quartax hat geschrieben:
Okay, dann bin ich eben dem Forensponsor auf den Leim gegangen (ich war davon ausgegangen, dass das eine von RICOH übernommene Beschreibung ist).
Macht die Sache unterm Strich nicht besser
Aber wie gesagt: ansonsten bin ich mit der K-70 sehr zufrieden
Wenn Dir das wichtig ist, regle das mit dem Händler, der laut Deinen Schilderungen ein Produkt verkauft hat unter Zusicherung von Eigenschaften, die es nicht hat, also unzweifelhaft mangelhaft ist.
Genau dafür gibt es in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung durch Händler.
In diesem Falle scheint auch die Beweislast über die vollen 2 Jahre leicht zu erbringen.
Mithin liegt es allein an Dir, ob Du nun versuchst, gegenüber dem Händler eine Minderung des Kaufpreises für den Mangel oder eine Rückabwicklung durchzuziehen. Reparieren wird er es ja nicht können.

Vermutlich wird ein einfaches klärendes Gespräch zu einer einvernehmlichen Lösung führen, immerhin geht es ja anscheinend um den Forensponsor und die sind ja als freundlich und dialogfähig bekannt.
