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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:48 
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Registriert: Fr 25. Nov 2011, 08:21
Beiträge: 24416
Wohnort: Alpen(NRW)
@Guido: So erleichtert ich über die Zurückweisung der Geldforderungen auch bin, verstehe ich nicht ganz, wo sich Forenbetreiber auf dünnem Eis bewegen.
Jeder hat bei Registrierung einem Nutzungsvertrag zugestimmt, der mich als Betreiber vor solchen Unwägbarkeiten absichert.
Anders ließe sich eine solche Plattform ja auch nicht betreiben.
Natürlich liegt es in unser aller Interesse ( aber besonders in meinem :P ), dass wir sittenwidrige und etc. Inhalte zeitnah melden und löschen.

In diese Kategorie gehört aber eindeutig nicht das Fotografieren von Menschen in der Öffentlichkeit. Da kann jeder Betreiber von der Rechtmäßigkeit des gezeigten Fotos ausgehen, genauso wie jeder Betreiber darauf vertraut, dass jedes gezeigte Landschaftsbild, Makro etc. urheberrechtliches Eigentum des Zeigenden ist.(EDIT: Da, wo wir vom Gegenteil überzeugt sind, werden auch regelmäßig Bilder, mag es von Fall zu Fall noch so kleinlich anmuten, gelöscht.)

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LG Frank





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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 17:06 
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Registriert: So 8. Dez 2013, 13:24
Beiträge: 1438
Wohnort: Cuxhaven
GuidoHS hat geschrieben:
Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...


Wobei dieser § wohl nicht auf Streetfotografie anzuwenden wäre ,heißt es dort doch

Zitat aus Abs 1:
....von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt......

aus Abs 3:
....unbefugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt.....

Hier geht es wohl um den Schutz in bestimmten Lebensbereichen.

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Grüße von der Nordseeküste

Lutz

click the pic=big


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 17:16 
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Registriert: Sa 20. Okt 2012, 20:24
Beiträge: 12391
Wohnort: Algaida (Mallorca)
Zitat aus dem Artikel:

"Für nachfolgende Generationen wäre es dann nicht mehr möglich, zu sehen, wie das Leben auf der Straße 2015 aussah"

[zynisch] Das wäre aber schlimm! [/zynisch]. Bin ich froh, dass die Natur (noch) nichts dagegen hat, sich ablichten zu lassen.

Saludos
Marcel

PS: Ich verstehe die Dame irgendwie schon, nur hat die Schmerzensgeld-Forderung für mich einen faden Beigeschmack!

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"Die Natur muß gefühlt werden." (Alexander von Humboldt)
"Ehre dem Photographen! Denn er kann nichts dafür!" (Wilhelm Busch)





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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 17:20 
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Registriert: Mo 26. Dez 2011, 21:16
Beiträge: 1403
GuidoHS hat geschrieben:
Und: das Persönlichkeitsrecht ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsgut. Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechtes. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...


Wenn du schon den 201a STGB nennst, dann wird dir auch bewusst sein, dass in dem Paragrafen auch der "höchstpersönliche Lebensbereich" dort definiert wird. Eine öffentliche Straße fällt nicht darunter. Deine Aussage erweckt den Anschein Verletzungen des Persönlichkeitsrechts seien automatisch Straftaten - das ist, um es mit deinen Worten zu sagen: an den Haaren herbeigezogen.
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts geschehen oft in Folge einer Güterabwägung. Nur in der Intimssphere findet das nicht statt und ist automatisch unzulässig. Für Street aber irrelevant. Der 201er ist für Street nicht von Bedeutung.

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* Keine meiner Bilder sind zur Bearbeitung freigegeben.



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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 17:46 
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Registriert: Do 13. Jun 2013, 14:01
Beiträge: 2876
Wohnort: Bremen
Es wird sich gar nicht verhindern lassen. Sonntag hab ich mich auf dem Marktplatz gestellt, ich wollte konkret Menschen beim Fotografieren fotografieren.

Fast jeder der da vorbei lief, hat Fotos gemacht. Mit dem Handy, Mit dem Tablett, mit der Kompaktkamera, mit der Systemkamera , mit der DSLR.

Dort wurden Persönlichkeitsrechte innerhalb einer Stunde zig fach "verletzt".

Ja, in peinlichen Situationen würde ich auch niemandem mit Absicht Fotografieren.

Was ist aber, wenn ich nun jemand fotografiert habe, der da hätte nicht sein dürfen, weil er krank geschrieben ist, dort aber rum gehüpft ist, ich das Foto online oder wo auch immer zeige, und sein Arbeitgeber stolpert drüber???

Andererseits, wer sich auf eine Straße rum reibt, muss damit rechnen, auf irgendwelchen Fotos aufzutauchen, denn JEDER hat heutzutage eine Kamera immer dabei.

So eine richtige Meinung dazu hab ich also nicht.

Mal frage ich, ob ich die Fotos zeigen darf, wenn nicht, akzeptiere ich das.

Mal fotografiere ich einfach und mir wird gesagt, aber nicht veröffentlichen.

Und mal fotografiere ich , keiner sagt was, und ich zeige die Fotos ohne konkrete Erlaubnis.

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 17:55 
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Registriert: Fr 1. Aug 2014, 23:31
Beiträge: 3578
Wohnort: wieder in Köln - Heimat
Kameltreiber hat geschrieben:
Ich finde es es schon albern, über was für ein Mist in Deutschland immer so ein großes Drama gemacht wird. :klatsch:

Selbst wenn man die Straßenfotografie verbieten sollte, was sollte man dann gegen uns alle hier machen?
Wir fotografieren einfach alle munter weiter, selbst wenn das Verbot kommen sollte. Falls man erwischt wird,
zahlt man eben 15€ Verwarnungsgeld und das Problem ist aus der Welt. :headbang:

Oder besser: Man nimmt die Beine in die Hand und Haut ab. :d&w:

Ich könnte mir vorstellen hierzu etwas zustimmendes zu schreiben. Tue es aber nicht. Ziehe nur den [WOMANS HAT]

Edit, ein Herren Hut hatte ich nicht.

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk

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LG, Heiko


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 18:17 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
Beiträge: 1555
Wenn nicht zwischen "zufällig irgendwo mit im Bild gelandet" und "gezielt eine Person fotografiert" unterschieden wird, so ist die ganze Diskussion ziemlich überflüssig.

Bei der Bewertung der Persönlichkeitsrechte macht das nämlich einen großen Unterschied.

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 18:39 
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Wohnort: Nandlstadt
Das Problem ist nicht der Passant auf dem Bild vom Kölner Dom.

Das Problem sind auch nicht meine Urlaubsbilder, egal, was da drauf ist.

Das Problem ist, dass inzwischen alles, aber auch wirklich alles in der Öffentlichkeit (Internet) landet.

Das ist der große Unterschied zwischen heute und früher: mit dem dicken Ami-Pärchen auf der Harley hat man früher Freunde und Verwandte beim Dia-Abend gelangweilt. Das hat die Betroffenen nicht gestört (wie denn auch?) und niemand kam auf die Idee, sich darüber aufzuregen. Heute macht man die Bilder einem potentiellen Milliarden-Publikum rund um den Erdball verfügbar. Für mich hat das eine andere Qualität und ich finde es persönlich auch nicht richtig, Bilder von fremden Personen ungefragt zu veröffentlichen. Es hindert dich und mich doch niemand daran, die Bilder zu machen, wenn es denn gefällt. Aber muss ich das wirklich öffentlich machen? Nicht nur, dass ich die Persönlichkeitsrechte in diesem Fall gegenüber der Freiheit des Fotografen als das höherwertige Rechtsgut sehe, ich finde, viel mehr Menschen sollten sich massiv gegen die Veröffentlichung ihrer Bilder im Internet wehren.

P.S. lustige Randnote: wie oft liest man von Bildern, die nicht gezeigt werden können, weil die (dem Fotografen bestens bekannte) abgebildete Person das nicht möchte oder weil man seine Kinder etc. nicht ins Netz stellen will. Der bettelnde Penner oder die halbe Bevölkerung des Urlaubslandes werden dagegen selbstverständlich zur Schau gestellt.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 18:42 
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Registriert: Mo 19. Mär 2012, 20:09
Beiträge: 284
Zitat von Eichendoerfer in den Comments hier Quelle: https://www.startnext.com/streetphotography/wall/

Zitat:
Es ist mir, darüber hinaus, aber wichtig eine Sache klarzustellen, da es die eine oder andere kritische Stimme gibt (für die ich mich auch bedanke).
Mein Fall betrifft zunächst und ausschließlich die Kunstfreiheit. Die Fotografie, um die es geht ist im Rahmen einer Kunstausstellung entstanden und in einer Institution ausgestellt worden, die nicht kommerziell Fotografie vertreibt. (℅ Berlin ist keine Gallerie!).
Ich (und mein Anwalt) berufen uns auf den Artikel 23 KUG, Absatz 1 Nr 4: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Dieser Artikel regelt den Verwendungszusammenhang Kunst und nur darum geht es hier. Ich kann, werde und will nicht für alle erdenklichen Fälle der Fotografie- Produktion und Verbreitung einen Rechtsstreit führen.
Aber für den genannten Zweck werde ich es tun, da ich es für einen großen Verlust von Freiheit (der Kunst) halte, wenn die Bilder unserer Gegenwart kriminalisiert werden. Und man stelle sich nochmal vor, es gäbe die Bilder aus 100 Jahren Strassenfotografie nicht, die man heute mit dem größten Interesse betrachtet.


Der Fotograf will hier beileibe keinen Freibrief fuer jeden selbsternannten "Streetfotografen" erstreiten inklusive Veroeffentlichungsrechte. Ob seine Bilder letztendlich als Kunst gewertet werden, steht auf einem anderen Blatt. Oftmals sind ja Kuenstler auch zu Lebzeiten verkannt und die Gesellschaft macht sie erst spaeter dazu. Aber konzeptionelle Fotografie kann durchaus Kunst sein, und auch die Veroeffentlich in einer Ausstellung und ueber Ostkreuz spricht ja ein bisschen dafuer. Insofern verstehe ich diesen Gang vor Gericht. Den Schadensersatz der fotografierten Person hat das Gericht ja sowieso verworfen.
Ich bin insgesamt bei dem Thema Recht am eigenen Bild und Fotografie von Personen und die Veroeffentlichung zwiegespalten. Ich selbst moechte gerne entspannt fotografieren und nicht jedesmal verklagt werden, wenn ich Fotos mache und andere Personen auf dem Bild mit drauf sind, immerhin bin ich ja oftmals auch irgendwo Tourist und ich moechte auch die Moeglichkeit nutzen koennen, ab und an Bilder ins Netz zu stellen. Andererseits ist Bildmanipulation sehr leicht und ich moechte auf gar keinen Fall durch ein Bild von mir in einen anderen Kontext gebracht werden. Als aktiver Teilnehmer an diversen Mittelaltermaerkten jedoch bin ich automatisch Teil einer Szenerie und kaeme niemals auf den Gedanken, einem Besucher Fotos zu verwehren, obwohl ich davon ausgehen muss, dass diese irgendwann irgendwo im Netz landen und vielleicht auch mal auf Seiten, deren Nutzungsbedingungen mir nicht gefallen.
Andere Kulturen, gerade die Asiaten, haben da wohl eine komplett andere Einstellung zu diesem Thema, wie man ja sehr schoen hier im Forum im Thread 40456504nx51499/menschen-f21/sammeln-menschen-fotografieren-die-menschen-fotografieren-t11391.html sehen kann.
@C.D. zwischen "zufaellig im Bild gelandet" und "gezielt eine Person fotografiert" gibt es fuer mich durchaus einen Unterschied, und der ergibt sich fuer mich in Sachen Persoenlichkeitsrechte eher aus dem Kontext eines Fotos. Auf einer Website von Rechtsradikalen moechte ich nun mal gar nicht als "Beiwerk" erscheinen, weil ich zufaellig in der Innenstadt war und in eine Demo geraten bin. Andererseits kann mich gerne jeder gezielt aufs Korn nehmen, wenn ich aktiv im weiss-roten Verdi-Kittel unterwegs bin, da steh ich dazu.
@Kameltreiber: Persoenlichkeitsrecht ist kein Mist, es ist aber eben nicht komplett schwarz und weiss, und genau deshalb sind unsere Urteile in Deutschland meistens Einzelfallentscheidungen. Auch unsere Gerichtsbarkeit scheut sich, Generalfaelle zu schaffen, meistens mit Recht.


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 18:49 
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Registriert: Do 1. Mai 2014, 16:20
Beiträge: 664
Wohnort: St. Katharinen
Zitat:
P.S. lustige Randnote: wie oft liest man von Bildern, die nicht gezeigt werden können, weil die (dem Fotografen bestens bekannte) abgebildete Person das nicht möchte oder weil man seine Kinder etc. nicht ins Netz stellen will. Der bettelnde Penner oder die halbe Bevölkerung des Urlaubslandes werden dagegen selbstverständlich zur Schau gestellt.


:bravo: :bravo: :bravo:
Danke!

_________________
Gruß Tobias

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