Fr 8. Apr 2016, 15:57
kollege_tom hat geschrieben:LX MX hat geschrieben:Du meinst doch hoffentlich nicht, dass ich hier eine kostenlose Analyse eines 88-seitigen Skripts erstellen soll, das zudem nicht einmal der anerkannten Kommentarliteratur zuzuordnen ist.![]()
Wenn Du Dich vertieft mit der Materie befassen willst, empfehle ich den Besuch des Juristischen Seminars der nächstgelegenen Universität, die müssten Kommentarliteratur zum KunstUrhG vorhalten.
Niemand verlangt irgendetwas.
Aber es kommt halt schon etwas komisch wenn ein Thread eröffnet wird in welchem explizit als Grundlage das erwähnte 88-seitige Skript nutzt und eben mit diesen Sonderfällen und Feinheiten arbeitet oder arbeiten will und deine Reaktion einfach ist die grundlegenden Gesetze aufzuzählen ohne auch nur ansatzweise auf das Skript einzugehen.
Fr 8. Apr 2016, 17:06
Fr 8. Apr 2016, 17:12
tux31 hat geschrieben:Ich hatte mich auch schon vor geraumer Zeit über dieses Thema schlau gemacht.
Das Recht am eigenen Bild regelt die VERÖFFENTLICHUNG der Bilder. Solange ich diese Bilder ins eigene Fotoalbum klebe , hat es niemanden zu interessieren.
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