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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 10:15 
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Hi Leute,

ich habe ein Sigma 17-50mm/2.8. Das erste Exemplar wurde direkt umgetauscht wegen entfernungsabhängigem Fehlfokus. Das zweite Exemplar funktionierte bei AF-Feinkorrektur von +10 an der K-30 halbwegs, aber auch dort oft ein Fehlfokus. Deshalb hatte ich das Objektiv dann über den Händler an Sigma geschickt, wo eine Reparatur durchgeführt wurde. Das Ergebnis sah bei AF-Korrektur von +10 an meiner K-30 ganz gut aus, aber sehr ausführlich habe ich das Objektiv nicht benutzt seitdem.

Mittlerweile habe ich eine K-3 II und in den letzten Monaten dieses Objektiv nochmal intensiver benutzt. Vorher mit dem LensCal-Teil auf einen eventuellen Fokusfehler getestet: an der K-3 II passte "0". Bis zu einer Entfernung von bis zu 5 oder 10 Metern schien auch alles gut zu passen. Wobei der AF manchmal schon daneben saß...
In größeren Entfernungen allerdings wurden die Bilder total unscharf. Manuelles Fokussieren durch den Sucher brachte da deutlich bessere Ergebnisse, was schon mal zeigt, wie krass der Fokusfehler ist. Also das Objektiv nochmal über den Händler eingeschickt an Sigma. Das wäre zusammen mit dem erstmaligen Umtausch also der dritte Versuch...

Nun will Sigma, dass ich die Kamera hinterher schicke und ich frage mich, ob das sinnvoll oder nötig ist. Natürlich kann es sein, dass sie mit Hilfe der Kamera die Justage noch exakter hinbekommen könnten. Aber da es ja ein entfernungsabhängiger Fehlfokus ist, dürften sie es doch auch mit einer anderen Kamera hinbekommen, oder? Ich hätte ja kein Problem damit, einen AF-Feinkorrekturwert einzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob Sigma diesen Reparaturversuch ablehnen könnte, wenn ich meine Kamera nicht zu ihnen schicken wollte? Es mag ja auch sein, dass sie am Ende behaupten, dass es an der Kamera liegt und sie stellen mir dann den Aufwand in Rechnung oder so etwas. Mit meinen anderen Objektiven habe ich aber keine Probleme dieser Art.
Mittlerweile würde ich das Objektiv am liebsten gar nicht zurück bekommen... Gäbe es die Option, so würde ich am liebsten den Kauf rückgängig machen. Nach einem dritten erfolglosen Reparaturversuch hätte ich dazu ja das Recht soweit ich weiß. Aber dieser dritte Reparaturversuch läuft ja gerade noch.

Welche Optionen habe ich rechtlich und was würdet ihr aus eurer Erfahrung empfehlen?

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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 10:25 
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Hi,

mal abgesehen davon, dass ich sowieso ungerne Material von mir woanders liegen habe, braucht man eine Cam ja auch (ein Objektiv ja auch, aber da hat man üblicherweise mehr als eins von). Ich würde also auch ungerne meine Cam wegschicken... Äußere doch erst einmal freundlich Deine Bedenken und dass Du sie brauchst und fordere sie bestimmt aber freundlich nunmehr zur Reparatur oder Übersendung eines nun reparierten / funktionierenden Exemplars auf. Dann haben die den Ball. Rechtliche Schritte kann man ggf. ja immer noch später angehen. Nichts anders würde ein RA sowieso erst einmal machen. Gütlich ist immer noch am schnellsten (ist leider meist so, auch wenn es einen wurmt und nervt...).

Viele Grüße

Lutz


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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 11:48 
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Hi Lutz,

Ich bin auch immer gern an einer friedlichen und freundlichen Einigung interessiert. Rechtsmittel führen meistens zu Sturheit auf der Gegenseite.
Und ja, ich habe nur diese eine Pentax-Kamera, aber natürlich mehrere Objektive. Die Kamera für ein paar Wochen gar nicht hier zu haben, das würde ich gern vermeiden...
Ganz nebenbei würde das nochmal Versandkosten bedeuten, die aufgrund des Wertes der Kamera (> 500 €) nicht ganz günstig wären. Ich werde mal anfragen bzw. drum bitten, die Reparatur ohne meine Kamera durchzuführen. Das muss doch auch möglich sein...

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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 11:56 
Das scheint heutzutage üblich zu sein, dass die Servicestellen Kamera und Objektiv haben wollen.
M.E. ist das problematisch, wenn man mehrere Kameras und Objektive hat.
Wenn man nur eine Kamera-/ Objektiv-Kombi einstellen lassen will, mag das sinnvoll sein.

Rechtsberatung im Einzelfall können wir hier natürlich nicht machen, nur allgemeine Rechtsfragen diskutieren.


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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 12:09 
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Beiträge: 3728
LX MX hat geschrieben:
Das scheint heutzutage üblich zu sein, dass die Servicestellen Kamera und Objektiv haben wollen.
M.E. ist das problematisch, wenn man mehrere Kameras und Objektive hat.
Wenn man nur eine Kamera-/ Objektiv-Kombi einstellen lassen will, mag das sinnvoll sein.

Rechtsberatung im Einzelfall können wir hier natürlich nicht machen, nur allgemeine Rechtsfragen diskutieren.


Das ist schon klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten kann. Das ist auch gar nicht nötig. Interessant wäre aber, ob Sigma sich bei Reparaturen auf Garantie quer stellt, wenn man die Kamera nicht einschicken will. Da es sich um eine K-3 II handelt, beliefen sich die Versandkosten für dir Kamera auch mal eben auf ca. 12 €. Die Erstattung der Versandkosten wurde mir bisher nicht angeboten. Das Objektiv musste ich nun auch schon zweimal auf eigene Kosten einschicken. Ich fänd es etwas "komisch", wenn ich am Ende 10% des Objektivwertes in Versandkosten für Garantieleistungen stecken müsste...

Korrekt: vorher hatte ich ja eine K-30, jetzt die K-3 II. Und wenn alles gut geht und das Objektiv so lange funktioniert, wie man es erwarten darf, dann wird beizeiten eine weitere Kamera damit zum Einsatz kommen. Wenn das Objektiv sich konsistent verhält bei unterschiedlichen Entfernungen, dann wäre ein statischer AF-Feinkorrektur-Wert kein Problem für mich. Insofern sollten sie das Teil reparieren und an einem Body testen, den sie da haben. So habe ich das nun mal angeregt...

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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 13:18 
Wieviel Zeit ist seit dem Kauf vergangen?

Grundsätzlich ist 2 Jahre lang der Händler der einzige sinnvolle Ansprechpartner. Erst wenn denn nach 6 Monaten kundenfeindlich reagiert (was ein guter Händler nicht täte), ist ein Rückschritt auf Garantie sinnvoll.
Solange es über den Händler läuft fallen ja grundsätzlich keine Portokosten an, das ist alleine dessen Problem.


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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 13:33 
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beholder3 hat geschrieben:
Wieviel Zeit ist seit dem Kauf vergangen?

Grundsätzlich ist 2 Jahre lang der Händler der einzige sinnvolle Ansprechpartner. Erst wenn denn nach 6 Monaten kundenfeindlich reagiert (was ein guter Händler nicht täte), ist ein Rückschritt auf Garantie sinnvoll.
Solange es über den Händler läuft fallen ja grundsätzlich keine Portokosten an, das ist alleine dessen Problem.


Das Rechnungsdatum is der 5.2.2016. Es handelt sich um eine Online-Bestellung, weshalb ich die Sachen durchaus schicken muss. Ich kann nicht mal eben zu dem Laden gehen... Bis zu 6 Monaten ist das mit Übernahme der Rücksendekosten sicher deren Sache. Danach auch bis zu den 2 Jahren der Gewährleistung?

Der Händler ist durchaus kundenfreundlich. ;)

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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 14:43 
Auf anerkannte Gewährleistung musst Du m.W. keine Portokosten zahlen von Dir zu einem Händler. Der muss das Zeug dann an eine Werkstatt senden. Und Gewährleistung gilt 2 Jahre. Es ist nur so, dass die ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt, dass die Ware toll war. die kommenden 18 Monate musst im Prinzip Du nachweisen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft war.


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BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 17:42 
Ich weise mal vorsorglich und allgemein auf die Änderung der BGH-Rechtsprechung zu Paragraph 476 BGB hin. Pressemitteilung im link, Volltext gibt's auf der Seite des Bundesgerichtshofs zum Download.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 5cf75ef1e3


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