Hier kommt alles rein, wofür sonst kein passendes Forum gefunden wurde. Bitte versucht beim großen Thema Fotografie und Community zu bleiben. Religiöse, weltanschauliche oder andere Streitereien müssen leider wegmoderiert werden.
Ich habe mal eine Frage an die Experten. Darf ich zur Zeiten der Kontaktsperre noch irgendwo hinfahren und mich z.Bsp. an einen See setzten und da stundenlang fotografieren? Wenn ich alleine oder auch zu zweit bin? Ich habe Versucht da eine Info zu bekommen, die Meinungen sind unterschiedlich.
Es gibt keine Ausgangssperre, Du darfst hinfahren wohin Du willst, außer vll. in Krisengebiete, das kommt sicher nicht so gut, solange Du die Kontaktsperre beachtest, kann Dir keiner was (zumindest zur Zeit nicht). War letztes WE auch an der Mosel wandern und die ist von hier mal schlappe 80km weg. Und Sonntag geht's auch wieder raus zum Wandern & Fotografieren.
Jedes Bundesland müßte eigentlich eine Allgemeinverfügung erlassen haben. In Sachsen Ausgang im Wohnumfeld, also nicht Ostseestrand sondern in meinem Fall die Stadt Oschatz.
Für mich definiert sich die Kontaktsperre im Kontakt mit anderen, nicht zum notwendigsten Alltag gehörenden Menschen. Muss ich mit meiner Frau Kontakt, haben? Ja! Muss ich diesen notwendigen Kontakt mit unserer Tochter und unserer Enkelin multipilzieren, die wiederum Kontakt zu Menschen außerhalb unseres Einflussbereiches haben? Nein! So schwer uns das auch fällt!
Dürfen meine Frau und ich mich ins Auto setzen um uns in freier Natur mit Mindestabstand von mindestens 20 Metern irgendwohin setzen, um zu lesen oder zu fotografieren? Aber sicher!
Na da komm bloß nicht auf die Idee ins Elbsandsteingebirge zu fahren, dort macht die Polizei ernst. Geldstrafen bis 25.000 Euro und in schweren Fällen mit Ansteckung bis 5 Jahre Haft. Kam heute Abend mehrfach im MDR.
MG ist Mönchengladbach, richtig? Es gilt jeweils die städtische Verordnung, wenn es eine gibt, ansonsten die landesweite Verordnung. In MG gilt Folgendes:
Zusammenkünfte von bis zu zwei Personen sind also IMHO zulässig (eine Person alleine also auch). Das längere Hinsetzen auf eine Parkbank wird von Stadt zu Stadt aber schon teilweise als verbotswidrig angesehen. Spazierengehen, Fotografieren usw. ist mit entsprechendem Abstand zu anderen Personen sicherlich unproblematisch.