So 11. Sep 2016, 11:36
joerg hat geschrieben:Du scheinst mir einer von den Kandidaten zu sein, die unter der Fülle von Informationen die Botschaft übersehen.
Die Einordnung in die Kategorie eines Kandidaten mit eingeschränkter Fähigkeit der Informationsverarbeitung ist nicht so ganz hilfreich. War vermutlich auch nicht ganz so drastisch gedacht. Aber egal. Es geht nicht um Persönliches.
Ich vermute mal, daß Deine Kritik sich daran entzündet hat, daß ich, wie die meisten, nur daran gedacht habe, die Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes zu nutzen, womit man zwar ein Problem schnell los ist, es aber nicht gelöst hat. Man möchte eben mängelfreie Ware.
Du warst einer der wenigen, die das Thema Gewährleistung und Garantie angesprochen haben. Ich habe daraus den Schluß gezogen, mich noch einmal eingehend mit dem Themenkomplex der Gewährleistung zu beschäftigen.
Das Ergebnis sieht etwa so aus:
im Rahmen der Vertragserfüllungspflicht existiert ein Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mängelfreien Ware gegenüber Händler und Hersteller.
Der Händler hat nach §439BGB die Möglichkeit der Nacherfüllung, entweder durch mängelfreie Ersatzlieferung (z.B. Umtausch) oder Nachbesserung (hier: Justage). Darüber wäre mit dem Händler zu sprechen. Grundsätzlich hat er die Wahlfreiheit, welche Möglichkeit er nutzt.
Bei B-Ware und Gebrauchtware ist ein Umtausch nur dann möglich, wenn er noch Ware auf Lager hat, die der vereinbarten Beschaffenheit des ursprünglichen Kaufgegenstands entspricht. In diesem Fall kann der Vertrag wegen Unmöglichkeit der Erfüllung aufgehoben werden, wenn eine Nachbesserung scheitert oder mit unzumutbarem Aufwand für den Verkäufer verbunden ist.
Darüber hinaus gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.
Letztlich geht es jetzt um die Abwägung, welchen Weg man einschlägt.
joerg hat geschrieben:Entscheidend war, dass drei von drei Produkten out of the Box nicht einwandfrei waren - ohne B-Ware zu sein.
Die Objektive waren vom Händler als B-Ware deklariert. Ich muß zunächst einmal voraussetzen, daß dies auch stimmt. Aber sie waren eben nicht einwandfrei.
joerg hat geschrieben:Wie wäre es, wenn Du mal bei Pentax anrufst und die offenen Fragen klärst?
Werde ich einmal versuchen.