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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 10:54 
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Kameltreiber hat geschrieben:
... Da es meine erste Winterpause mit einer Spiegelreflex ist, ...

Ganz wichtig ist im Frühjahr die Aufwachphase, für DSLRs gibt es zu diesem Punkt noch keine vernünftigen Untersuchungen. :mrgreen:

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VG, Arno


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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 13:18 
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Kameltreiber hat geschrieben:
Das bedarf leider vorher einer Genehmigung, die für jeden Tag vorher schriftlich bei der Bahn eingeholt werden muss.

Sicher ein guter Hinweis. Wenn wir mal so etwas vorhaben:
Wo ist denn da die richtige Anlaufstelle ?
Schriftlich auch per mail möglich ?
Hast Du einen Beispieltext für uns ?
Vielen Dank schon einmal für Deine Tips :wink:

_________________
Gruessilies Mika
PENTAX _ - ich <3 es - _ (ツ)


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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 14:02 
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Es bedarf schon länger einer Genehmigung der Bahn und spätestens seit der Nummer (vllt. hat's noch jemand in Erinnerung, war ja erst kürzlich) dürfte die DB sowieso allergisch auf Fotografen reagieren.

_________________
Gruß, Carsten




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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 14:14 
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Unabhängig davon gibt es jenseits des Ringlockschuppenrandes noch so einiges fotografisch zu entdecken, damit man die Kamera nicht einmotten muss! ')
Ein ordentliches Stativ ist immer ein guter Hinweis! :ichweisswas:
:ja:

_________________
LG Frank





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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 14:39 
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Registriert: So 26. Okt 2014, 21:39
Beiträge: 37
Wohnort: Düsseldorf
Okular hat geschrieben:
Es bedarf schon länger einer Genehmigung der Bahn und spätestens seit der Nummer (vllt. hat's noch jemand in Erinnerung, war ja erst kürzlich) dürfte die DB sowieso allergisch auf Fotografen reagieren.

Interessanter Fall, wundert mich nur das es bei der Bahn vorher keinem aufgefallen ist. Aber wenn der bei dem Bahnhof die Kabel von einer Seite der Brücke zur anderen gelegt hat und dort einen Scheinwerfer aufzustellen hätte man ihn eigentlich noch über die gut 2 Meter hohe Absperrung hinterher werfen müssen.
Hab mich erst gefragt wie man ein Kabel über eine Oberleitung werfen kann ohne das die Bahnbeamten auf den Bahnsteigen das merken aber jetzt wird mir das klar. So bringen Menschen ohne Hirn wieder mal ein Hobby in Verruf. :motz:

BTT: Eigentlich lager ich meine Kamera immer in der Schublade mit Akku und Karte drin. "Überwintert" habe ich schon zu Super8-Zeiten nie wirklich irgendwas an Fotokram.

_________________
Gruß an alle :cap:
Blui


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BeitragVerfasst: Do 13. Nov 2014, 15:36 
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Registriert: Mi 3. Sep 2014, 15:28
Beiträge: 380
pixiac hat geschrieben:
Unabhängig davon gibt es jenseits des Ringlockschuppenrandes noch so einiges fotografisch zu entdecken, damit man die Kamera nicht einmotten muss! ') :ja:


Da hast du allerdings recht, mal schauen was sich über den Winter so ergibt. Mein Lost Place wird gerade leider abgerissen, somit hat sich das schon mal erledigt oder ich muss mich mal auf die Suche nach einem neuen machen, der von Vandalen nicht zu sehr verschandelt worden ist. Bei uns gibt es da einiges.

Um nochmal zum Thema Bahn und Stativ zu kommen:
Wo man eine solche Genehmigung genau einholen soll, weiß ich leider auch nicht. Ich würde es halt mal beim Bahnhofsvorsteher im Reisezentrum versuchen, falls dieser Arbeitsplatz im Zuge der Privatisierung nicht auch gestrichen worden ist. Ansonsten kann man auch ohne Genehmigung fotografieren, mann muss halt nur schnell genug weg sein wenn der Sicherheitsdienst kommt und hoffen das die Sache nicht an die Bundespolizei gemeldet wird.
Teilweise gibt es sehr nette Mitarbeiter der Bahn, welche Fotografen sehr aufgeschlossen sind und teilweise auch selber Züge fotografieren. Anderseits gibt es natürlich auch solche, die es überhaupt nicht mögen abgelichtet zu werden und die schicken einem dann auch mal die Bundespolizei auf den Hals. Es ist halt inzwischen schon ein bisschen ein Katz und Maus Spiel zwischen Fotografen und den oberen der Bahn. Ein gutes Beispiel dafür ist die Firma Bender in Opladen wo die DB einen Großteil ihrer Loks verschrotten lässt, welche man nicht an private Unternehmen aus Angst vor Konkurrenz verkaufen möchte. Hier wird täglich auch euer Steuergeld verschrottet. :motz:

Teilweise werden Loks verschrottet die voll funktionsfähig sind und keine 20 Jahre alt sind nur um sie nicht verkaufen zu müssen. Da werden dann gerne die Loknummern übermahlt, weil man sich denkt das dadurch die Fotografen die Loks nicht mehr identifizieren können und ihnen dadurch der Reiz an der Sache genommen wird. Außerdem läuft man dadurch nicht Gefahr, in den Zeitungen wegen seiner "Taktik" angegriffen zu werden. Was soll ich dazu noch sagen, bis jetzt konnten wir jeder Lok die verschrottet worden ist die richtige Loknummer zuordnen. :D

Aber das ist sicherlich eine andere Sache und gehört eigentlich hier nicht ins Forum. :ichweisswas:

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BeitragVerfasst: Fr 14. Nov 2014, 14:14 
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Hallo allerseits, da ich zu dem Thema vor einiger Zeit mal etwas länger recherchiert habe:

Zuerst einmal muss unterschieden werden zwischen dem Fotografieren selbst sowie der anschließenden Nutzung der dabei gemachten Bilder - manchmal ist beides verboten, manchmal nur ersteres erlaubt, und zweiteres mit Auflagen, und bestenfalls darf man beides unbeschränkt.

1) Das Fotografieren von öffentlichem Gelände (und ohne zusätzliche Hilfsmittel wie zB. einer Leiter, um über einen Zaun gucken zu können) bedarf in Deutschland (und einer Reihe weiterer Länder) nach dem Prinzip der "Panoramafreiheit" (zur Not in der "Wikipedia" nachlesen, was das im einzelnen bedeutet und wo die auch anderswo gilt) keinerlei Genehmigung, desgleichen die Nutzung der dabei gemachten Fotos - sind Menschen auf den Fotos, muss man allerdings ggf. deren "Recht am eigenen Bild" berücksichtigen, darf die Fotos also nicht ohne weiteres veröffentlichen usw.

2) Bei Privatgelände dagegen, und dazu zählen zB. Bahnhöfe, aber auch (manche) Parks wie etwa der Potsdamer Sanssouci-Park, ist die Sache komplizierter: Ist der Ort, von dem aus man das Foto machen will, nicht frei zugänglich, sondern zB. durch ein Drehgitter oder eine Tür, die man öffnen muss, gesichert, befindet man sich danach ganz eindeutig auf Privatgelände und damit im Geltungsbereich der Hausordnung des jeweiligen Eigentümers, und wenn an der Tür oder dem Absperrgitter (zB. am Bahnsteigende) steht, dass man da nicht weitergehen darf, hat man auch ohne Fotos schon mal 'nen Hausfriedensbruch an der Backe.

3) Ist das Privatgelände dagegen von öffentlichem Gelände aus jederzeit frei zugänglich, zB. weil keine Tür geöffnet werden muss, sondern diese zB. den ganzen Tag offensteht, ist einem das Fotografieren selbst damit im Prinzip ebenso frei möglich wie auf öffentlichem Boden, bei der Nutzung der Fotos dagegen gibt's dann einen sehr wesentlichen Unterschied: privat ja - kommerziell, professionell bzw. "gewerblich" (also "zur Erzielung von Einkünften") dagegen nicht ohne (meist kostenpflichtige) Zustimmung des Grundeigentümers.

So sieht mehr oder minder die Rechtslage aus - wenn man dann allerdings irgendwelchen muskulösen Hilfssheriffs gegenübersteht, die das nicht wissen (weil sie zB. zuletzt irgendwo gearbeitet haben, wo komplettes Fotoverbot galt), hat man trotzdem ein Problem.

Knackpunkt ist dabei (ähnlich übrigens wie bei der "Pyronale" im Berliner Olympiastadion) die Unterscheidung zwischen "gewerblich" und "nicht-gewerblich". Die Hausordnung der Deutschen Bahn AG sagt nämlich nur: "Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet: [...] Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen" (womit nebenbei auch gleich geklärt wäre, von wem man ggf. eine entsprechende Genehmigung bekäme, also vom Bahnhofsmanagement, dh. dem guten alten "Bahnhofsvorsteher").

Wie aber weist man seine Nicht-Gewerblichkeit nach? Eine ähnlich schwierig zu beantwortende Frage wie die nach dem Nicht-Besitz von Chemiewaffen. :ugly: Etwas Existierendes nämlich lässt sich beweisen, etwas Nicht-Existierendes nicht wirklich.

So ist beispielsweise bei der Pyronale im Berliner Olympiastadion (lt. gedrucktem Reglement) schon eine Spiegelreflexkamera mit Wechselobjektiv eine "professionelle Fotoausrüstung", die man eigentlich nicht ohne Genehmigung mit aufs Gelände bringen darf, von Stativen ganz zu schweigen - zum Glück sind die dortigen Torwächter aber meist trotzdem in der Lage, zwischen Zivilisten und "echten" Profis zu unterscheiden, wohl auch, weil sie in Wirklichkeit vor allem darauf achten sollen, dass niemand irgendwelche Getränke mit ins Stadion schmuggelt.

Die Münchner Verkehrsgesellschaft schließlich deutet, nachdem sie erstmal das schon Bekannte mit der Genehmigungspflicht für gewerbliche Aufnahmen wiederholt - "Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung." -, zumindest an, woran ihre Sheriffs einen nicht-gewerblichen Fotografen erkennen sollen, wenn sie schreibt: "Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet." Aha, also "spontan" und nicht "vorsätzlich", was man daran erkennt, dass der/diejenige irgendwie uncool und auffällig lange am besten Licht, Bildausschnitt usw. bastelt und dabei womöglich auch noch ein Stativ benutzt. Wieder was gelernt! :ichweisswas:

Man liest sich,
QN


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BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 09:56 
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Vielleicht gibts auch sowas wie Kamera-Pampering. Du gibts die Kamera einer vertrauensvollen Person, die sie über den Winter am Laufen hält.

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Der Adrian

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