Hier können Einsteigerfragen gestellt, Einsteigerbilder eingestellt, Problembilder vorgestellt und diskutiert werden.
Erste Schritte in die Bildbearbeitung können vorgestellt und erfragt werden. Fragen zur Kamerabedienung werden hier beantwortet.
Grundsatz sollte sein, dass wir alle irgendwo immer wieder Einsteiger sind!
Keine erhobenen Zeigefinger. Und wehe, einer verweist auf Handbuch oder Suchfunktion!
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Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden. !?

Di 9. Jun 2015, 16:22

Hallo Leute, am kommenden Wochenende sind in unserer Stadt die traditionellen "Jundenspiele" und ich möchte gerne das Fahnenschwenken, ein öffendlicher Programmpunkt an der Hauptkirche und den Festzug ablichten. Wie ist die rechtliche Seite in Bezug auf das Einstellen der Aufnahmen in unserem Forum? Es sind Gruppen von hunderten Manschen als Maikönige/ innen, Maipaare und andere Akteure plus Musikgruppen aus der Region zu Gast. Am Straßenrand werden bei guten Wetter bis zu 25.000 Menschen erwachtet.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...................Gruß Wurmsaldum

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Di 9. Jun 2015, 17:29

Da streiten sich die Geister, aber auf jeden Fall gilt, wie überall sonst auch, der höchste Grundsatz des Rechtswesens: Wo kein Kläger, da kein Richter. ') Alternativ kannst du es mit einem schwedischen geflügelten Wort halten: Vergebung bekommt man leichter als Erlaubnis.

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Di 9. Jun 2015, 17:45

Dann bräuchte jeder Fernsehsender für die Rosenmontagsumzüge reihenweise Zustimmungen der Personen.

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Re: AW: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt we

Di 9. Jun 2015, 18:53

Ich kenn das so: Bilder von Gruppen sind ok, Bilder von einzelnen Personen eher nicht. Aber wenn Du hier im Forum nicht-öffentlich einstellst, wer sollte das dann überhaupt wahrnehmen und sich beschweren?

Gruß
Hildegunst
gesendet mit tapatalk

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Di 9. Jun 2015, 21:09

Das ist eindeutig geregelt:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
(Kunst-Urhebergsetz, KUG)

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Gruß
Jörn

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Mi 10. Jun 2015, 04:33

Jörn hat geschrieben:Das ist eindeutig geregelt:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
(Kunst-Urhebergsetz, KUG)



§ 23

- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Gruß
Jörn

Das könnte sein, wenn Lieschen Müller zu erkennen ist, in dem Moment, in dem sie sich in der Nase bohrt oder sich Max Musterman gerade...........Ei, Ei, Ei, wie sag ich das jetzt. Äh sich an einer besonderen Stelle kratzt.

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Mi 10. Jun 2015, 07:11

Interessant wird es auch, wenn Max Mustermann mit seiner Sekretärin Arm in Arm dem lustigen Treiben zuschaut,
und daß die Angetrauten der beiden auf der Heimatseite entdecken :fies:
Da gibt es sicher berechtigte Interessen in mehrere Richtungen xd
Aber wenn Du 10 Jahre wartest.... :ja:

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Mi 10. Jun 2015, 07:56

kris-kelvin hat geschrieben:Interessant wird es auch, wenn Max Mustermann mit seiner Sekretärin Arm in Arm dem lustigen Treiben zuschaut,
und daß die Angetrauten der beiden auf der Heimatseite entdecken :fies:
Ich handhabe es wie in §23 deklariert :ja:

Bei solchen Massenveranstaltungen ist es aber oft unmöglich bereits im Vorfeld zu sondieren wo, was beim Auslösen des Kameraknopfes geschieht- da ist man mittendrin, knipst auf Teufel komm raus um dann wenigstens ein paar auch ästhetisch vorzeigbare Bilder zu bekommen.
Bei der Sichtung der Aufnahmen versuche ich aber gezielt Bilder, die irgendwelche Peinlichkeiten, oder Personen generell in einer verfänglichen Situation zeigen, auszusortieren, ggflls. zu retuschieren oder erst gar nicht in Foren oder meiner HP zu zeigen.

Damit bin ich bislang immer gut durchgekommen :ja: :2thumbs:

LG
Ernst

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Mi 10. Jun 2015, 09:32

Auf der Seite
Code:
http://www.rechtambild.de/2010/04/das-berechtigte-interesse-im-sinne-des-§-23-abs-2-kug/
gibt es einen recht guten Artikel zu dem Thema "Berechtigtes Interesse" in Bezug auf §23, Abs. 2 :)

Offensichtlich hat die Forensoftware ein Problem mit dem § im Link, mit dem [url]-Tag haut es jedenfalls nicht hin. :shock:

Nachtag:
Wer ganz sicher gehen will, schaut sich die an. ;)

Gruß
Jörn

Re: Frage zu Bilder die in einem Kirmesumzug erstellt werden

Mi 10. Jun 2015, 09:47

ErnstK hat geschrieben:Bei solchen Massenveranstaltungen ist es aber oft unmöglich bereits im Vorfeld zu sondieren wo, was beim Auslösen des Kameraknopfes geschieht- da ist man mittendrin, knipst auf Teufel komm raus um dann wenigstens ein paar auch ästhetisch vorzeigbare Bilder zu bekommen.
Bei der Sichtung der Aufnahmen versuche ich aber gezielt Bilder, die irgendwelche Peinlichkeiten, oder Personen generell in einer verfänglichen Situation zeigen, auszusortieren, ggflls. zu retuschieren oder erst gar nicht in Foren oder meiner HP zu zeigen.

Damit bin ich bislang immer gut durchgekommen :ja: :2thumbs:


Ich schließe mich da grundlegend Ernst an: Peinlichkeiten sollte man nicht öffentlich ausstellen und auch nicht dauerhaft speichern. Wenn man sich generell überlegt, dass so ein Umzug öffentlich statt findet, dass jeder weiß, dass dort auch für TV, Zeitung, Internet-Reportagen fotografiert wird, dann ist kaum zu erwarten, dass sich jemand darüber aufregt, weil er in der Menschenmasse zu sehen ist. Wenn es um die Darsteller selbst geht, dann ist das noch weniger eine Frage...
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