In Bayern gilt ab heute eine Ausgangsbeschränkung>
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in Bayern ab Samstag, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Dazu zählen unter anderem:-der Weg zur Arbeit
-notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
-Arzt- und Apothekenbesuche
-Hilfe für andere Menschen
-Besuche von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
-Sport wie bspw. Joggen und Bewegung an der frischen Luft-Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
-Handlungen zur Versorgung von Tieren
-All dies ist aber nur alleine oder mit den Personen erlaubt, mit denen man zusammenlebt.
Demnach könnte ich raus mit Roberta- es wäre ja Sport>Ertüchtigung meiner Person

und somit könnte ich auch fotografieren solange ich alleine ohne Kontakt unterwegs bin

- ist absolut OK
Leider habe ich mir aufgrund einer dümmlichen Verletzung selbst eine Ausgangssperre auferlegt- kann derzeit kein Rad fahren wegen Schulterproblemen
NG
Ernst
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