Fragen und Antworten zum Thema Fotografie. Diskussionen zu Sensortechnik, allgemeinen Gebieten wie Schärfe, Schärfentiefe, Bearbeitungstechniken, Problembildbesprechungen und Lösungssuche.
Re: Ist Unschärfe und schräger Fokusverlauf ein Mangel?
Mi 13. Jul 2016, 22:54
Klaus hat geschrieben:Kris-kelvin: Zuerst hatte ich mich an Tamron mit einem Beispielbild gewand, daraufhin haben die sich das Objektiv von mir schicken lassen und es kam quasi unverändert zurück
Das hätte ich denen dann aber gleich wieder hingeschickt. Jetzt haben da schon so viele Köche drin rumgerührt - das wird schwierig. Aber ich würde es mit Unzufriedenheitsbekundung wieder hinschicken, bis der/die Fehler beseitigt sind.
Re: Ist Unschärfe und schräger Fokusverlauf ein Mangel?
Do 14. Jul 2016, 06:48
Ich hatte nach der Reparatur dort angerufen und mit dem Techniker gesprochen, besser gänge es bei dem Objektiv nicht - auch weil sie in Köln kein KB-Eqipment hätten- aber vielleicht wäre da Foto Maerz besser bestückt... Ich vermute, dass das Objektiv so "murksig" zusammengebaut ist, dass da nix zu machen ist. Daher dann auch hier meine Fragen, wie ihr das seht und mit so etwas umgeht .
Re: Ist Unschärfe und schräger Fokusverlauf ein Mangel?
Do 14. Jul 2016, 06:58
Für mich sieht das nach einer Dezentrierung aus. Deine Bilder sind rechts schärfer als links. Und das will der Service nicht bemerkt haben? Wie dem auch sei: Ein Objektiv fällt unter elektronische Geräte, damit hast Du neben der Herstellergarantie auch 6 Monate vernünftige Händlergewährleistung (die übrigen 18 Monate vergessen wir mal).
Ich würde die Tests mit einem Testchart vielleicht nochmals sauber wiederholen, um den Mangel noch eindeutiger darlegen zu können und dann die Reklamation solange wiederholen, bis entweder eine Reparatur erfolgt oder das Objektiv vom Händler oder von Tamron zurückgenommen wird. Immerhin wirbt Tamron mit 5 Jahren Garantie!
Re: Ist Unschärfe und schräger Fokusverlauf ein Mangel?
Do 14. Jul 2016, 14:07
ImMoment wehrt der Händler ja Ansprüche mit einer wolkigen Behauptung ab, der Hersteller würde solche Ergebnisse als "normal" ansehen, also läge gar kein Mangel vor. Damit liefe es auf einen Gutachterstreit vor Gericht hinaus.
Ich würde nun zwei Dinge tun: 1. den Händler mit Frist auffordern, die Originalantwort von Tamron zu genau diesem Fall vorzulegen. 2. Tamron selbst direkt mit den Bildern zu konfrontieren und zu fragen, ob dies der Anspruch ist, den sie an ihre Produkte stellen. Wenn Tamron sagt, ja, so ein Mist ist für uns genau das, was wir guten Gewissens verkaufen, dann würde ich genau diese Antwort an ein paar internationale Fotoblogs senden mit Bildern. Das wäre für Tamron dann ganz schnell ein lustiger Marketing-GAU. Wenn Tamron Dir schriftlich gibt, dass das ein mangel ist, gibst Du dem Händler halt zwei Reparaturversuche.
Ich rate da übrigens, sich genauer mit der Rechtslage auseinanderzusetzen. Der Händler mus nicht nur die 2 Reparaturversuche einhalten, sondern auch erträgliche Dauer. Soweit ich das gelesen habe, muss er somit nach ca. 3-4 Wochen den Kaufpreis erstatten, egal ob dann 0, 1, 2, oder 100 Reparaturversuche durch sind. Daher würde ich immer klare Fristtermine setzen, bis wann ich meine Ware funktionsfähig haben will.
Re: Ist Unschärfe und schräger Fokusverlauf ein Mangel?
Do 14. Jul 2016, 14:19
Als rechtlichen Ausgangspunkt muss man bei einer Gattungsschuld immer § 243 Abs. 1 BGB nehmen. Danach ist eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten. Ein Anspruch auf ein perfektes Objektiv besteht also sicherlich nicht, wenn dies nicht im Einzelfall vereinbart ist.
§ 434 Abs. 1 BGB regelt den Sachmangel beim Kauf dann folgendermaßen. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Einzelfallberatung kann ich hier in diesem Rahmen natürlich nicht machen.