Mo 14. Jan 2019, 14:04
Mo 14. Jan 2019, 17:01
Mo 14. Jan 2019, 17:20
Mo 14. Jan 2019, 19:49
Genau.pentaxnweby hat geschrieben:Ist das da bei dem Einkaufcenter Schlosshöfe?
Sofern ich nichts ausgeblendet habe, war es letzten Jahr war so, dass wir dort noch fotografieren durften. Ich mache mich die Tage noch mal schlau und gebe dann hier eine Rückmeldung.pstenzel hat geschrieben:Wie sieht es mit Fotografieren im Schloss und der Ausstellung aus?
Mo 14. Jan 2019, 19:54
Mo 14. Jan 2019, 20:06
Di 15. Jan 2019, 09:43
Mi 6. Feb 2019, 04:26
pstenzel hat geschrieben:Wie sieht es mit Fotografieren im Schloss und der Ausstellung aus?
"...
in der World-Press-Photo-Ausstellung darf fotografiert werden! Die einzige Einschränkung ist, dass die Fotos nicht vollflächig abfotografiert werden dürfen. Das bedeutet: Fotografieren Sie etwa in den Ausstellungsraum hinein und man erkennt an den Wänden die Bilder – alles in Ordnung. Solange Ihre Fotoaufnahmen die World Press Photos im Ausstellungskontext zeigen, ist alles okay. Auch mit Stativ dürfen Sie fotografieren, vom Blitz möchte ich aufgrund des Besucherandrangs abraten, da das die anderen Gäste stören könnte. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Ganz im Gegenteil freuen wir uns darüber, wenn Sie Bilder machen. Noch mehr freuen wir uns darüber, wenn Sie diese auch in den Social Media, vor allem auf Instagram, teilen und mit dem Hashtag #wppol und #meinwppol versehen. So teilen Sie Ihre persönlichen Eindrücke zur Ausstellung mit uns und unseren Lesern.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern bei mir.
Beste Grüße,
..."
Mi 6. Feb 2019, 11:04
"Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Film- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt; jedoch nur ohne Stativ, Blitzlicht oder Lampen. Das Mitführen von Selfiesticks ist untersagt. In bestimmten Fällen kann auch das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke untersagt werden.
In Fällen, in denen das Fotografieren oder Filmen nicht zu privaten Zwecken erfolgen soll, kann ggf. eine Genehmigung auf schriftliche Anfrage gegen Entrichtung einer Gebühr nach Maßgabe der geltenden Tarifordnung erteilt werden.
Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt."
Sa 9. Feb 2019, 16:59
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