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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 19:41 
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waldbaer59 hat geschrieben:
Ob das mit Kanonen auf Spatzen geschossen ist, weiss ich nicht


Na ja, ich fürchte, dass das der Fall ist. Darauf habe ich auch keine Lust. Muss ich dann halt als Lektion abbuchen. Eine Lehre habe ich ja bereits gezogen in Hinblick auf Paypal.
Momentan zähle ich aber noch auf eBay.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 20:37 
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Beiträge: 4754
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Moin,

falls Du diese Seite noch nicht besucht hast: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

_________________
LG aus Meckpomm
Ralf


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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 06:01 
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Registriert: Fr 30. Dez 2011, 00:52
Beiträge: 3842
Wohnort: Hürth
Hier im Thread haben ja schon einige berichtet, bei ihnen hätte der Paypal Käuferschutz gezogen. Vielleicht könnten diese mal berichten, wie es sich in diesen Fällen mit der Klassifizierung des Artikelzustands und der eigentlichen Beschreibung verhalten hat?

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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 16:03 
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Registriert: Di 21. Aug 2012, 13:54
Beiträge: 445
Wohnort: Raum Dortmund
Hallo,
auch ich kaufe sehr viel gebrauchtes über eBay. Bisher habe ich nur wenig Reinfälle erlebt. War tatsächlich einmal ein Mängel aufgetreten, der nicht in der Artikelbeschreibung gestanden hat, dann hat auch immer der eBay-Käuferschutz zu meiner Zufriedenheit funktioniert.
Wichtig für einen positiven Käuferschutz ist auf jeden Fall ein einwandfreier eigener Account. Man sollte 100% positive Bewertungen haben.

Zu beachten ist vor dem Kauf:
Einwandfreie Artikelbeschreibung - je genauer und ausführlicher diese ist, um so vertrauenwürdiger der Verkäufer.
Sehr gute Artikelbilder - Verkäufer die etwas auf sich halten, stellen sehr gute Produktfotos ein. Auf diesen ist der Zustand der Ware gut erkennbar. Eventuelle Mängel werden in gesonderten Bildern gezeigt.

Nach dem Kauf:
Lieferung genau mit der Artikelbeschreibung und den Bildern vergleichen. Im Normalfall sollte alles OK sein.
Falls doch mal Abweichungen auftreten sollte als erstes mit dem Verkäufer in Kontakt treten - ohne einen Fall zu öffnen.
Bei seriösen Verkäufern konnte ich bisher immer eine Einigung zu beider Zufriedenheit erreichen.
Sollte sich der Verkäufer sturr stellen, dann einen Fall per eBay eröffnen: Artikel weicht stark von der Beschreibung ab.
Bei der Falleröffnung Fotos beifügen, die vom Verkäufer eingestellt wurden und zum Vergleich ein aktuelles Foto mit den zu beanstandenden Mängeln. Ebenfalls die Vorabkorrespondenz mit der Antwort des Verkäufers beifügen.

Ist auf den Fotos ein klarer Mangel zu erkennen, dann gibt es keine Probleme mit der Rückabwicklung!

Hat man diesen "optische" Beiweislage nicht wird es schwierig. Eine nur textbasierte Beanstandung ist nur schwer durchzuboxen. Es sei denn, es handelt sich um eingeschränkte Funktionsfähigkeit die nicht optisch erkennbar ist. Dann sollte man einen Zeugen hinzuziehen, der die Fehlfunktion bestätigen kann.

_________________
Gruss Jürgen

Unser Foto-Blog: http://ibsfoto.wordpress.com/


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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 21:09 
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Registriert: Sa 25. Jan 2014, 12:15
Beiträge: 48
Das mit der Polizei ist einfach nur lachhaft (Sorry). Aber die Jungs werden dich nach Hause schicken.
Es liegt hier keine Straftat vor (auch kein Betrug!!!). Es ist ein Mangel an einer Ware und letztendlich Zivilrechtlich zu lösen. Und sowas ist keine Option, weil zu teuer und das Ergebnis wird niemals eine Rückabwicklung sein.

Also wenn dein Fall von Ebay abgelehnt wird wäre ich wirklich ratlos. Damit hätte ich nie gerechnet. Aber soweit ist es noch nicht. Wenn es soweit ist dann ist die Angelegenheit vorbei (ausser du nimmst dir einen Anwalt).
Dir bleibt natürlich noch die negative Bewertung offen.

Zitat:
Ist auch richtig so wie der Mitarbeiter das beschreibt.
Falls du aber kein Käuferschutz über paypal hast, dann wird trotzdem ein Fall bei Ebay geöffnet und dieser Fall kommt meistens zu dem Ergebnis dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen "muss". Das "muss" ist aber keine Pflicht für den Verkäufer da er ja keinen Vertrag mit Ebay abgeschlossen hat - Ebay kann daher keine eigene Konsequenz gegenüber dem Verkäufer ziehen. Als Käufer bleibt dir dann nur noch der rechtliche Weg. Dennoch entscheidet man sich als guter Verkäufer trotzdem für die Rücknahme, wegen der negativen Bewertung. Falls man sich über den Fall einigt kann keine negative Bewertung abgegeben werden.
Irgendwie wiederhole ich mich?! :rolleye:

Zitat:
Ob Paypal greifft bleibt abzuwarten
auch das hatte ich nicht ohne Grund geschrieben. Paypal ist nicht Ebay. Und diese komischen unterschiedlichen Entscheidungen sind nichts neues.

_________________
Gruß Benjamin :hat:




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BeitragVerfasst: Sa 16. Apr 2016, 09:20 
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Registriert: Do 22. Dez 2011, 23:43
Beiträge: 8239
Hm, komplizierter geht's nicht:

Am 13.04. Mail von Paypal:


"Guten Tag!

Wir haben unsere Prüfung abgeschlossen und können diesen Fall leider nicht zu Ihren Gunsten entscheiden."

Ich hab ja darauf hin bei Paypal angerufen und ganz klar zu verstehen gegeben, wie sehr ich mich ärgere. Vor allem auch, weil mir vom Servicemitarbeiter zuvor genau das Gegenteil in Aussicht gestellt wurde. Ich habe darauf hingewiesen, dass sie sich bitte mal ihre Aufzeichnungen (Telefongespräche werden ja aufgezeichnet) anhören sollen.

Mail von Paypal heute:

"
Guten Tag

Es geht um den folgenden Antrag auf Käuferschutz:



Basierend auf unserer Untersuchung und den von Ihnen bereitgestellten Informationen können wir Ihnen jetzt eine Teilrückzahlung in Höhe von 109.50 Euro anbieten.

Bitte antworten Sie innerhalb von 3 Tagen und lassen uns wissen, ob Sie die Rückzahlung annehmen möchten.

Wenn Sie die Rückerstattung nicht annehmen, können Sie weiterhin Widerspruch einlegen. Es kann dann sein, dass wir zusätzliche Dokumente anfordern, oder Sie den Artikel an unser Retourenzentrum in die USA zurück schicken müssen.

Wenn Sie nicht innerhalb von 3 Tagen antworten, gehen wir davon aus, dass Sie mit unserer Entscheidung einverstanden sind und werden die Untersuchung ohne Anspruch auf eine Rückzahlung beenden.

Danke für Ihre Geduld und Kooperation in dieser Angelegenheit."

Hätte ich ja nicht gedacht, dass sich noch mal was bewegt.

Das komplizierte, morgen kann ich eBay Käuferschutz beantragen.

P.S. Ich habe übrigens in den letzten Tagen schon all meine Verbindungen zu Paypal gekappt und alles, wo ich über Paypal standardmäßig gezahlt habe, auf andere Zahlungsweisen umgestellt. Ich hätte das Konto auch in den kommenden Tagen gelöscht.


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BeitragVerfasst: Sa 16. Apr 2016, 21:41 
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Beiträge: 48
Na dann siehts doch überraschender Weise wieder gut aus.
Wobei ich natürlich nicht weiss wie hoch die Teilrückerstattung im Verhältnis zum Kaufpreis ist.

Falls die Rückerstattung fast den Kaufpreis erreicht würde ich annehmen :party: . Ansonsten scheint es dann komplizierter zu werden.... :rolleye:

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Gruß Benjamin :hat:




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BeitragVerfasst: Sa 16. Apr 2016, 22:00 
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50%. Aber das ist doch schon mal was, was die Sache anders erscheinen lässt. Ganz glücklich bin ich natürlich nicht, weil es ein anderer Kauf ist, als ich ihn mir ursprünglich vorgestellt habe, aber gut, dafür bin ich wieder klüger.

Und ja, ich kann's mir nicht ganz erklären. Hat mein Ärger am Telefon doch noch gewirkt. Aber in meinem Konto taucht das nirgends auf, der Fall steht seit 13.04. auf geschlossen.
Hoffe, die wissen, was sie tun. Kam ja jetzt quasi aus dem nichts.


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BeitragVerfasst: Sa 16. Apr 2016, 22:04 
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Ich drücke Dir die Daumen :2thumbs:

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Gruessilies Mika
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