Mo 3. Apr 2017, 19:57
Mo 3. Apr 2017, 20:44
Mo 3. Apr 2017, 21:07
Di 4. Apr 2017, 06:22
Deepflights hat geschrieben:Ausserdem ist das Betreten des Gleisgeländes ohnehin verboten, dafür kann man sogar ein paar Monate aufgebrummt bekommen, für ein Foto den Eintrag einer Vorstrafe zu riskieren halte ich doch für etwas bescheuert.
*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***hat geschrieben:Wer im Gleisbett erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab 25 Euro aufwärts rechnen. Karlisch erklärt: Habe der Ausflug ins Gleis zum Beispiel die Folge, dass ein vollbesetzter ICE eine Notbremsung einleiten muss, so handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Verkehr. Das habe strafrechtliche Konsequenzen. Dann drohen den Verursachern hohe Geldbeträge beziehungsweise eine Haftstrafe, die Deutsche Bahn könne Regressansprüche stellen.
Di 4. Apr 2017, 06:52
Di 4. Apr 2017, 13:12
Deepflights hat geschrieben:Eben, der Punkt ist allerdings, wenn ein Lokführer jemand auf einem Gleisgelände (muss nicht zwingend das Gleisbett sein) sieht und er hat keine Einträge über Baustellen etc., dann gibt er ebenfalls eine Warnung heraus. Das Ausrücken den DB-Bahnsicherheit oder gar der Bundespolizei einhergehend mit einer Steckenabschnittswarnung und Geschwindigkeitsbegrenzung ist bereits ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.
Da sind die, zu recht, ziemlilch Spaßbefreit.
Wer meint er wäre mit Warnweste ausreichend "getarnt" um als Bauarbeiter durchzugehen, die Leute wissen sehr genau wo und wann sich Baustellenbereiche befinden, ich musste immer zwingend einen Termin machen und vor Ort An und Abmelden.
Di 4. Apr 2017, 20:01
So 16. Apr 2017, 22:59
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