Fragen und Antworten zum Thema Fotografie. Diskussionen zu Sensortechnik, allgemeinen Gebieten wie Schärfe, Schärfentiefe, Bearbeitungstechniken, Problembildbesprechungen und Lösungssuche.
heute mal eine Anfrage an die Leute, die sich schon etwas mehr mit den rechtlichen Hintergründen zur Veröffentlichung fremder Fotos beschäftigt haben.
Hintergrund Ich habe festgestellt, dass eine regionale Internetseite zwei meiner Fotos verwendet: in einem Blog sowie auf Instagram. Eine ausdrückliche Genehmigung durch mich liegt nicht vor, ich habe es bis heute gar nicht gewusst.
Obwohl beide Fotos durch den Betreiber der Seite mit dem Copyright-Logo und meinem Namen gekennzeichnet sind, stellt sich mir die Frage, ob eine Verwendung meiner Fotos ohne Genehmigung und ohne meines Wissens erfolgen darf.
wenn du keine Einwilligung erteilt hast dürfen sie es natürlich nicht verwenden. Du bist ja der Urheber und da sie es mit deinem Namen gekennzeichnet haben können sie sich ja schon mal nicht heraus reden.
Ich würde sie einfach anschreiben und darauf ansprechen.
Vandenburgh hat geschrieben: Obwohl beide Fotos durch den Betreiber der Seite mit dem Copyright-Logo und meinem Namen gekennzeichnet sind, stellt sich mir die Frage, ob eine Verwendung meiner Fotos ohne Genehmigung und ohne meines Wissens erfolgen darf.
Ganz klares: Nein!
Einzige Ausnahme: Du hast dein Bild z.b. auf flickr mit einer Creative Commons Lizenz zur freien Verwendung hochgeladen. Da gibt es diverse verschiedene mit unterschiedlichen Bedingungen für die Nutzung.
Für dich stellt sich jetzt ganz simpel die Frage was du tun willst. Rein prinzipiell hast du die Möglichkeit die Leute abzumahnen und eine Rechnung zu schreiben. Das ist ein relativer Selbstläufer, reagieren sie nicht kann man das ohne große Probleme vor Gericht durchsetzen. Die Daten im Impressum der Seite sind da der erste Anhaltspunkt.
Ansonsten kannst du dich natürlich bei denen Melden und um eine Löschung bitten bzw. sie verlangen. Quasi das was Diox meint mit anschreiben. Das lässt die Leute aber natürlich relativ ungeschoren davon kommen und wäre mir persönlich zu wenig.
Ich bin kein Freund des "Säbelrasseln". Sollte ich dennoch darauf hinweisen, dass ich mir unabhängig der Antwort, vorbehalte, weitere, eventuell juristische Schritte, zu prüfen und einzuleiten? Oder ist das zu stark aufgetragen?
Ich bin kein Freund des "Säbelrasseln". Sollte ich dennoch darauf hinweisen, dass ich mir unabhängig der Antwort, vorbehalte, weitere, eventuell juristische Schritte, zu prüfen und einzuleiten? Oder ist das zu stark aufgetragen?
Vandenburgh
Es ist halt nicht weniger illegal als Ladendiebstahl. Ich würde auf jeden Fall auf einer bescheidenen finanziellen Entschädigung bestehen von 40 EUR oder ähnlich. Nur eine Entschuldigung wäre mir da zu dünne. Es sollte ja einen abschreckenden Charakter entwickeln.
Wenn Du einen Anwalt in Bewegung setzt, wird es für die auf jeden Fall teurer.
Du hast eigentlich jetzt schon die Weichen DEUTLICH zu stellen, mit dem was du willst. 1) Nutzung oder 2) Unterlassung Das Ganze noch in Verbindung mit Geld, ja/nein? Es empfiehlt sich, ziemlich eindeutig und rechtssicher zu texten.