Wenn Du deine Bilder abgegeben hast als "good will" und keine vertragliche Absicherung über die Nutzung kannst Du persönlich sauer sein. Aber mehr auch nicht.
Du hast die Bilder zur Nutzung ohne Begrenzung der Nutzung freiwillig abgegeben - ob entgeltlich oder nicht ist auch unerheblich.
Wenn Du das so nicht so willst musst du es vertraglich regeln.
Ein Missbrauch liegt hier NICHT vor. Höchstens eine moralische Verpflichtung Deinen Namen zu nennen.
Formal wilderst du als Hobby oder Semi- Professional in einem Bereich einer Dokumentation, die früher filigran geregelt war.
Die Zeitung freut sich doch über sowas. Bekommt gute Bilder für umsonst, und der Hersteller der Bilder wird allenfalls gebauchpinselt.
Wenn Du deine Fotographie nicht mehr im Hobby Bereich siehst musst du unangenehm werden und alles vertraglich regeln, Geld dafür nehmen und auch Steuern zahlen, dann hast Du auch justitiable Rechte, alles andere ist nicht mehr als ein netter Zug.
Edit: noch mal nachgelesen:
http://www.absatzwirtschaft.de/der-foto ... echt-2184/Auszug:
Zitat:
Es sollte in einem Vertrag weiter die Frage geregelt werden, ob der Urheber auf sein Recht verzichtet, stets als
Urheber genannt zu werden. Es sollte hier auch geregelt werden, in welcher Weise und an welcher Stelle der Urhebervermerk
anzubringen ist. Bei mehreren Aufnahmen kann dies in der Form eines Sammelbeleges erfolgen, bei Aufnahmen in Zeitungen kann
ein genereller Hinweis im Impressum sinnvoll sein, im Einzelfall aber kann der Urheber auch völlig auf sein Recht zur
Urheberbenennung verzichten. Ist diese Frage nicht geregelt, steht dem Urheber das Benennungsrecht zu, der Verwender muß
gegebenenfalls nachträglich den Urhebervermerk anbringen oder sogar Schadenersatz leisten, weil er diesen Urhebervermerk
nicht angebracht hat
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„quidquid agis, prudenter agas et respice finem .”„Ich habe mich nie gefragt was ich da tue, es sagt mir selbst was ich zu tun habe. Die Fotos machten sich selbst mit meiner Hilfe.”
R. Bernhard-