Friedhöfe sind zwar öffentlich zugänglich, sie sind aber kein öffentlicher Raum. Die Kirchen/Städte (Friedhofsträger) erlassen daher Friedhofsordnungen/Friedhofssatzungen über alles, was erlaubt oder verboten ist. Daneben gibt es die sog. Panoramafreiheit. D.h. von außen darfst Du alles fotografieren, es sei denn, es ist explizit verboten. Ich darf z.B. von meinem Haus aus die JVA Heinsberg fotografieren. Auf dem Gelände der JVA brauchte ich eine Genehmigung.
Für kommunale Friedhöfe liegt das Hausrecht bei der Kommune. Da ist i.d.R. das Friedhofsamt zuständig. Wenn es eines gibt. Sosnt kann auch das Ordnungsamt oder das Bauverwaltungsamt zuständig sein. Da hilft ein Anruf bei der Verwaltung.
Die Kirche hat eigene Rechte. Für kirchliche Friedhöfe liegt das Hausrecht bei der Kirche. Hier hilft das zuständige Pfarrbüro oder die Verwaltung der GdG.
Kurzdarstellung:
I.d.R. ist das Fotografieren auf Friedhöfen nicht ausdrücklich verboten. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Urheberrechte könnten z.B. dagegen stehen (Skulpturen). Dann gibt es noch den postmortalen Persönlichkeitsschutz. Tote sind keine Grundrechtsträger mehr. In bestimmten Fällen können Angehörige aber Rechte geltend machen. So dürfen Verstorbene nicht kommerziell ausgebeutet oder ihre Daten missbraucht werden. Nach Mehrheitsmeinung gilt der Datenschutz für Lebende. Das Bundesdatenschutzgesetz enthält keine Regelungen für die Daten Verstorbener. Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus: "je bekannter, desto länger Persönlichkeitsrecht nach dem Tod", "je länger tot, desto weniger Persönlichkeitsrecht". In jedem Fall sollte die sog. Trauerfrist eingehalten werden. Sie beträgt i.d.R. ein Jahr, bei Kindern ist sie länger anzusetzen.
Wie immer gilt: lieber vorher fragen, als hinterher Ärger zu bekommen.
Ich bin kein Jurist (aber ich habe mal öffentliche Verwaltung studiert). Das ist keine Rechtsberatung
