Fr 14. Nov 2014, 14:14
Hallo allerseits, da ich zu dem Thema vor einiger Zeit mal etwas länger recherchiert habe:
Zuerst einmal muss unterschieden werden zwischen dem Fotografieren selbst sowie der anschließenden Nutzung der dabei gemachten Bilder - manchmal ist beides verboten, manchmal nur ersteres erlaubt, und zweiteres mit Auflagen, und bestenfalls darf man beides unbeschränkt.
1) Das Fotografieren von
öffentlichem Gelände (
und ohne zusätzliche Hilfsmittel wie zB. einer Leiter, um über einen Zaun gucken zu können) bedarf in Deutschland (und einer Reihe weiterer Länder) nach dem Prinzip der "Panoramafreiheit" (zur Not in der "Wikipedia" nachlesen, was das im einzelnen bedeutet und wo die auch anderswo gilt) keinerlei Genehmigung, desgleichen die Nutzung der dabei gemachten Fotos - sind Menschen auf den Fotos, muss man allerdings ggf. deren "Recht am eigenen Bild" berücksichtigen, darf die Fotos also nicht ohne weiteres veröffentlichen usw.
2) Bei Privatgelände dagegen, und dazu zählen zB. Bahnhöfe, aber auch (manche) Parks wie etwa der Potsdamer Sanssouci-Park, ist die Sache komplizierter: Ist der Ort, von dem aus man das Foto machen will, nicht frei zugänglich, sondern zB. durch ein Drehgitter oder eine Tür, die man öffnen muss, gesichert, befindet man sich danach ganz eindeutig auf Privatgelände und damit im Geltungsbereich der Hausordnung des jeweiligen Eigentümers, und wenn an der Tür oder dem Absperrgitter (zB. am Bahnsteigende) steht, dass man da nicht weitergehen darf, hat man auch ohne Fotos schon mal 'nen Hausfriedensbruch an der Backe.
3) Ist das Privatgelände dagegen von öffentlichem Gelände aus jederzeit frei zugänglich, zB. weil
keine Tür geöffnet werden muss, sondern diese zB. den ganzen Tag offensteht, ist einem das Fotografieren selbst damit im Prinzip ebenso frei möglich wie auf öffentlichem Boden, bei der
Nutzung der Fotos dagegen gibt's dann einen sehr wesentlichen Unterschied: privat ja - kommerziell, professionell bzw. "gewerblich" (also "zur Erzielung von Einkünften") dagegen nicht ohne (meist kostenpflichtige) Zustimmung des Grundeigentümers.
So sieht mehr oder minder die Rechtslage aus - wenn man dann allerdings irgendwelchen muskulösen Hilfssheriffs gegenübersteht, die das nicht wissen (weil sie zB. zuletzt irgendwo gearbeitet haben, wo komplettes Fotoverbot galt), hat man trotzdem ein Problem.
Knackpunkt ist dabei (ähnlich übrigens wie bei der "Pyronale" im Berliner Olympiastadion) die Unterscheidung zwischen "gewerblich" und "nicht-gewerblich". Die Hausordnung der Deutschen Bahn AG sagt nämlich nur: "Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet: [...] Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen" (womit nebenbei auch gleich geklärt wäre, von wem man ggf. eine entsprechende Genehmigung bekäme, also vom Bahnhofsmanagement, dh. dem guten alten "Bahnhofsvorsteher").
Wie aber weist man seine
Nicht-Gewerblichkeit nach? Eine ähnlich schwierig zu beantwortende Frage wie die nach dem
Nicht-Besitz von Chemiewaffen.

Etwas Existierendes nämlich lässt sich beweisen, etwas Nicht-Existierendes nicht wirklich.
So ist beispielsweise bei der Pyronale im Berliner Olympiastadion (lt. gedrucktem Reglement) schon eine Spiegelreflexkamera mit Wechselobjektiv eine "professionelle Fotoausrüstung", die man eigentlich nicht ohne Genehmigung mit aufs Gelände bringen darf, von Stativen ganz zu schweigen - zum Glück sind die dortigen Torwächter aber meist trotzdem in der Lage, zwischen Zivilisten und "echten" Profis zu unterscheiden, wohl auch, weil sie in Wirklichkeit vor allem darauf achten sollen, dass niemand irgendwelche Getränke mit ins Stadion schmuggelt.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft schließlich deutet, nachdem sie erstmal das schon Bekannte mit der Genehmigungspflicht für gewerbliche Aufnahmen wiederholt - "Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung." -, zumindest an, woran ihre Sheriffs einen nicht-gewerblichen Fotografen erkennen sollen, wenn sie schreibt: "Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet." Aha, also "spontan" und nicht "vorsätzlich", was man daran erkennt, dass der/diejenige irgendwie uncool und auffällig lange am besten Licht, Bildausschnitt usw. bastelt und dabei womöglich auch noch ein Stativ benutzt. Wieder was gelernt!
Man liest sich,
QN