So 25. Jan 2015, 14:34
Das Thema Bildrechte, gab es ja hier schon öfters. Meist im Zusammenhang mit Menschen und Street.
Jetzt soll es aber um etwas anderes gehen, nämlich Patentgeschütztes Eigentum. Die Beleuchtung vom Eiffelturm darf man nicht veröffentlichen und andere, nicht dauerhafte, Kunstwerke ebenso wenig.
Aber was ist mit Geschmacksmustern und anderen patentierten Gegenständen oder Design? Beispielhaft mal das iPhone genannt oder ein Schweizer Taschenmesser oder eine bestimmte Kameramarke/-modell oder ein Auto, deren Aussehen und manche Funktion fallen unter das Urheberrecht dritter. Darf man Bilder von solchen Dingen, unter kommerziellem Zweck, veröffentlichen? Kommerziell deshalb weil es bereits darunter fällt wenn eine Website, auf der das Bild zu sehen ist Werbung schaltet.
Speziell beschäftigt mich diese Frage auch weil man bei Ricoh myPentax eine Erklärung abgeben muss wenn man Bilder einstellen möchte. Ich zitiere: "...dass ich alle Rechte des geistigen Eigentums an diesem Foto innehabe und dass dieses die Rechte Dritter nicht verletzt."
Wie seht ihr das?