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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 22:28 
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na ja, sicher haben die am dem Aufzug nicht teilgenommen in der Art das sie etwas gemacht haben. Aber sie haben teilgenommen in der Art das sie zugegen waren. Das ist schon ein Unterschied.
Auch ist fraglich, da ja die Personen nicht erkennbar dem Aufzug beiwohnen.

Jedoch würde ich das Bild trotzdem ausstellen. Begründung: "Eine Dokumentation der Zeitgeschichte".
Die Herren nehmen sichtlich an einer Veranstaltung teil, sind vorteilhaft abgelichtet und wenn Du unter das Bild einen Zettel hängst der auf den Aufzug von dann und dann hinweist kann da meiner Auffassung nach nichts passieren. Gut, ich bin kein Rechtsanwalt.
Eine Dokumentation der Zeitgeschichte bezieht sich ja nicht nur auf die Queen Mary etc. Und mit einen Schildchen darunter würde man die Intension unterstreichen. Ich denke mit gesundem Menschenverstand wird da nix passieren.
Außer "Der Opa hängt in der Bank", was natürlich verschiedene Reaktionen hervorrufen kann.
Ernsthaft:
Was könnte denn passieren? Einer der Herren verlangt das Bild abzuhängen. OK, dann machst Du es.
Es kann Dir natürlich auch passieren das jeder von den dreien einen Abzug haben will. Das machst Du dann auch.
Es wird einer Krawall machen, Du hängst das Bild ab und es kommt zum Prozeß. Hier kannst Du das Bild im Zusammenhang mit dem Schild gut darlegen. Es ist ja jetzt nix schlimmes auf dem Bild. Und die Ausstellung im eigenen Ort, da dokumentiert man auch schon mal das Schützenfest aus einem anderen Blickwinkel. Da sehe ich nix schlimmes bei.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 22:44 
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fällt mir gerade was ein:
häng doch 2 oder 3 Bilder auf. Die Herren schauen alle 3 nach links. Also platzierst Du links neben dem Bild ein Foto vom Umzug. Schwups hast Du den Bezug zum Schützenfest, öffentlicher Veranstaltung hergestellt. Und bist aus dem Schneider.

Der Zusammenhang ist dann zwar nicht im Bild, jedoch in der Präsentation hergestellt. Das dürfte dann auf jeden Fall reichen.

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BeitragVerfasst: Mo 1. Sep 2014, 22:54 
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Hey Dicki - Musikerfest :mrgreen:

Aber Dein Vorschlag gefällt Mir gefällt mir. Ich nehme die Nr. 11 aus dem 1 Teil meiner Bilder, wo die Musiker so schön maschieren. Das kommt dann links und die Herren rechts. :bravo:

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LG Bernd

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 11:00 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
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Nups hat geschrieben:
Hannes21 hat geschrieben:
Sorry, aber das würde sich eher auf die Musiker beziehen, an Hand des Bildes ist absolut nicht erkennbar, dass diese Drei irgendwo teilgenommen haben.

Nein, der Text ist völlig klar, was das angeht. Es reicht, wenn die abgelichteten Personen teilgenommen haben. Dass die Versammlung an sich erkennbar sein muss, wird nicht verlangt.


Es jedes Mal zu wiederholen macht es nicht richtiger. Die drei Herren haben nicht am Umzug teilgenommen. Es sind einfach drei Herren, die abseits des Geschehens vor einer Haustür stehen - und zwei der drei Herren scheinen nicht mal zu wissen, dass sie fotografiert werden.
Dem Wortlaut des Gesetzes folgend könnte man das sogar noch enger sehen: Es sind hier explizit Bilder gemeint, die die Veranstaltung darstellen - was unweigerlich mit einer Abbildung von Personen einhergeht - aber keine Bilder die im Rahmen von Veranstaltungen entstanden sind.

Wenn vor meiner Haustür eine NPD Demo vorbeizieht und ich mir das Geschehen im Schutz meines Hauseinganges ansehe, dann würde ich den Fotografen sofort verklagen, der mich als Teilnehmer einer solchen Veranstaltung ausstellt.

Die Gesetze zum fotografieren in der Öffentlichkeit, und zur Veröffentlichung solcher Bilder, werden doch nur deshalb immer wieder verschärft, weil es genug Leute gibt, die meinen diese so auslegen zu können, wie es für ihre Bilder gerade passt.

Veröffentliche das Bild, aber sei dir bewusst, dass du dich auf dünnem Eis bewegst.

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 11:40 
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Registriert: So 27. Jul 2014, 19:57
Beiträge: 510
C.D. hat geschrieben:
Nups hat geschrieben:
Nein, der Text ist völlig klar, was das angeht. Es reicht, wenn die abgelichteten Personen teilgenommen haben. Dass die Versammlung an sich erkennbar sein muss, wird nicht verlangt.

Es jedes Mal zu wiederholen macht es nicht richtiger. Die drei Herren haben nicht am Umzug teilgenommen.

Personen, die nicht teilgenommen haben, sind implizit von meiner Aussage ausgenommen (die entsprechende Stelle im Fettdruck markiert). Ich weiß also nicht, was dich hier stört. Allerdings sehe ich den Begriff der Teilnahme anders. Zum Umzug gehört eben auch das Publikum.

Als Fotograph hat man eh nicht das beste Ansehen, da muss man nicht auch noch in vorauseilendem Gehorsam Gesetze selbst so auslegen, dass man am Ende nichts mehr ablichten kann. Muss aber jeder selbst wissen, wie er das handhabt.

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VG
Thomas



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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 11:51 
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Man kann die Gesetzestexte verbiegen und drehen, bis sie den Anschein erwecken das alles Ok ist. Fakt ist aber nun mal, dass ein Richter in der heutigen Zeit immer dem Kläger recht geben wird.

Grundsätzlich benötigt man für alle Aufnahmen von Personen, wo diese als Hauptmotiv erkennbar sind, eine Genehmigung zur Veröffentlichung. Ausnahmen beziehen sich nur auf Personen des öffentlichen Lebens: Politiker, Sportler, Promis usw.
Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen die direkten Teilnehmer abgelichtet und veröffentlicht werden, solange die Veranstaltung nicht unter irgend ein Hausrecht fällt. Zuschauer solcher Veranstaltungen dürfen nur als Beiwerk abgebildet und veröffentlicht werden. Also nur am Rande und nicht wenn sie direkt im Fokus stehen.

Da kann jeder auch noch soviel dagegen argumentieren - der Dumme ist letztlich immer der Fotograf!

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Gruss Jürgen

Unser Foto-Blog: http://ibsfoto.wordpress.com/


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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:01 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
Beiträge: 1555
Nups hat geschrieben:
C.D. hat geschrieben:
Nups hat geschrieben:
Nein, der Text ist völlig klar, was das angeht. Es reicht, wenn die abgelichteten Personen teilgenommen haben. Dass die Versammlung an sich erkennbar sein muss, wird nicht verlangt.

Es jedes Mal zu wiederholen macht es nicht richtiger. Die drei Herren haben nicht am Umzug teilgenommen.

Personen, die nicht teilgenommen haben, sind implizit von meiner Aussage ausgenommen (die entsprechende Stelle im Fettdruck markiert). Ich weiß also nicht, was dich hier stört. Allerdings sehe ich den Begriff der Teilnahme anders. Zum Umzug gehört eben auch das Publikum.

Mich stört diese Wertung. Die Männer haben nicht am Umzug teilgenommen und es wird auch nicht der Umzug abgelichtet. Die Wertung entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes und der Wortlaut kommt vor der Interpretation.

Zitat:
Da kann jeder auch noch soviel dagegen argumentieren - der Dumme ist letztlich immer der Fotograf!

Und das zurecht. Der Musiker beschwert sich über Urheberrechte an der Musik und der Fotograf über's Recht am Bild. Jeder würde sich seine Realität gerne so hinbiegen, wie es für ihn am schönsten ist. Das funktioniert aber nicht.

Mal ne ganz handfeste Aussage: Würde ich mich so abgebildet in der örtlichen Sparkasse antreffen, würde ich weitere Schritte einleiten. Auch als Hobby-Fotograf kann ich mich für Persönlichkeitsrechte aussprechen. Mich persönlich stört es, wenn ich ständig und überall fotografiert werde und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber mich in diesem Fall schützt. :P

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:22 
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Beiträge: 4572
Ich habe hier mal ein Foto drangehängt. Wie ist die Meinung dazu. Das war auf einem Volksfest. Da kann man doch einen Bezug zu dem Fest herstellen.

Bild

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:26 
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Der abgebildeten Person ist offenbar nicht klar, dass sie abgebildet wird, sie stellt jedoch den Bildmittelpunkt dar, ich finde, sie ist nicht besonders vorteilhaft abgebildet, der künstlerische Wert ist fraglich (soweit, falls es zu einer Abwägung kommt) und letztlich geht sie nur ihrer Arbeit nach und nimmt nicht am Volksfest direkt teil.

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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 12:28 
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Beiträge: 12313
Nun ja, bei allen Threads und Ratschlägen zu Veröffentlichungen steht fast immer, das herausgepickte Einzelpersonen problematisch sein können (nicht müssen). Ob die Dame so glücklich sein wird, so in einer Ausstellung zu sehen zu sein, wird sich zeigen. Rechtlich wäre dieses Foto nur im Rahmen einer Zeitungsreportage vermutlich noch machbar. Aber wie schon weiter oben angeführt: wo kein Kläger...

Im schlimmsten Falle muß man dann halt - auch hier - die Bilder löschen. Bei gewerblicher Verwendung wärst Du ganz schnell im Schadensersatz.

PS: ich kann keine richtige Auskunft geben, weil ich mich im juristischen Bereich nur wie ein Laie auskenne, sollte es ganz hart kommen hilft da nur ein Rechtsanwalt

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