sicknote hat geschrieben:
Naja ich habs im DLF gehört, da wurde von einem Fall berichtet. Dazu wurden halt auch irgendwelche Experten gefragt und die meinten, dass es durchaus der Fall sein wird/kann, dass ein Gericht dem "Einbrecher" Recht gibt. Allein den Gedanken find ich kirre.
Ich hab auch mal von so einem Fall gehört, allerdings hat da die Kamera noch ein Stück vom öffentlichen Weg mit aufgenommen, und konnte darum nicht vor Gericht verwertet werden. Wenn die Kamera aber NUR mein Privatgelände aufnimmt, dann sollte es eigentlich vor Gericht verwertet werden können.
Wobei es nicht einfach sein dürfte, die Kamera so aufzustellen. Die müsste sehr weit oben aufgestellt werden und stark nach unten gerichtet sein, damit halt nichts vom Hintergrund (öffentlicher Weg) mit drauf kommt.