Sa 10. Jun 2017, 07:50
Sa 10. Jun 2017, 07:56
Sa 10. Jun 2017, 08:01
joerg hat geschrieben:Schadensersatz sehe ich hier nicht. Sie werden in der nächsten Ausgabe eine Korrekturnotiz bringen. Gleich hinter den Traueranzeigen.
Sa 10. Jun 2017, 08:42
Es sollte in einem Vertrag weiter die Frage geregelt werden, ob der Urheber auf sein Recht verzichtet, stets als
Urheber genannt zu werden. Es sollte hier auch geregelt werden, in welcher Weise und an welcher Stelle der Urhebervermerk
anzubringen ist. Bei mehreren Aufnahmen kann dies in der Form eines Sammelbeleges erfolgen, bei Aufnahmen in Zeitungen kann
ein genereller Hinweis im Impressum sinnvoll sein, im Einzelfall aber kann der Urheber auch völlig auf sein Recht zur
Urheberbenennung verzichten. Ist diese Frage nicht geregelt, steht dem Urheber das Benennungsrecht zu, der Verwender muß
gegebenenfalls nachträglich den Urhebervermerk anbringen oder sogar Schadenersatz leisten, weil er diesen Urhebervermerk
nicht angebracht hat
Sa 10. Jun 2017, 08:54
Sa 10. Jun 2017, 08:59
Sa 10. Jun 2017, 09:02
Sa 10. Jun 2017, 09:24
Sa 10. Jun 2017, 09:57
Sa 10. Jun 2017, 10:01
pentaxnweby hat geschrieben:Ja, es geht noch weiter. Besagte Zeitung gibt auch eine spezielle Sonntagszeitung heraus. Auch hier sieben Fotos, zum Teil andere, von mir ebenfalls mit falschem Namen. Die Mail vom Pressewart in der steht das ich explizit als Fotograf angegeben werden muss habe ich vorliegen. Das schöne ist das ich selber manchmal für diese Zeitung unterwegs bin und für sie fotografiere. Dafür bekomme ich als Aufwandsentschädigung 10,50€ für ein Bild.
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