Di 2. Jan 2018, 10:00
Di 2. Jan 2018, 10:03
nacht_falke hat geschrieben:Mir stellt sich nun die Frage, poste ich irgendwo ein eigenes Bild! erneut , könnte es sein - das mich wer von den Kadi schleifen mag.
Die eine oder andere Plattform, lässt sich im Kleingedruckten der AGB's auch zusichern meine Bilder weiterzuverwenden.
Di 2. Jan 2018, 10:13
Hannes21 hat geschrieben:Es ist eine Sache, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er gegen geltendes Gesetz verstoßen hat.
Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.
Di 2. Jan 2018, 10:31
Hannes21 hat geschrieben:Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.
Di 2. Jan 2018, 10:42
beholder3 hat geschrieben:Und richtig, hier war ein Foto auf dem Monitor zu sehen (also ein Foto auf dem Foto).
Und der Blogger konnte nicht nachweisen, dass die komplette Rechtekette zu ihm sauber war (er hätte sich also vom Hersteller schriftliche Nachweise geben lassen müssen, die
Di 2. Jan 2018, 10:49
Fahrlässig ist daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein soll (Dreier/Schulze, a.a.O., § 97 Rn 57; Senat, Urt. v. 24.06.2008, 4 U 43/08, S. 8). Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten scheidet im Urheberrecht aus. Auf die bloße Zusicherung des Lizenzgebers kann der Lizenzgeber insofern nicht vertrauen (Dreier/Schulze, a.a.O.).
Dass die Beklagte die von ihr behauptete Rechtekette nicht zurückverfolgte, sondern sich auf die Zusicherung verließ, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, welche den Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit die Verpflichtung zum Schadensersatz begründet
Die Beklagte ist keinesfalls der ihr obliegenden Prüfungspflicht hinsichtlich der Rechtekette nachgekommen. Soweit sie behauptet, der Fußballverein habe ihr versichert, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Bilder vorhanden sei, ist ihr Vorbringen nicht hinreichend substantiiert, da nicht erkennbar ist, inwieweit eine zur Vertretung des Vereins berechtigte Person Erklärungen abgegeben hat.
Di 2. Jan 2018, 10:56
Di 2. Jan 2018, 10:59
moggafogga hat geschrieben:Das erschließt sich mir nicht. Der Urheber des Bildes auf dem Monitor (denn niemand sonst - es sei denn er hat sein Recht gegen unerlaubte Bildnutzung vorzugehen an Dritte abgegeben - kann den Blogger abmahnen) müsste doch selbst wissen, dass der Monitorhersteller die Nutzungsrechte (und ggf. weitere Rechte) am Bild besitzt und in welcher Form das Bild weiterverwendet werden darf?
Di 2. Jan 2018, 13:10
Hannes21 hat geschrieben:Es ist eine Sache, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er gegen geltendes Gesetz verstoßen hat.
Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.
Di 2. Jan 2018, 13:32
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz