Di 27. Jan 2015, 16:48
Di 27. Jan 2015, 17:06
GuidoHS hat geschrieben:Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...
Di 27. Jan 2015, 17:16
Di 27. Jan 2015, 17:20
GuidoHS hat geschrieben:Und: das Persönlichkeitsrecht ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsgut. Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechtes. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...
Di 27. Jan 2015, 17:46
Di 27. Jan 2015, 17:55
Kameltreiber hat geschrieben:Ich finde es es schon albern, über was für ein Mist in Deutschland immer so ein großes Drama gemacht wird.![]()
Selbst wenn man die Straßenfotografie verbieten sollte, was sollte man dann gegen uns alle hier machen?
Wir fotografieren einfach alle munter weiter, selbst wenn das Verbot kommen sollte. Falls man erwischt wird,
zahlt man eben 15€ Verwarnungsgeld und das Problem ist aus der Welt.![]()
Oder besser: Man nimmt die Beine in die Hand und Haut ab.
Di 27. Jan 2015, 18:17
Di 27. Jan 2015, 18:39
Di 27. Jan 2015, 18:42
Es ist mir, darüber hinaus, aber wichtig eine Sache klarzustellen, da es die eine oder andere kritische Stimme gibt (für die ich mich auch bedanke).
Mein Fall betrifft zunächst und ausschließlich die Kunstfreiheit. Die Fotografie, um die es geht ist im Rahmen einer Kunstausstellung entstanden und in einer Institution ausgestellt worden, die nicht kommerziell Fotografie vertreibt. (℅ Berlin ist keine Gallerie!).
Ich (und mein Anwalt) berufen uns auf den Artikel 23 KUG, Absatz 1 Nr 4: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Dieser Artikel regelt den Verwendungszusammenhang Kunst und nur darum geht es hier. Ich kann, werde und will nicht für alle erdenklichen Fälle der Fotografie- Produktion und Verbreitung einen Rechtsstreit führen.
Aber für den genannten Zweck werde ich es tun, da ich es für einen großen Verlust von Freiheit (der Kunst) halte, wenn die Bilder unserer Gegenwart kriminalisiert werden. Und man stelle sich nochmal vor, es gäbe die Bilder aus 100 Jahren Strassenfotografie nicht, die man heute mit dem größten Interesse betrachtet.
Di 27. Jan 2015, 18:49
P.S. lustige Randnote: wie oft liest man von Bildern, die nicht gezeigt werden können, weil die (dem Fotografen bestens bekannte) abgebildete Person das nicht möchte oder weil man seine Kinder etc. nicht ins Netz stellen will. Der bettelnde Penner oder die halbe Bevölkerung des Urlaubslandes werden dagegen selbstverständlich zur Schau gestellt.
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