten können, auch wenn die vorteilhafteste Lösung klar sein sollte.
Kurz:
Man hätte die fehlerhafte Ware direkt nach Entdecken des Mangels seinem Händler vorlegen müssen mit dem Wunsch Umtausch oder Geld zurück und könnte nach einer angemessenen Frist einfach den Kauf widerrufen und Geld zurückverlangen. Dann wäre es entweder so geschehen oder man hätte zumindest eine robuste Basis für einen Rechtsstreit, denn in bezug auf Gewährleistung und Mängelbeseitigung für ein Konsumgut sehe ich kein Gericht dass 3+ Monate dafür als tolerabel ansähe. Es gibt wenige Fälle wo mehr als 2-4 Wochen als angemessen gelten.
Kram an Händler und seinen Pflichten vorbei über Garantie reparieren lassen zu wollen und zumal dann zuzugucken, wie die ersten 6 Monate seit Kauf rumgehen ist nicht clever.