Mo 1. Sep 2014, 19:01
Mo 1. Sep 2014, 19:13
Mo 1. Sep 2014, 19:13
Mo 1. Sep 2014, 19:16
Nups hat geschrieben:Ja, darfst Du.*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***
§ 23 Abs. 1, Punkt 3
Mo 1. Sep 2014, 19:18
Hannes21 hat geschrieben:Sorry, aber das würde sich eher auf die Musiker beziehen, an Hand des Bildes ist absolut nicht erkennbar, dass diese Drei irgendwo teilgenommen haben.
Mo 1. Sep 2014, 19:25
Mo 1. Sep 2014, 19:33
pentaxnweby hat geschrieben:Gesetze kann man ja so oder so auslegen.
Mo 1. Sep 2014, 19:41
Mo 1. Sep 2014, 19:42
Nups hat geschrieben:pentaxnweby hat geschrieben:Gesetze kann man ja so oder so auslegen.
Richtig, das ist dann die Rechtsprechung. Die habe ich nicht recherchiert, weil mir der Text eindeutig erscheint. Auch im professionellen Journalismus sieht man zuweilen Bilder von Einzelpersonen am Rande einer Veranstaltung. Was müsste ich denn beispielsweise machen, wenn ich professionell auf der Loveparade unterwegs bin? Immer dafür sorgen, dass ein Musikwagen mit im Bild ist? Das wäre absurd, da nicht einen hüpfenden Raver ablichten zu dürfen. Dann kannste als Foto-Journalist ja gleich zuhause bleiben.
Mo 1. Sep 2014, 19:51
tomm.fa hat geschrieben:Siehe auch diese Informationen zum Thema: http://irights.info/artikel/auf-motivsu ... #more-5344 (http://irights.info/kategorie/themen/fotos-grafiken).
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz