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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 17:30 
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Registriert: Mo 9. Jan 2017, 18:23
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Moin allesamt,

eine Frage an die Streetfotografen unter euch. Wie fotografiert ihr Leute im öffentlichen Raum?
Ich habe vor mit der Streetfotografie anzufangen, es plagen mich allerdings ein paar rechtliche Zweifel.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man ohne vorherige Einwilligung nicht einmal den Auslöser drücken darf, wenn man eine Person im öffentlichen Raum fotografiert und sie dabei erkennbar ist?

Die Streetfotografie lebt doch eigentlich von den Momenten die man nur im Bruchteil einer Sekunde einfangen kann. Man kann schlecht zu den Personen gehen und fragen, kann ich sie fotografieren und bitte den Moment nochmal wiederholen oder?

Was habt ihr für Erfahrungen mit der Streetfotografie in Deutschland?

Ich freue mich über jeden Input.


Viele Grüße
Jan


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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 17:38 
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Beiträge: 16236
Wohnort: Oschatz/Sachsen
Ganz heißes Thema.
Wer weiß auf wievielen Handyfotos ich schon drauf bin?
Keiner hat gefragt.
Wer sich in die Öffentlichkeit begibt kommt darin um.
Also würde ich wohl zu 90% nicht fragen.

_________________
Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 17:53 
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Beiträge: 1163
Wohnort: Berlin
Wäre nicht das erste Mal, dass wir das hier diskutieren :d&w:

Soweit ich die Situation überblicke:
Du darfst im Grunde fast alles fotografieren. Ausnahme wären hilflose Personen. Rettungs- und Hilfsmaßnahmen solltest du auch nicht behindern.
Die Frage ist, was du am Ende mit den Fotos machst. Veröffentlichst du die ohne Einwilligung der abgebildeten Person könnte es Probleme geben. Die Frage ist, ob ein kurzer Blick und Nicken schon eine Zustimmung ist. Ansonsten habe ich aber bisher noch von keinem Hobbyfotografen gehört, der tatsächlich verklagt wurde.

_________________



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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:39 
Isegrim hat geschrieben:
Moin allesamt,

eine Frage an die Streetfotografen unter euch. Wie fotografiert ihr Leute im öffentlichen Raum?
Ich habe vor mit der Streetfotografie anzufangen, es plagen mich allerdings ein paar rechtliche Zweifel.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man ohne vorherige Einwilligung nicht einmal den Auslöser drücken darf, wenn man eine Person im öffentlichen Raum fotografiert und sie dabei erkennbar ist?


Genauso ist es, das Recht am eigenen Bild folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) und kann sogar ein Notwehrrecht des Fotografierten begründen.
Darüber hinaus gelten die Strafvorschriften des KunstUrhG und des Paragraphen 201a StGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/kuns ... 70907.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html


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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:45 
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Ich zitiere mal aus :

Wikipedia hat geschrieben:
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.


Fotografieren für den eigenen Gebrauch ist demnach also ok, veröffentlichen nicht.

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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:47 
califax hat geschrieben:
Ich zitiere mal aus :

Wikipedia hat geschrieben:
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.


Fotografieren für den eigenen Gebrauch ist demnach also ok, veröffentlichen nicht.


Da liegt Wiki mal wieder falsch. Fotografieren ist verboten, Veröffentlichen strafbar.


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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:50 
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Wohnort: Berlin
Hast du eine Quelle dafür, dass das Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum verboten ist?

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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:56 
califax hat geschrieben:
Hast du eine Quelle dafür, dass das Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum verboten ist?


http://openjur.de/u/270386.html

Oberlandesgericht OLG Hamburg · Beschluss vom 5. April 2012 · Az. 3-14/12
Ziff. 2 der Leitsätze:
"2. Das Anfertigen von Bildern ohne Einverständnis des Betroffenen stellt keine Verletzung des § 22 KunstUrhG dar, sondern einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ergebene allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild)."

und Ziff. 7 der Leitsätze:
"7. Gegenüber einem rechtswidrigen Anfertigen von Bildnissen ist der Angeklagte zur Notwehr gemäß § 32 StGB berechtigt. Er muss sich nicht darauf beschränken, sein Gesicht zu verdecken, sondern darf die Verteidigung wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet."


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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 20:04 
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Beiträge: 2066
Solange man es zur privaten Nutzung macht kann da absolut nichts passieren.

Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, muss man davon ausgehen das man fotografiert wird.
Da helfen auch die ganzen genannten Paragraphen überhaupt nichts.
Schon gleich gar nicht hilft da das Grundgesetz.
Was soll denn meine Würde antasten wenn ich beim Eis essen oder im Biergarten fotografiert werde? (es sei denn in letzteren sitze ich rotzbesoffen, dann greift aber etwas völlig anderes)

Oder meint ihr das ein Pressefotograf oder ein Kameramann der eine Strassenszene fotografiert/filmt jeden einzelnen fragen muss? Nein.
Selbst wenn, solange man sich nicht eine einzelne Person herauspickt und diese in den Vordergrund stellt, so das es ersichtlich ist das das Bild ausschliesslich und exklusiv diese Person meint, kann man relativ lange und vor allem erfolglos klagen.
Vor allem kann die klagende Person ja erst davon erfahren wenn es eine Veröffentlichung gab, da kommen wir erst an beim Recht am eigenen Bild und wenn man schon hier Gesetzestexte bemühen muss dann sollte man sich §23 anschauen.
Es gibt nämlich sehr wohl Ausnahmen, eine davon habe ich oben schon angesprochen.

Du darfst also problemlos Deinem Hobby nachgehen, ausser in Saudi Arabien, da wenn Du eine Frau, verschleiert, im öffentlichen Raum fotografierst, dann bist Du fällig, aber richtig. :)


Zuletzt geändert von Deepflights am Fr 17. Feb 2017, 20:12, insgesamt 3-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2017, 20:07 
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Beiträge: 1163
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Hm also hier wird eine sehr spezielle Situation beschrieben.

Ein Pressefotograf hat Fotos von einem Menschen im Gericht erstellt. Natürlich wiegt hier das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten hoch, da er erstens davon ausgehen konnte, dass sein Bild veröffentlicht wird. Außerdem ist das Gericht ja eher ein eingeschränkt öffentlicher Ort. Man muss hier also schon abwägen und kann keine Pauschalaussagen daraus ziehen.

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