Niemand von meiner besagten Gruppe ist mehr als 25 Jahre im Ausland, die ältesten beiden nähern sich nur der Grenze an. Überwiegender Teil keine Doppelstaatler.
Wenn man länger als diesen Zeitraum im Ausland aufhält, muss man einen gesonderten Antrag stellen, der auch abgelehnt werden kann, wenn ich es richtig verstanden habe. Wie genau das aussieht, weiß ich und wissen die anderen noch nicht. Eigentum habe ich in Deutschland bspw. nicht. Keine Ahnung, ob Rentenansprüche da neben der Verbundenheitserklärung ausreichen.
Schön aber, dass es wenigstens alternative Fakten in Form von Positivbeispielen mit noch früh genug eingetroffenen Wahlunterlagen gibt, von denen wir ja ein weiteres hier im Forum hatten, dass dann aber wir gelöscht worden ist, warum auch immer.
Ganz abgesehen davon ist ein Auslandsaufenthalt manchmal auch eine Möglichkeit zu sehen, was woanders gut funktioniert und in der alten Heimat doch auch funktionieren könnte, wie etwa im Bereich Digitalisierung. Ich erinnere mich auch noch gut an die Zeit, als es in Deutschland die Unwetterwarnungen per SMS noch nicht gab und ich es mir für Deutschland gewünscht habe.
Es gibt eine
in der Sache.