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Da flogen diese fast intelligenten Leute nur wenige Meter erst über den südlichen Lago, drehten dann die Brenner voll auf, um sehr niedrig über den Nordsee zu schweben. Die kamen knapp über den Bäumen daher und warfen ständig die Brenner an. Dabei hatten die noch richtig Spaß, als ca. 40 Kormorane, über 200 Graugänse und ebenso viele Stockenten panisch über das Wasser rasten um in wilden Wolken aufzufliegen. Fotos haben sie davon gemacht. Aus den Büschen hasteten die brütenden Vögel. Wie schlicht muss man eigentlich sein...
Das hat fast eine Stunde gedauert, bis die Vögel sich beruhigt hatten. Ich überlege, ob ich da mal die zuständige Behörde informiere. Überfliegen ist ja in Ordnung - aber die Brenner hätten sie auch lange vorher anwerfen können. War wohl interessant, den ersten Badegästen auf den Hintern zu gucken...
Ich werde tatsächlich die UNB bzw. die Bezirksregierung informieren. Die waren nämlih heute Nachmittag schon wieder da. Geringfügig höher, aber der Effekt war gleich. Das ist ja schon bewusst, damit die mitreisenden Gäste schöne Fotos machen können. Die müssen heute morgen sehr niedrig gefahren sein, denn sie tauchten von unterhalb der Bäume auf. Und von der Niedrigfahrt habe ich reichlich Belegfotos. Das 2. Haubentauchernest ist seit der Morgenaktion verlassen. Da hocken jetzt die Graureiher drüber.
Das Nummernschild habe ich. Auf dem Foto ist das unkenntlich gemacht. Identifiziert habe ich die auch, eine Firma, die Ballonfahrten anbietet. Und der Eigentümer war höchstselbst im Korb. So ein 150-450 ist schon fein. Ich habe die auch angeschrieben - mal sehen ob eine Antwort kommt.
Dann wollen wir alle hoffen, dass weiterer Schaden abgewendet werden kann. Vielleicht ist der Fahrer ja einsichtig. Die Zwille ist auf keinen Fall das richtige Mittel und vor der Anzeige sollte der direkte Kontakt stehen. Also: Alles richtig gemacht.
Für tiefe Überflüge, d.h. Unterschreitung der Mindestflughöhe von 150m (500ft) über freier Landschaft bzw. 300m (1000ft) über bebautem Gebiet braucht auch ein Ballon eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde, sofern es sich nicht um Start, Ladung, Suche nach einen Landeplatz oder einen Notfall handelt. Der Pilot sollte sich das gründlich überlegen, es können neben dem Verlust der Lizenz auch heftige Strafen drohen... und jeder verantwortungsbewusse Pilot nimmt Rücksicht auf brütende Vögel oder andere Tiere, sofern ihm die Brutstätten bekannt sind, und Informationen darüber einzuholen gehört zu einer ordentlichen Flugvorbereitung.