Aktuelle Zeit: Fr 19. Apr 2024, 08:48

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 64 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5 ... 7  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:00 
Offline
Team
Benutzeravatar

Registriert: Mi 21. Dez 2011, 17:26
Beiträge: 21016
Wohnort: Bremen
Es ist eine Sache, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er gegen geltendes Gesetz verstoßen hat.

Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.

_________________
LG
Hannes

(Mein Fotostream bei )


Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:03 
Offline
Team
Benutzeravatar

Registriert: Mo 17. Sep 2012, 18:44
Beiträge: 10338
Wohnort: Umeå (Schweden)
nacht_falke hat geschrieben:
Mir stellt sich nun die Frage, poste ich irgendwo ein eigenes Bild! erneut , könnte es sein - das mich wer von den Kadi schleifen mag.
Die eine oder andere Plattform, lässt sich im Kleingedruckten der AGB's auch zusichern meine Bilder weiterzuverwenden.

Nein, es sei denn, du schießt mit irgendjemandem einen expliziten Lizenzvertrag ab, der demjenigen die ausschließliche Nutzung deines Bildes erlaubt. Aber dann bist du dir ja dessen hoffentlich auch bewusst. 8-)

_________________
Liebe Grüße
Frank


Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 20. Dez 2017, 23:17
Beiträge: 45
Hannes21 hat geschrieben:
Es ist eine Sache, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er gegen geltendes Gesetz verstoßen hat.

Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.

Genau das ist der Punkt! Ich glaube, dass niemand etwas dagegen hat, wenn jemand für eine unberechtigte Nutzung von Bildern, Texten, usw. zur Verantwortung gezogen wird. Dem jedoch sollte auch ein gut gemeinter und nicht hunderte Euro teurer Hinweis auf das Fehlverhalten vorausgehen. Ich finde es pervers, wenn für ein Bildchen, an dem noch nicht einmal etwas verdient wird, ganze Existenzen ruiniert werden. Das beste Beispiel waren damals die "Big-Brother-Logos", die von Fan-Seiten unbedacht eingebunden wurden und dann zu Streitwerten von 100000 DM und mehr führten.

_________________
Nette Grüße von Rico


Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:31 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sa 17. Jan 2015, 10:06
Beiträge: 727
Hannes21 hat geschrieben:
Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.


Genau darum dreht es sich! Denn daraus ist inzwischen in vielen Kanzleien ein ziemlich lukratives Geschäftsmodell entstanden.

Man darf, kann und muss nicht immer von "vorsätzlichem Bilderklau" ausgehen, denn mal Hand auf`s Herz: wäre hätte in dem vom TO geschilderten Fall je daran gedacht, dass auch das Bild auf dem Monitor separat freigegeben werden muss? Hier wird die Gesetzeslage bzw. eventuelle Gesetzeslücken offensichtlich auf skurrilste Weise bis zur Wortklauberei missbraucht, dass es langsam aber sicher echt absurd und grotesk wird. Wer hier frei von jeder (wenn auch nur versehentlichen) Urheberrechtsverletzung ist, der werfe den ersten Stein.

_________________
Grüße aus Rastatt

Marco


Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:42 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 5. Sep 2013, 11:51
Beiträge: 2439
Wohnort: Erlangen
beholder3 hat geschrieben:
Und richtig, hier war ein Foto auf dem Monitor zu sehen (also ein Foto auf dem Foto).
Und der Blogger konnte nicht nachweisen, dass die komplette Rechtekette zu ihm sauber war (er hätte sich also vom Hersteller schriftliche Nachweise geben lassen müssen, die


Das erschließt sich mir nicht. Der Urheber des Bildes auf dem Monitor (denn niemand sonst - es sei denn er hat sein Recht gegen unerlaubte Bildnutzung vorzugehen an Dritte abgegeben - kann den Blogger abmahnen) müsste doch selbst wissen, dass der Monitorhersteller die Nutzungsrechte (und ggf. weitere Rechte) am Bild besitzt und in welcher Form das Bild weiterverwendet werden darf?

einfacher wäre vermutlich:
Der besagte Bloger könnte ja eigene Bildchen (vielleicht schön ausgeleuchtet, mit eigenem Logo als Testbild o.ä.) von den Monitoren machen und damit wäre die Sache eh hinfällig und authentischer. Dazu müsste man natürlich mehr Aufwand betreiben im Vergleich zu einer einfachen Anfrage nach Nutzungsrechten. Allerdings ist ja heute jeder ein Blogger und möchte ohne viel Aufwand noch Geld verdienen. Da liegt der Fehler, nicht in der Gesetzeslage.

Grüße, Martin

_________________
|


Zuletzt geändert von moggafogga am Di 2. Jan 2018, 10:50, insgesamt 2-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:49 
In dem beschriebenen Fall liegt der Fokus auf dem Thema "Einholung Erlaubnis" in der Praxis, wenn das Foto nicht direkt beim Urheber lizensiert wird.
Das Problem kann also locker auftreten, wenn man Fotos von Stockagneturen nutzt oder angeblich gemeinfreie Bilder z.B. von Wikimedia. Beides sind ja nicht die Urheber.

Folgende Urteile sind hierzu zu lesen:

Zitat:
Fahrlässig ist daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein soll (Dreier/Schulze, a.a.O., § 97 Rn 57; Senat, Urt. v. 24.06.2008, 4 U 43/08, S. 8). Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten scheidet im Urheberrecht aus. Auf die bloße Zusicherung des Lizenzgebers kann der Lizenzgeber insofern nicht vertrauen (Dreier/Schulze, a.a.O.).

https://openjur.de/u/449574.html

Zitat:
Dass die Beklagte die von ihr behauptete Rechtekette nicht zurückverfolgte, sondern sich auf die Zusicherung verließ, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, welche den Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit die Verpflichtung zum Schadensersatz begründet

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

Zitat:
Die Beklagte ist keinesfalls der ihr obliegenden Prüfungspflicht hinsichtlich der Rechtekette nachgekommen. Soweit sie behauptet, der Fußballverein habe ihr versichert, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Bilder vorhanden sei, ist ihr Vorbringen nicht hinreichend substantiiert, da nicht erkennbar ist, inwieweit eine zur Vertretung des Vereins berechtigte Person Erklärungen abgegeben hat.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dues ... 50826.html

Das ganze wurde im konkreten Fall dadurch gewürzt, dass das Foto halt nur mittelbar auftauchte. Stell Euch vor, Ihr fotografiert einen Zeitungsartikel um des Textes wegen und stellt ihn ins Netz, da ist aber noch ein Foto mit drauf und deswegen werdet Ihr nun abgemahnt.


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 5. Sep 2013, 11:51
Beiträge: 2439
Wohnort: Erlangen
Danke beholder, hab zwischendurch auch etwas nachgelesen.

Ganz schön gemein, dass man als hinterstes Glied der Linzenzkette der Dumme ist, der sich absichern muss. Die Rechtskette scheint bei dem Fall durchgängig zu sein, nur eben hat es der Blogger nicht schwarz auf weiß. Allerdings muss man es als ürsprünglicher Lizenzgeber schon ganz schön nötig haben, wenn man so an Geld kommen will.

edit:
Ich habe Nutzungsrechte eines Bildes an die Sparkasse gegeben mit der Möglichkeit unentgeltlich weiterzulizensieren. Damit könnte ich bei jedem Unterlizenznehmer Geld abkassieren, wenn er nicht nachgeprüft hat, ob die Sparkasse wirklich die Rechte von mir erhalten hat. Soweit richtig oder? Allein die Zeit die dafür drauf geht wäre mir zu schade.

_________________
|


Zuletzt geändert von moggafogga am Di 2. Jan 2018, 11:00, insgesamt 2-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 10:59 
moggafogga hat geschrieben:
Das erschließt sich mir nicht. Der Urheber des Bildes auf dem Monitor (denn niemand sonst - es sei denn er hat sein Recht gegen unerlaubte Bildnutzung vorzugehen an Dritte abgegeben - kann den Blogger abmahnen) müsste doch selbst wissen, dass der Monitorhersteller die Nutzungsrechte (und ggf. weitere Rechte) am Bild besitzt und in welcher Form das Bild weiterverwendet werden darf?


Der Witz hier ist halt die Komplexität, da der Blogger vermutlich nur "ist ok" vom Hersteller bekam und der Fotograf dahinter eventuell die Nutzung irgendwie beschränkte. Ohne Kopie der Lizensierungsverträge ist das halt unklar.

Dann würze das ganze noch damit, dass der Hersteller heute keine TVs mehr anbietet und auf Klärungsfragen des Bloggers heute nicht reagiert.

In Foren posten Leute ja z.B. gerne mal alte Pentax Reklame oder Prospekte mit Fotos darin.
Selbst im tollen Fall, dass der User hier ein "ok" von Pentax hätte, wäre er evtl. schadensersatzpflichtig.
Das ist genau so ein Fall, wo der Fotograf des Werbefotos halt sehr leicht reingrätschen könnte.


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 13:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 16. Nov 2014, 18:43
Beiträge: 5499
Hannes21 hat geschrieben:
Es ist eine Sache, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er gegen geltendes Gesetz verstoßen hat.

Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.


Hannes, wo genau soll da der Unterschied liegen? Eine Abmahnung ist die Berufung auf einen Unterlassungsanspruch. Wenn dieser vorliegt, muss man ja mal sagen dürfen, dass etwas zu unterlassen ist. Das kostet Geld, wenn es ein Anwalt macht. Ob auch dieses Geld zu ersetzen ist, hängt dann damit zusammen und steht nicht isoliert.

Und weil dies aber in Massen ausgenutzt wurde, hat der Gesetzgeber (sic!) reagiert und den Anspruch ggü. Verbrauchern beschränkt, was die Arbeit für Abmahnklanzleien zumindest nicht mehr so wirtschaftlich macht.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob im hier angesprochenen Fall ein theoretischer Regress gegen den Hersteller wegen dessen Auskunft denkbar ist, zumal er die Vereinbarung mit dem Urheber hat. Wenn der Hersteller aber eben nicht mehr greifbar ist (Insolvenz), ist dies natürlich sinnlos.

_________________
It´s all about the fun. And the light.

Meine Lieblingsbilder gesammelt unter:

und


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 2. Jan 2018, 13:32 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 4. Sep 2014, 22:15
Beiträge: 3357
In unserem Fall sollte man also aufpassen, dass kein Werbeplakat oder irgendein Aufkleber mit auf unseren Bildern sind.

_________________
Mein
Mein
Meine Homepage:

"The great truth is there isn't one
And it only gets worse since that conclusion"
Mgła


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 64 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5 ... 7  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

[Wettbewerb] 52 Fotos 2016
Forum: Wettbewerbe, Rätsel, Projekte & Workshops
Autor: Okular
Antworten: 1701
Für ein paar Fotos früh raus? Update 22.03.
Forum: Natur- und Landschaftsfotografie
Autor: klabö
Antworten: 18
Fotos vom Stammtisch Düsseldorf 21.05.2015
Forum: Usertreffen
Autor: Hooky69
Antworten: 19
Fotos am Steinhuder Meer - Hilfe bei Locationsuche
Forum: Small Talk
Autor: MarkusF
Antworten: 3
Meine letzten Fotos mit der K70....
Forum: Offene Galerie
Autor: Fabbio
Antworten: 8

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Hosted by iphpbb3.com

Impressum | Datenschutz