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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mo 30. Mai 2016, 13:41 
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Toll! In #7 habe ich mich sofort verliebt! Aber auch die anderen Bilder mit den Adern gefallen mir.

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LG Frank





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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mo 30. Mai 2016, 15:24 
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Gut gelungene Rettung! Damit musst Du Dich nicht verstecken!! :ja:

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Viele Grüße

Jamou


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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mo 30. Mai 2016, 19:09 
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Moin und danke fürs feedback. Da war der verregnete Sonntag ja nicht ganz verloren ;)
Zwei hab ich auch noch. Das letzte zeigt ein paar Segler, die von einer Tagestour mit Trainees anlässlich des "Wochenende an der Jade", durch die geöffnete Kaiser-Wilhelm-Brücke - links unten - (https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser-Wi ... mshaven%29) zurück zum Bonte-Kai schippern. Für die Landratten unter Euch: Das ist in Wilhelmshaven xd
Die beiden Kriegsschiffe rechts (Zerstörer D 186 MÖLDERS und Minensucher M 1077 WEILHEIM) beteiligen sich nicht an der Fahrt, sie liegen dort festgetackert im "Deutschen Marinemuseum Wilhelmshaven".

@ Frank-Uwe: Keine Ahnung ob da eine Freigabe/Genehmigung notwendig ist. Aber wahrscheinlich ist es so, jeder Depp kann inzwischen mit einer Drohne sonstwas knipsen und filmen, aber wenn harmlose Natur- und Landschaftsaufnahmen aus dem Flugzeug gezeigt werden, kollidiert man mit irgendeinem Gesetz. Warten wir es ab :princess:


#13


#14

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Gruß Utz

Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.
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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mo 30. Mai 2016, 19:41 
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DeFuFroschn hat geschrieben:
Ich dachte immer, Luftbildaufnahmen bedürften einer Freigabe von wem auch immer.


Da das vielleicht von allgemeinem Interesse ist habe vorsichtshalber nochmal das (fast) allwissende WIKI gefragt:

Rechtliches
In der Bundesrepublik Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2[3] des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen Wehrmittel sowie militärische Vorgänge, Einrichtungen und Anlagen nicht fotografiert werden, wenn dadurch „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe“ gefährdet wird. Zitat aus wikipedia.org

Ich denke, auch mit meinem Bild #14 riskiere ich keine Verhaftung :lol:

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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mo 30. Mai 2016, 21:28 
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Strafe für diese Bilder wären auch nicht gerechtfertigt. Ist aber interessant, dass es dieses Freigabegedöns so nicht mehr gibt.

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VG Frank-Uwe

Wenn ich dir jetzt Recht gebe, liegen wir ja beide falsch!


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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mi 26. Okt 2016, 02:34 
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Bild 7 finde ich toll, mit dem kleinen Haus auf dem grünen etwas.

Vielleicht sollten wir mehr Bilder mit Drohnen bzw. Multikoptern machen. Ist ja erlaubt seit 1990.
Weiß jemand, ob 12MP ausreichend sind wie bei der Phantom 3?

Gruß,
Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: Küstenflug (NMZ)
BeitragVerfasst: Mi 26. Okt 2016, 08:51 
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Beiträge: 2066
Ich finde die #4 vom Bildinhalt her super, aber macht Dir nichts draus, Bilder durch so eine Scheibe sind nich besser zu machen. ;)

beckerma99x hat geschrieben:
Weiß jemand, ob 12MP ausreichend sind wie bei der Phantom 3?


12 Mp gehen sicher, allerdings werden die Bilder niemals so gut werden, da die Kameras die man unter einer Phantom 3 packen kann allenfalls Go Pro Grösse haben, mit dem entsprechenden fürchterlichen UWW.

Wenn dann muss man die Linse der Go Pro tauschen, gegen einen anständiges 50mm. Äquivalent, da aber dann die Brennweite länger wird haben die meisten Plastikcopter ein Problem, ein Quad steht nun mal nicht so stabil in der Luft wie ein Hexa oder Okto.
Wenn Du nicht nur fotografieren willst, dann kannst Du den Gimbal gegen einen Zenmuse tauschen, die längere Brennweite benötigt ein absolut ruhiges System.


Zum rechtlichen der Luftbilder wurde bereits fast alles gesagt, viel wichtiger erscheint mir das man die luftrechtlichen Vorschriften einhält, also nicht mehr als 100m. über Grund, gesperrte Zonen meiden usw.
Da liegt eher das Problem, man kauft sich so ein Ding, hat an sich wenig Ahnung (fliegt ja von allein) und meint alles filmen zu müssen, egal wie.

Bei mir war die Polizei vor ein paar Wochen weil irgendein Vollidiot gemeint hat sein Plastikspielzeug auf 1700m. steigen zu lassen, ein Blick in eine ICAO Karte (Flugkarte) hätte ihm gezeigt das er mitten in einer "Luftstrasse" ist mit Meldepunkt für den münchner Flughafen, da sind die Flugzeuge bereits im Endanflug und TIEF, ein Airbus ist 30! Meter an dem Teil vorbei, so nah das der Pilot es als weisse Drohne identifizieren konnte.....
Da ich im Dorf wegen meiner Helis und Co. teilweise bekannt bin, drang es wohl irgendwie zu den Ermittlern durch.
Ich hatte eigentlich Glück das mein Copter aus Kohlefaser ist, also pechschwarz, und auch grösser ist.
Zufällig bin ich sogar an dem Tag geflogen, aber woanders, ich konnte meine Telemetriedaten quasi als Alibi nutzen da dort auch die GPS Positionen gespeichert werden. Ich hätte ansonsten evtl. ein Problem bekommen.


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