ElCapitan hat geschrieben:
Das machen wir doch alle!
Im Übrigen halten wir uns auch bei diesem schnell voranschreitenden neumodischem Kram, der unseren Alltag einfacher machen soll, immer auf dem aktuellen Wissenstand
das hat auch niemand in Frage gestellt
allerdings gibt es auch hier noch immer die Regel, das man sich die Genehmigung der anderen Seite einholen muss, bevor dessen Kontaktdaten gespeichert werden!
Darum habe ich ja auch folgende Seite mit verlinkt gehabt denn sonst kann man theoretisch wieder Probleme geben
Intru hat geschrieben:
Auszug:
Zitat:
Auch wenn mit dem Data Privacy Framework (DPF) die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA wieder möglich und WhatsApp DPF-zertifiziert ist, heißt das nicht, dass der Messenger-Dienst automatisch datenschutzkonform ist.
Um WhatsApp rechtssicher zu verwenden, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) und die Einwilligung der betroffenen Personen in die Datenverarbeitung. Außerdem dürfen Sie nur eine der Business-Lösungen verwenden, nicht aber den privaten WhatsApp-Messenger.
In der Realität ist es so, das man einfach die Daten von einer Visitenkarte aus abschreibt oder den Kunden einfach anschreibt ohne zuvor um Erlaubnis gefragt zu haben. Oder habt ihr alle von euren Geschäftspartnern einen "Auftragsverarbeitungsvertrag" in schriftlicher Form vorliegen? Denke nicht
le spationaute hat geschrieben:
Ich will das nicht vertiefen, vielleicht nur zurückfragen, ob Du mir einen Fall mit Aktenzeichen benennen kannst, in dem jemandem Schadenersatz zugesprochen worden wäre, weil seine Telefonnummer bei WhatsApp/ Meta gelandet ist. Und ich meine nicht den bloßen Hinweis des Amtsgerichts (!) Bad Hersfeld.
Du das kann ich ehrlich gesagt nicht beantworten da ich danach noch nie gesucht habe. Ich wollte nur generell darauf hinweisen das die Gefahr real besteht. Nur, weil es vielleicht bis heute noch keine Fälle vor Gericht gab bedeutet es nicht das es in Zukunft auch keine geben wird.
Wer zeigt schon seine eigenen Freunde oder Familie an? Wer zeigt seine Geschäftspartner an wenn die Geschäfte gut laufen? Das macht ja niemand
le spationaute hat geschrieben:
Achtung: Auch E-Mail gilt juristisch m.E. noch als textliche Mitteilung. Schriftlich dagegen sind Briefe und Faxe (sic!).
hmm... schwierig
Zitat:
Ein Telefax oder eine E-Mail genügen dieser strengen Formvorschrift nicht, es sei denn, das unterschriebene Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§ 126a BGB).
Also ein Fax wäre in dem Sinne auch nicht mehr "schriftlich" sofern diese nicht mit einer elektronischen Signatur versehen sind und Emails kann man ebenfalls mit einer elektronischen Signatur versehen wodurch sie wieder unter "schriftlich" zählen würden. Diese E-Mails haben sogar vor Gericht als Beweismittel bestand
Leider verschwimmen die Grenzen zwischen legal und illegal sehr oft und man kann schneller in eine "Falle" tappen und Fehler machen ohne das man sich dieses bewusst ist.
Ist ja nicht böse gemeint!!!!
le spationaute hat geschrieben:
So und jetzt wieder zu den Handyfotos?
AUF JEDEN FALL
sollte nur eine Zwischeninfo gewesen sein
