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Na ja, ich weiß ja nicht so recht... Keine Ahnung, wie das juristisch aussieht, aber unter "keine Garantie, keine Rücknahme" verstehe ich nicht, dass man jemanden einfach so defekte Ware andrehen kann oder eben Ware, die einen Fehler aufweist. Meiner Meinung nach wurde da eine wesentliche Eigenschaft der Ware vom Verkäufer verschwiegen, ob wissentlich oder nicht. Ich würde den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass ihm da wohl etwas entgangen ist und er Dich nicht korrekt über den Zustand des Artikels informiert hat. Einen Fehler verschweigen geht nun mal nicht, zumindest ist das meine Auffassung. Ich würde ihn bitten, dass er den Artikel entweder zurücknimmt oder aber die Reparturkosten übernimmt.
zeitlos hat geschrieben:...Ich würde den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass ihm da wohl etwas entgangen ist und er Dich nicht korrekt über den Zustand des Artikels informiert hat. Einen Fehler verschweigen geht nun mal nicht, zumindest ist das meine Auffassung. Ich würde ihn bitten, dass er den Artikel entweder zurücknimmt oder aber die Reparturkosten übernimmt.
Ein Versuch wärs wert, sehe ich auch so! Zumindest ich hätte bei so einem Objektiv immer ein ungutes Gefühl!
zeitlos hat geschrieben:Na ja, ich weiß ja nicht so recht... Keine Ahnung, wie das juristisch aussieht, aber unter "keine Garantie, keine Rücknahme" verstehe ich nicht, dass man jemanden einfach so defekte Ware andrehen kann oder eben Ware, die einen Fehler aufweist. Meiner Meinung nach wurde da eine wesentliche Eigenschaft der Ware vom Verkäufer verschwiegen, ob wissentlich oder nicht. Ich würde den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass ihm da wohl etwas entgangen ist und er Dich nicht korrekt über den Zustand des Artikels informiert hat. Einen Fehler verschweigen geht nun mal nicht, zumindest ist das meine Auffassung. Ich würde ihn bitten, dass er den Artikel entweder zurücknimmt oder aber die Reparturkosten übernimmt.
Ja, so sehe ich das auch. evtl. kannst Du Dir den Fehler von jemanden aus Deinem Umfeld bestätigen lassen? Evtl. mit einer anderen Kamera, nur um dem Argument auszuweichen, die Kamera wäre schuld.
juristisch sieht das so aus, dass auch ein privater Verkaeufer keine defekte Ware verkaufen darf oder einen Mangel arglistig verschweigen darf. Ein gewerblicher Verkaeufer muss eine gesetzliche Gewaehrleistung auch bei Gebrauchtware geben ueber einen angemessen Zeitraum (ich lese meistens 6 Monate). Ein Privatmann kann das ausschliessen. Wenn aber ein Artikel als funktionstuechtig beschrieben wird, und aufgrund dessen ein Kaufvertrag zustande kommt, ist dieser durchaus anfechtbar, wenn die Funktion nicht gegeben ist. Das Problem ist bei Privatkauf eher die Beweisfuehrung. Eine eindeutige Diagnose wird wohl nur die Fachwerkstatt geben koennen, das ist aber mit Kosten verbunden, die du als Kaeufer erstmal traegst. Und wenn sich der Verkaeufer selbst nach eindeutiger Diagnose querstellt und den Schaden auf den Transportweg schiebt, lohnt sich meist der Aufwand nicht, wegen ein paar Hundert Euro vor Gericht zu ziehen. Ich wuerde in einem solchen Fall immer erstmal den Verkaeufer mit dem Problem konfrontieren und je nach dessen Reaktion handeln. Mit einem serioesen Verkaeufer und vernuenftiger Kommunikation wird sich oftmals eine Loesung finden.
Ich habe ihm inzwischen geschrieben - mal schauen, was er antwortet. Wenn es eine einvernehmliche Lösung gibt, isses gut, wenn nicht: zu juristischen Mitteln werde ich sicher nicht greifen - dann bleibt es notgedrungen beim Lehrgeld. Schon allein die Vorstellung, ihm nachweisen zu müssen, dass er den Fehler gekannt hat (vielleicht hat er ja nur die Mitte und das untere Ende genutzt - und da fokussiert es ja problemlos) würde mich vom juristischen Weg abhalten.
Du musst ihm keine wissentliche Falschaussage nachweisen. Kann durchaus sein, dass er davon "nicht wusste", ändert aber nichts daran, dass das Ding kaputt ist.
Zwischenstand: Es gab mittlerweile mehrere Mails hin und her (Gott sei Dank immer noch höflich), aber leider ohne ein konkretes Ergebnis. Jetzt ist eben meine ultimative Forderung rausgegangen: entweder Reparatur bei Maerz auf Kosten des Verkäufers (Nachbesserung muss man anbieten, bevor eine Rücknahme verlangt werden darf) oder gleich Rückgängigmachen des Kaufs.
Ich krieg mein Tamron 90 mm nicht! Tamron kann im Moment wohl nicht liefern, frühestens wohl so ab Mitte Juni, also hab ich meine Ladenbestellung wieder storniert. (Online kauf ich nix mehr, ich mag Läden vor Ort mit kulantem Service nun mal.) Mal sehen, ob ich in der Zwischenzeit irgendwo was aufgabeln kann.