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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:52 
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Registriert: So 27. Jul 2014, 19:57
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C.D. hat geschrieben:
Mal ne ganz handfeste Aussage: Würde ich mich so abgebildet in der örtlichen Sparkasse antreffen, würde ich weitere Schritte einleiten. Auch als Hobby-Fotograf kann ich mich für Persönlichkeitsrechte aussprechen. Mich persönlich stört es, wenn ich ständig und überall fotografiert werde und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber mich in diesem Fall schützt. :P

Jetzt btte nicht Persönlichkeitsrechte und KunstUrhG vermengen. Zum unerlaubten Ablichten kann man folgendes heranziehen:

LG Bochum: "Kein Schmerzensgeld für Foto-Veröffentlichung"
Urteil v. 2006-08-24, Az. 8 O 214/06

1. Ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erfordert neben der Abbildung gegen den Willen des Abgebildeten weitere Umstände, die im besonderen Maße das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten beeinträchtigen.

2. Die Abbildung einer Studentin im Hörsaal einer Universität ist grundsätzlich kein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.


Was die strafrechtliche Seite angeht, wären ernsthafte Konsequenzen nur zu erwarten, wenn Aufnahmen in einem besonders geschützten Lebensbereich gemacht worden wären, z.B. StGB § 201a.

Daneben greift das KunstUrhG, was die Veröffentlichung angeht. Dass wir hier nicht einig sind, ist aber bereits klar.

Eine Einzelperson würde ich auch nicht ohne Erlaubnis ablichten. Das aber nicht, weil ich's für rechtlich bedenklich halte, sondern aus Angst, deswegen ein paar aufs M. zu bekommen :ugly:

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VG
Thomas



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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:57 
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Ich denke auch, dass es einen Unterschied macht, ob ich ein Foto einer fremden Person (im Rahmen einer street-Aufnahme) unter dem Aspekt einer künstlerischen Darstellung mit einer best. Aussage in einem Fotoforum zeige, oder ob ich das Bild in einer öffentlichen Ausstellung präsentiere oder gar in einer Zeitung oder einem Buch veröffentliche.

Letzteres kann ziemlich teuer werden, wenn man keine Genehmigung hat und im Falle eines Rechtsstreites verliert, denn das kann ja nicht einfach zurückgenommen werden. Da gibt es schon Urteile, wo sich der Schadensersatz an Hand der Auflagenzahl bemisst.

Ich habe aber schon des öfteren Fotografen gesehen, die für eine lokale Zeitung Bilder machen, und im Falle von Personenaufnahmen vorher fragen, ob sie ein Bild machen und veröffentlichen dürfen. Das Ganze ging immer im gegenseitigen Einvernehmen und ohne Unterschrift unter einen Vertrag über die Bühne.
Natürlich kann dann jemand hinterher behaupten, er habe keine Zustimmung gegeben, aber hier ist auch ein wenig Menschenkenntnis gefragt, man muss nicht immer alles 100%ig absichern, sonst macht es irgendwann keinen Spaß mehr. Und ein wenig "Risiko" muss man immer eingehen, wenn man nicht nur Blümchen und Tierchen fotografiert, sondern Menschen in ihrer Umgebung interessant findet.

Auf Leute, die wegen jedem "Pups" mit dem Rechtsanwalt drohen, weil sie eine Rechtsschutzversicherung haben und sich wichtig vorkommen oder psychopathisch veranlagt sind (und einem die Kamera wegwerfen, siehe anderen Thread!), kann man immer treffen.

Vor ein paar Jahren wurde ein Bild von mir für das Hauptplakat des Bremer Samba-Karneval ausgewählt und hing dann in groß überall in der Stadt. Natürlich wurde ich angefragt, ob ich als besitzer des Bildrechts mit der Veröffentlichung einverstanden bin. Aber auch die beiden Personen auf dem Bild, obwohl kaum zu erkennen, und in Maskerade, wurden zumindest trotzdem angefragt.

Ohne Jurist zu sein, bleibe ich dabei nach meinem Gefühl, dass ich das Bild mit den drei Herren schon auch gerne hier zeigen würde, aber in einer Bank öffentlich ausstellen würde ich es nicht. Und ich bin mir sicher, dass es auch ohne Genehmigung nicht in die örtliche Lokalzeitung kommen würde.

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Hannes

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 13:17 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
Beiträge: 1555
Nups hat geschrieben:
C.D. hat geschrieben:
Mal ne ganz handfeste Aussage: Würde ich mich so abgebildet in der örtlichen Sparkasse antreffen, würde ich weitere Schritte einleiten. Auch als Hobby-Fotograf kann ich mich für Persönlichkeitsrechte aussprechen. Mich persönlich stört es, wenn ich ständig und überall fotografiert werde und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber mich in diesem Fall schützt. :P

Jetzt btte nicht Persönlichkeitsrechte und KunstUrhG vermengen.

Das ist richtig, aber die beiden Dinge greifen ineinander.

Wenn die Frage nach den Persönlichkeitsrechten nicht zu 100% geklärt ist, ist es mit der Veröffentlichung umso kritischer zu sehen.

Und da in beiden gezeigten Bildern den Personen (bis auf einen Herr) offenbar nicht mal bewusst war, dass sie fotografiert werden, kann die Frage nach den Persönlichkeitsrechten nicht beantwortet werden (sie hatten keine Chance sich dagegen zu wehr zu setzen). Vielleicht gab es gute Gründe, die Personen nicht abzulichten. In dem Fall wiegt eine Veröffentlichung umso schwerer.

@ Hannes: Welcher andere Thread?

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 13:28 
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C.D. hat geschrieben:
...@ Hannes: Welcher andere Thread?

Der hier:
40456504nx51499/small-talk-f33/eine-ricoh-gr-kann-weder-fliegen-noch-schwimmen--t9645.html

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Hannes

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 14:09 
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Hannes21 hat geschrieben:
Ich denke auch, dass es einen Unterschied macht, ob ich ein Foto einer fremden Person (im Rahmen einer street-Aufnahme) unter dem Aspekt einer künstlerischen Darstellung mit einer best. Aussage in einem Fotoforum zeige, oder ob ich das Bild in einer öffentlichen Ausstellung präsentiere oder gar in einer Zeitung oder einem Buch veröffentliche.

Rechtlich macht das sicher keinen Unterschied. Durch die räumlich Nähe zum Wohnort (evtl. Bekannte etc.) ist die "Gefahr", dass sich der Abgelichtete findet, in der Sparkasse größer, das ist alles.

Und auch die Tatsache, dass ich meinem Broterwerb an einer öffentlich zugänglichen Stelle nachgehe, rechtfertigt keine ungefragte Veröffentlichung.

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Alfredo


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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 14:23 
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Na dann lasse ich es sicherheitshalber sein und nehme andere Bilder. Schade.

Ich habe aber beide Fotos auch auf meiner Internetseite veröffentlicht. Da allerdings im Rahmen einer Bildergalerie mit den Titeln "Stoppelmarkt" und "Musikerbundesfest". Nun bislang gabs da in all den Jahren noch nie klagen, auch bei anderen Fotogalerien.

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LG Bernd

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 14:34 
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Klagen sind auch bestimmt selten. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Das Risiko ist da und du musst überlegen, ob du es tragen willst (betrifft ganz genauso deine Seite)

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Alfredo


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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 14:44 
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Und am einigermaßen sichersten bist Du, wenn Du einen Fachanwalt für Medienrecht befragst. Kostet im Rahmen einer Erstberatung nicht viel (wenn überhaupt). Die Leute verdienen ihr Geld mit solchen Fragen, sind entsprechend ausgebildet und kennen die letzten höchstrichterlichen Urteile.

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 14:55 
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Ja, das wäre dann wohl am Sichersten.

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 15:47 
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pentaxnweby hat geschrieben:
Ich habe aber beide Fotos auch auf meiner Internetseite veröffentlicht. Da allerdings im Rahmen einer Bildergalerie mit den Titeln "Stoppelmarkt" und "Musikerbundesfest". Nun bislang gabs da in all den Jahren noch nie klagen, auch bei anderen Fotogalerien.


Da ist auf der einen Seite die Frage, wie viele Zugriffe die Galerien überhaupt haben und wer darauf zugreift und vor allem, ob die Leute die Tragweite erkennen, wenn ein Bild im Internet landet.
Sportvereine stellen auch Bilder online, z.B. auch die Schwimmabteilung meines Sportvereins. Ich will mir gar nicht vorstellen, was damit alles passieren kann und als Eltern würde ich nicht wollen das (bestimmte) Fotos meiner Kinder im Internet auftauchen. Landen so Bilder einmal in den falschen Kreisen, verlierst du jegliche Gewalt darüber.

Oder mal wieder der Klassiker des Obdachlosen: Er hat vielleicht keinen Kontakt mehr zu irgendwem, keiner interessiert sich für ihn. Stellst du ein Foto von ihm online, wird es wohl nie eine Beschwerde, sei das Bild auch noch so unvorteilhaft für ihn. Aber reicht dir das aus, um das Bild online zu stellen? Nur weil es kein Risiko, keinen Kläger gibt?

Ich vertrete die Meinung, dass jeder selbst entscheiden soll, welches Bild von ihm gemacht wird, aber vor allem: welches Bild veröffentlicht wird. Und das trifft insbesondere zu, wenn die Person(en) im Bildmittelpunkt stehen.

Das hilft dir jetzt bei deinem konkreten Bild nicht weiter, aber es ist vielleicht ganz hilfreich für die Zukunft: Hol dir wenigstens das Einverständnis für die Bilder. Das kann nonverbal im Vorfeld des Bildes geschehen oder durch ansprechen danach. Dann weiß der jenige, dass er fotografiert wurde und kann sich wenigstens denken, dass dieses Bild mal irgendwo auftaucht. Die Einholung einer Erlaubnis zum Veröffnetlichen wäre dann natürlich der Königsweg.

Wenn ich keine 5 Minuten ruhig rumsitzen kann, dann kann ich eben einige Wildlife Bilder nicht machen und wenn ich mich nicht in der Lage fühle, Fremde Leute auf der Straße anzusprechen (was ja gar nicht schlimm ist), dann kann ich eben gewisse "Street" Bilder nicht machen.

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