Hallo zusammen,
es sind ja doch einige mit Erfahrung im Bereich Rechtssprechung hier im Forum und/oder vielleicht hatte jemand das folgende "Problem" auch schon einmal:
Ich habe aus dem Nachlass einer Privatsammlung ein paar Dias angekauft. Beim vorherigen Besitzer handelt es sich nicht um den Urheber (so viel weiß ich schonmal). Der Urheber oder dessen Erbengemeinschaft ist mir also unbekannt. Jetzt bin ich ja nicht unbedingt ein Freund von Bildern, die irgendwo vergammeln. Zumal auch durchaus interessanter Inhalt abgebildet ist.
Daher frage ich mich nun, ob ich bei unbekanntem und schwer zu ermittelnden Urheber überhaupt ein Nutzungsrecht habe oder eine (nicht-)kommerzielle Nutzung in solchen Fällen grundsätzlich nicht möglich ist? Immerhin hat mir ja niemand jemals Nutzungsrechte übetragen können, aber so wie es aussieht ist auch niemand zu ermitteln, bei dem ich danach fragen könnte. Kann man in einer solch unübersichtlichen Lage als Umweg einfach ein Angebot über sagen wir einen 5-stelligen Betrag pro Dia erstellen und die Bilder als Teil der Angebotsbeschreibung deklarieren?
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Grüße, Martin