So 15. Sep 2019, 20:44
Mo 16. Sep 2019, 13:15
Asahi-Samurai hat geschrieben:Hallo,
ich habe einen interessanten Link zur Panoramafreiheit gefunden. Sie gilt nach dem Artikel nur für dauerhafte Kunstwerken, nicht aber für temporäre (z.B. Licht- und Freilichtbühneninstallationen.
https://www.derstandard.at/story/200010 ... ket-newtab
Bloß zur Information.
VG Holger
Mo 16. Sep 2019, 15:12
Mo 16. Sep 2019, 21:16
Mo 16. Sep 2019, 21:22
SteffenD hat geschrieben:Dort sollte man mal überprüfen, ob eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt und die Installation überhaupt unter das Urheberrecht fällt.
Das bezweifle ich nämlich ganz stark.
Mo 16. Sep 2019, 21:26
Mo 16. Sep 2019, 22:47
SteffenD hat geschrieben:Nö, natürlich nicht.
Nur wenn es Theater gibt.
Mo 16. Sep 2019, 23:46
Di 17. Sep 2019, 08:46
Di 17. Sep 2019, 09:28
He-Man hat geschrieben:och, mir ist das egal.
Sobald man in Sichtweite solcher Installationen ist, müssten große Schilder aufgestellt sein, dass das fotografieren verboten ist. Also in der größe wie die Schilder zur nächsten Stadt auf der Autobahn.
Woher soll ich denn sonst wissen, dass man das Licht des Eifelturms nicht veröffentlichen darf
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz