Zitat:
Hannes21 hat geschrieben:
Was mir aber gehörig auf den Zeiger geht sind diejenigen Rechtsverdreher, denen es nur um Abmahnungen der Kohle wegen geht.
So, nun gebe ich auch mal meine Meinung dazu:
zum ersten gibt es Regeln, die durch Gesetze und andere Vorschriften niedergelegt sind und bekannt sein sollten. An diese sollte man sich halten.
Wenn man sich nicht daran hält, bekommt man im günstigsten Fall eine Abmahnung. Kein Rechtsanwalt wird hier selbständig tätig, sondern er wird von dem beauftragt, dessen Recht verletzt wurde. Wenn man den Stundenlohn eines Handwerkers berücksichtigt, dann sind wohl Abmahnungen im unteren 3 stelligen Eurobereich in Ordnung (der Rechtsanwalt hat sich 1 Stunde den Antrag des Fotografen angehört, braucht 1 Stunde für ein Schreiben und der Fotograf will auch ein paar Euro).
Das Problem, das ich auch hier im Forum sehe, ist wie auch von Frank schon angesprochen worden ist- dass manchen hier Rechte anderer überhaupt nicht interessieren.
Es ist einfach so in Deutschland so, dass hier die Streetfotografie tot ist. Auch ich würde mich nicht einfach auf der Straße fotografieren lassen und dann das Bild veröffentlichen lassen. Genauso wenig würde ich Bilder veröffentlichen, die auf privaten Grund aufgenommen wurden ( z.B. die ganzen Aufnahmen von Schlössern vom Schlosspark aus, z.B Außenaufnahmen von Schloss Neuschwanstein die es hier genug gibt und der Aufnahmepunkt auf dem Besitz der Bayerischen Schlösser und Seenverwaltung liegt -- ich kenne jemand der mit dieser Behörde Probleme ohne Ende hat-- hier ist man aber pro Bild von den Forderungen weit im 4 stelligen Eurobereich).
Deshalb mein Vorschlag, einfach überlegen: Würdet Ihr wollen, dass Euer Bild veröffentlicht wird, wenn Ihr selbst betroffen sein würdet. Wollt Ihr ein Bild von Eurem Grundstück, Wohnung, Euch, ohne zu fragen veröffentlicht sehen wollen.
Gleiches gilt natürlich auch für die Schöpfungshöhe. Ich denke es versteht sich von selbst, dass man Bilder nicht nur abfotografiert und sie als eigene ausgibt ( wie Frank schon angesprochen hat), sondern sie auch nicht nur nachfotografiert, wie es hier beim Nikonwettbewerb geschehen ist. Hier ist dem Sieger eine Preis von 10.000 Euro aberkannt worden und er konnte noch von Glück sagen, dass er nicht verklagt wurde .
Nachzulesen hier
https://www.dvf-fotografie.de/Journal/2018_01_02/12/