Hier kommt alles rein, wofür sonst kein passendes Forum gefunden wurde. Bitte versucht beim großen Thema Fotografie und Community zu bleiben. Religiöse, weltanschauliche oder andere Streitereien müssen leider wegmoderiert werden.
Das lässt sich, wie so vieles, nicht mit Ja oder Nein beantworten. Also zunächst einmal musst du das nicht, da es bei deinen Bilder ja um die Veranstaltung geht und dessen Charakter zeigen soll, also keine Porträts von Personen.
Die Dame kann dich natürlich bitten das Bild heraus zu nehmen, wie gesagt musst du erstmal nicht, es sei denn: Das Foto zeigt sie in einer peinlichen oder kompromittierenden Lage. Sie kann es anders Begründen warum dieses Bild nicht im Internet bzw. öffentlich gezeigt werden darf oder sollte. Auf dem Bild ist etwas anderes das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Zur Not könnte sie, warum auch immer sie dies wollen würde, ihr Persönlichkeitsrecht vor einem Gericht einklagen. Aber auch da kommt es wieder auf Begründung und die Entscheidung eines Richters an.
Zunächst wäre die Frage, ob Du eine Fotografiererlaubnis des Veranstalters hattest. Ob eine Einwilligung der Sportlerin erforderlich ist, ist im Einzelfall abzuwägen, ob das Interesse der Sportlerin an einer Nichtveröffentlichung (z.B. Stalking-Opfer) oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
Brauch ich nicht. Kenne die Verantwortlichen und auch viele Spieler selber. Die hätten schon lange was gesagt wenn sie nicht einverstanden wären. Außerdem Stelle ich die Bilder auch der Handballabteilung für deren eigene Facebook Seite zur Verfügung.
SteffenD hat geschrieben:"Fotografiererlaubnis des Veranstalters" - braucht er die wirklich? Dann dürfte doch auch auf keinem Stadtfest usw. fotografiert werden
Der Hausrechtsinhaber kann bestimmen, wer zu welchen Bedingungen Zutritt hat. Bei Konzerten z.B. besteht i.d.R. Fotografierverbot. Bei Stadtfesten würde ich differenzieren, habe aber heute Abend keine Lust, Jura-Kommentare zu wälzen.
Nein, sollst du auch nicht. Ich hab das soweit verstanden: Er kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und es generell verbieten bzw. bestimmten Personen erlauben, muß das aber kund tun. Auf jeden Fall interessant, danke
Na ja, in deinem Link ist nicht mehr alles gültig. „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." - leitet sich aus einem Urteil von 2004 ab. 2013 hat sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen anders geäußert:
„Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“