Darius hat geschrieben:
auch was zu diesem Thema...
Gestern sagte mir mein Sohn, dass wir den Eiffelturm nachts in voller Beleuchtung nicht so ohne weiteres fotografieren dürften,
da zwar das Urheberrecht am Eiffelturm ausgelaufen ist (70 Jahre ?!), die Lichtinstallation aber erst vor ca. 20 Jahren angebracht wurde.
Schöne Grüße, Darius
Man darf den Eiffelturm mit aktivierter Beleuchtung fotografieren, nur darf man die Fotos nicht veröffentlichen. So ist es in Frankreich.
In Deutschland gilt das Panorama-Recht, da wäre das nicht möglich (das Recht an den Fotos von Gebäuden wie dem Eifelturm zu beschränken), gilt aber auch nur für Aufnahmen, die aus der Fußgänger-Perspektive gemacht wurden. Viele Drohnen-Fotografen machen Aufnahmen aus der Luft, da ist es dann wieder nicht erlaubt.
Aber Grundsätzlich gibt bei dem Recht als Urheber (Gebäude, Gemälde, sonstige Kunstwerke) und auch bei dem Recht am eigenen Bild (Streetfotografie): Das Fotografieren ist erlaubt! Nur das veröffentlichen der Fotos nicht!
Das Fotografieren kann wiederum durch das Hausrecht ausgeschlossen werden, das dann aber eben nur auf dem jeweiligen Privatgelände.