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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 22:03 
zeitlos hat geschrieben:
Danke Steffen! Damit scheint mir der Fall klar zu sein und Alfredo hat doch recht.

"neuwertig = wenig gebraucht, keine Gebrauchsspuren, unbeschädigt und voll funktionsfähig".


Außer, man sagt, dass das keine Gebrauchsspuren sind.

Edit: Ach so, ist das "offiziell von eBay"? Oder von einem User?

Auch diese Beschreibung kommt meiner Vorstellung von "neuwertig" nahe.

http://www.gutefrage.net/frage/was-bede ... ig-von-neu


Also es gibt eine umfangreiche Kasuistik zur Frage, ob "Topzustand" eine Beschaffenheitsvereinbarung oder lediglich eine unverbindliche Anpreisung darstellt.

Was genau im eBay-Angebot stand, müsstest Du uns mal reinkopieren, auch ob es im Angebot Fotos gab, auf denen Mängel erkennbar oder verschleiert waren.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 22:12 
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http://www.ebay.de/itm/322062159359

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Paypal-Käuferschutz die Dinge regeln wird und ich mich nicht weiter kümmern muss.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 22:20 
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oben:
Artikelzustand:Gebraucht
in der Beschreibung:
In absolut neuwertigem Zustand.

Na was denn nun eigentlich? :ka:

_________________
Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 06:09 
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KMP Team

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Weil Du es zwischendurch mal erwähnt hast:
In der Artikelbeschreibung steht in Originalverpackung und die wäre nach deiner Aussage ja nicht dabei gewesen. Allein das ist m.E. als eine falsche Angabe.

Gruß René


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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 08:29 
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Beiträge: 48
Ich habe schon sehr viel Erfahrung bei Ebay gemacht, als Käufer und Verkäufer.

Ebay hat in den letzten Jahren seine Einstellung gegenüber Käufern stark verändert. Mittlerweile kann man eigentlich jeden Kauf reklamieren egal ob gerechtfertigt oder nicht. Als Käufer bekommt man immer Recht.
(Nebenbei: Meiner Meinung nach hat diese Einstellung den starken Rückgang von Ebay Transaktionen verursacht.)

Was ich damit sagen will: Egal wie die gesetzliche Lage aussieht (ist die Beschreibung korrekt, ist es ein erheblicher Mangel, hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, besteht ein Recht auf Rückabwicklung) wirst du zu 100% von Ebay Recht bekommen. Ob Paypal greifft bleibt abzuwarten, da ich davon ausgehe dass der Verkäufer den Artikel letztendlich zurücknimmt und eine Rückerstattung veranlasst.


@SteffenD: Gebraucht und im neuwertigem Zustand schließt sich meiner Meinung nach nicht aus. Wenn du etwas einmal benutzt hast ist es gebraucht kann aber aufgrund der einmaligen Nutzung im neuwertigem Zustand sein.

_________________
Gruß Benjamin :hat:




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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 13:06 
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@traubensaf2
Nach ebays eigener Meinung gibt es da schon einen Unterschied

neuwertig = wenig gebraucht, keine Gebrauchsspuren, unbeschädigt und voll funktionsfähig
gebraucht = normale bis viele Gebrauchsspuren (je nach Artikelbeschreibung)

:cheers:

_________________
Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 14:08 
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Beiträge: 8239
traubensaf2 hat geschrieben:

Ebay hat in den letzten Jahren seine Einstellung gegenüber Käufern stark verändert. Mittlerweile kann man eigentlich jeden Kauf reklamieren egal ob gerechtfertigt oder nicht. Als Käufer bekommt man immer Recht.
(Nebenbei: Meiner Meinung nach hat diese Einstellung den starken Rückgang von Ebay Transaktionen verursacht.)


Interessant, das wusste ich gar nicht. Kann man das in irgendeiner Form an den AGBs oder so ablesen? Oder ist das einfach Praxis?


traubensaf2 hat geschrieben:
Ob Paypal greifft bleibt abzuwarten, da ich davon ausgehe dass der Verkäufer den Artikel letztendlich zurücknimmt und eine Rückerstattung veranlasst.


Also so wie ich den Mitarbeiter verstanden habe, steht und fällt alles mit Paypal. Das war auch seine erste Frage, eben ob ich mit Paypal gezahlt habe. Wenn ja, habe ich angeblich kein Problem. Es wird erst ein Angebot einer Teilrückstattung geben, wenn ich das nicht annehme, bekomme ich einen Versandaufkleber von eBay selbst und schicke die Ware zurück. Wenn sie beim Verkäufer eingegangen ist, bekomme ich (angeblich) mein Geld.

Nur so wie der Verkäufer bzw. die Verkäuferin drauf ist, traue ich der alles zu, sprich, was passiert, wenn sie die Annahme verweigert? Hm, na ja, erst muss ich mal die nächsten 9 Tage abwarten. Passieren wird nichts mehr, da ich mit der Dame seit ihrer letzten beleidigenden Nachricht nicht mehr kommuniziere. Außerdem hat sie es ja strickt abgelehnt, das ganze zurückzunehmen.
Nach 10 Tage kann man den Käuferschutz einschalten. So lange muss ich halt jetzt warten.

Eine negative Bewertung bekommt sie dann von mir eben auch noch, das hätte man mit einer einvernehmlichen Lösung umgehen können.

P.S. Also die OVP ist schon dabei, vielleicht nicht in allen Details wie bei Auslieferung, da Apple ja da wirklich viel wert drauf legt, dass auch die Verpackung zum Gesamtkunstwerk beiträgt (früher vielleicht noch stärker als heute. Z.B. wurde innen ein Teil mit einem großen Foto auf Pappe abgedeckt (siehe Foto). Das fehlt und wurde durch einen einfachen Pappkarton ersetzt. Da wäre ich nicht wirklich pingelig gewesen. Was mich aber von vornherein gestört und geärgert hat, war, dass die OVP, mit der ja auch "geworben" wurde direkt zum Versand genutzt wurde und auch noch fett mit Edding drauf geschrieben wurde (und zigfach mit Klebestreifen überklebt). Somit ist sie für mich jetzt quasi zerstört. Auch das gehört bei nem Mac ja zum Gesamtpaket. Ein einfaches Packpapier oder ähnliches drum herum hätte die OVP geschützt.

Na, mal sehen, wie das ganze ausgeht. Gestern hat mich das wirklich ziemlich aufgeregt, vor allem die dreiste Art des Umgangs nach dem Kauf.

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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 17:04 
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Beiträge: 1694
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ich hab 2 mal die Nr mit dem Paypal-Käuferschutz durch. Hat bei mir bisher besser geklappt als über eBay.
In einem Fall habe ich sogar die Ware noch, weil diese nie zurückgefordert wurde und habe das Geld von Paypal erstattet bekommen.

Ich sehe da auch keine Probleme, das bekommst du durch.

_________________
Viele Grüße
Sascha

Wenn der Klügere immer nachgibt, geschieht nur das was die Dummen wollen!





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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 17:27 
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Beiträge: 48
zeitlos hat geschrieben:
traubensaf2 hat geschrieben:

Ebay hat in den letzten Jahren seine Einstellung gegenüber Käufern stark verändert. Mittlerweile kann man eigentlich jeden Kauf reklamieren egal ob gerechtfertigt oder nicht. Als Käufer bekommt man immer Recht.
(Nebenbei: Meiner Meinung nach hat diese Einstellung den starken Rückgang von Ebay Transaktionen verursacht.)


Interessant, das wusste ich gar nicht. Kann man das in irgendeiner Form an den AGBs oder so ablesen? Oder ist das einfach Praxis?


Nein das wäre ja der Untergang. Ich habe früher öfters verkauft und habe den Unmut im Forum vieler Verkäufer miterlebt. Es ist letztendlich Praxis.
Das hat aber nichts mit dir zu tun. Schmutzige Tastaur und OVP als Versandpackung finde ich unverschämt.

zeitlos hat geschrieben:
Also so wie ich den Mitarbeiter verstanden habe, steht und fällt alles mit Paypal. Das war auch seine erste Frage, eben ob ich mit Paypal gezahlt habe. Wenn ja, habe ich angeblich kein Problem. Es wird erst ein Angebot einer Teilrückstattung geben, wenn ich das nicht annehme, bekomme ich einen Versandaufkleber von eBay selbst und schicke die Ware zurück. Wenn sie beim Verkäufer eingegangen ist, bekomme ich (angeblich) mein Geld.

Ist auch richtig so wie der Mitarbeiter das beschreibt.
Falls du aber kein Käuferschutz über paypal hast, dann wird trotzdem ein Fall bei Ebay geöffnet und dieser Fall kommt meistens zu dem Ergebnis dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen "muss". Das "muss" ist aber keine Pflicht für den Verkäufer da er ja keinen Vertrag mit Ebay abgeschlossen hat - Ebay kann daher keine eigene Konsequenz gegenüber dem Verkäufer ziehen. Als Käufer bleibt dir dann nur noch der rechtliche Weg. Dennoch entscheidet man sich als guter Verkäufer trotzdem für die Rücknahme, wegen der negativen Bewertung. Falls man sich über den Fall einigt kann keine negative Bewertung abgegeben werden.

Da du Verkäuferschutz hast bleiben dir eigentlich alle Probleme erspart.

@SteffenD: OK :anbet:. Wobei gebraucht ist dann trotzdem beides :ichweisswas:

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Gruß Benjamin :hat:




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BeitragVerfasst: Do 7. Apr 2016, 19:35 
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Kleines Update. Eigentlich sollte ich ja jetzt laut eBay erst mal zehn Tage warten. Die Frist ist dafür gedacht, dass Käufer und Verkäufer das Problem aus der Welt räumen. Da ich aber nach der letzten eMail wirklich keine Lust mehr habe, mich weiteren Beleidigungen auszusetzen und somit die nächsten Tage nichts mehr geschehen wird, habe ich direkt mal bei Paypal angerufen (wegen Käuferschutz). Der Herr meinte, ich könne auch abkürzen und direkt einen Fall aufmachen, wenn nicht mit einer Besserung zu rechnen sei. Damit übernimmt Paypal dann direkt von eBay.
Worin sich eBay, Paypal unterscheiden: Paypal fordert keinerlei Bilder oder sonstiges. Sie wollen nur wissen, was angefallen ist, der Herr hat das aufgenommen und auch gesagt, das ist nicht neuwertig. Er sagte auch, dass neuwertig auf eBay klar definiert sei. Auch das Verwenden der OVP als Versandkarton sei Grund genug für eine Beschwerde.
Wie geht's nun weiter? Der Verkäufer hat jetzt noch mal zehn Tage von Paypal aus sich zu äußern und zur Problemlösung beizutragen. Tut er dies nicht, meldet er sich also nicht zurück, wird das Geld automatisch zurücküberwiesen. Sollte sich ein neuer Stand ergeben, werde ich von Paypal unterrichtet.
Bin mal gespannt, wie's weiter geht.

Ich möchte (hoffentlich nicht voreilig) mal eine Lanze für Paypal brechen. Wenn dass alles so funktioniert, bin ich sehr froh, dass es den Käuferschutz gibt, denn dann ist er nicht bloßes Marketing mit tausend Ausnahmen, sondern ein Instrument, das bei den Fällen greift, für die es Hilfe verspricht.


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