Hier kommt alles rein, wofür sonst kein passendes Forum gefunden wurde. Bitte versucht beim großen Thema Fotografie und Community zu bleiben. Religiöse, weltanschauliche oder andere Streitereien müssen leider wegmoderiert werden.
Ich gehöre ja zur Fraktion der Street-mit-Menschen-ohne-Einwilligung-nicht-veröffentlichen-Anhänger, aber der Artikel ist auch ein wenig reißerisch aufgemacht:
" ... wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt."
Hier sind offensichtlich extreme Fälle gemeint. Welches Bild hier im Forum lässt sich darunter "subsumieren"?
Hilflosigkeit? - betrifft nicht jeden, der nicht fotografiert werden will
"zur Schau stellt"? - das wird nicht jedes Bild sein, sondern die Hilflosigkeit muss besonders herausgestellt werden, also wesentlicher Abbildungsgegenstand sein
Die restlichen Voraussetzungen allerdings dürften immer erfüllt sein, wenn keine Einwilligung vorliegt.
strafbar (also möglicherweise Geldstrafe oder Haftstrafe - somit vorbestraft) und verletzt Persönlichkeitsrechte (also möglicherweise Schadenersatz in Geldform - somit nicht vorbestraft, aber "Geldschmerz" erlitten...) sind halt zwei verschiedene Schuhe.
Stimmt - aber Ihr glaubt nicht, was alles strafbar ist. Und was davon wird zur Anklage gebracht? Die Staatsanwaltschaften leben vom sogenannten "Opportunitätsprinzip". Ca. 70% aller Verfahren werden eingestellt. Nicht alles was strafbar ist, wird auch verfolgt. Ich gebe Dir aber Recht - das ist eine andere Stufe - die aber mE trotzdem extremen Fällen vorbehalten sein wird.
Jeder, der andere ablichtet und oder veröffentlicht, hat eine Verantwortung, gerade hilflosen Personen gegenüber, die ihre Persönlichkeitsrechte nicht wahrnehmen können. Nichts anderes will der Gesetzgeber sicherstellen.
Ich verstehe das nicht so ganz, gilt das nur für Hilflose oder für jeden? Wenn ich also auf der Straße unterwegs bin auf dem Weg zum Einkaufen, nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung wie Stadtfest oder sowas, sondern nur normal zum Einkaufen. Dann darf ich nicht fotografiert werden, oder nur nicht wenn ich hilflos bin? Ersteres fände ich gut, aber wie bringt man das den Touristen bei im Sommer? Ich meide die Stadt ja sowieso weil ich Menschen meide, aber manchmal muß ich doch in die Innenstadt und da fotografieren die an jeder Ecke, Einheimische und Touristen gleichermassen. Kann ich die jetzt anzeigen oder Polizeischutz anfordern, wenn ich der Meinung bin das ich da mit auf dem Bild bin? Oder muß ich betrunken sein um Polizeischutz zu bekommen?