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 Betreff des Beitrags: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 10:21 
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Ich bin immer davon ausgegangen, dass auf Märkten und Ausstellungen das Fotografieren von Gegenständen und Ständen :foto: erlaubt ist, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Ich meine natürlich nicht Personen. Bei Personen ist mir die Rechtslage klar.

Will heute Nachmittag auf einen Ostermarkt und dachte, das wäre doch eine nette Gelegenheit die Kamera durch die Gegend zu tragen. Meine Frau meinte aber gleich :weckruf: , ich solle aber daran denken, die Aussteller um Erlaubnis zu fragen. Hab kein Problem mit dem Fragen. Aber irgendwie sehe ich das nicht ein. Die stellen doch freiwillig aus um ihre Sachen zu zeigen. Ist für mich irgendwie so wie mit dem Kopf bei Regen aus dem Fenster zu halten. Dann wird man nass. Wer was ausstellt muss damit rechnen, dass das auch fotografiert wird.

Wie seht ihr das? Wie ist die Rechtslage? :ka:

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Herzlichen Gruß aus Marl, Helmut.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 10:50 
Du hast oben Ausstellungen erwähnt. Da ist defintiv eher die Regel, dass man nicht oder eingeschränkt knipsen darf.

Bei Märkten geht es um die Ware. Wenn es urheberrechtlich schützbare Dinge sind (Skulptur versus Kartoffel) wirds auch da eng.

Stichworte sind a) Hausrecht und b) eben Urheberrecht.
a) kann Dir das Knipsen verbieten b) vor allem das Veröffentlichen im Netz.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 10:55 
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Registriert: Di 24. Mai 2016, 17:06
Beiträge: 732
beholder3 hat geschrieben:
Du hast oben Ausstellungen erwähnt. Da ist defintiv eher die Regel, dass man nicht oder eingeschränkt knipsen darf.


Ok, verstanden. Da scheint mir das auch logisch zu sein.


beholder3 hat geschrieben:
Bei Märkten geht es um die Ware. Wenn es urheberrechtlich schützbare Dinge sind (Skulptur versus Kartoffel) wirds auch da eng.

Stichworte sind a) Hausrecht und b) eben Urheberrecht.
a) kann Dir das Knipsen verbieten b) vor allem das Veröffentlichen im Netz.


Ok, das hilft mir. Danke. Ich geh dann mal Ostereier fotografieren... ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 11:07 
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Registriert: Mo 22. Jul 2013, 21:33
Beiträge: 1625
Wohnort: bei Hamburg
HellWeichei hat geschrieben:
beholder3 hat geschrieben:
Du hast oben Ausstellungen erwähnt. Da ist defintiv eher die Regel, dass man nicht oder eingeschränkt knipsen darf.


Ok, verstanden. Da scheint mir das auch logisch zu sein.


beholder3 hat geschrieben:
Bei Märkten geht es um die Ware. Wenn es urheberrechtlich schützbare Dinge sind (Skulptur versus Kartoffel) wirds auch da eng.

Stichworte sind a) Hausrecht und b) eben Urheberrecht.
a) kann Dir das Knipsen verbieten b) vor allem das Veröffentlichen im Netz.


Ok, das hilft mir. Danke. Ich geh dann mal Ostereier fotografieren... ;)



Mit dem Unterschied, dass wenn deine Frau mit ihrem Handy knippst vermutlich keiner was sagt. Du aber mit großem Besteck ganz anders beäugt wirst....

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Gruss vom Mark

Ich bin gern ein Pentaxianer!

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Grüße aus Tornesch


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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 11:09 
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Registriert: Di 24. Mai 2016, 17:06
Beiträge: 732
Krasnal hat geschrieben:
Mit dem Unterschied, dass wenn deine Frau mit ihrem Handy knippst vermutlich keiner was sagt. Du aber mit großem Besteck ganz anders beäugt wirst....


Stimmt. Ich lass immer lang raushängen :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 11:17 
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Registriert: Mi 11. Jan 2017, 00:25
Beiträge: 3555
Hi,

ganz so einfach scheint es mir nicht zu sein. Ich ging bisher immer davon aus, dass auf öffentlichen Straßen Gegenstände uneingeschränkt fotografiert werden können. D. h. auf dem örtlichen , frei zugänglichen Markt habe ich wenig Bedenken. Dort liegt das Hausrecht meistens auch bei der Gemeinde. Hausrecht ist meines Wissens an befriedetes Besitztum gebunden, was für Buden für mich erst einmal nicht erkennbar ist, wenn ich vom Zugangsbereich aus fotografiere. Urheberrrecht ist an Kunstwerke gebunden.

D.h. kritisch wird für mich das Fotografieren dann, wenn es in einem geschlossenen Markt erfolgt (für den man Eintritt bezahlt und der von einem Veranstalter organisiert wird) und wenn es Gegenstände betrifft, die dem Kunstgewerbe/Kunsthandwerk bzw. der Kunst zuzuordnen sind. Je mehr es bezüglich des Gegenstandes in Massenfertigung geht, desto weniger besteht Schutzanspruch durch Urheberrrecht. Dann greifen die Design- und Geschmacksmuster-Schutzrechte. Sie betreffen meines Wissens ausschließliche kommerzielle Nutzungen in verschiedenen Spielarten (auch kommerzielle Veröffentlichungen), nicht aber private Veröffentlichungen.

So habe ich die Rechtslage bisher verstanden, bin aber auch kein Jurist.

VG Holger


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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 17:55 
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Registriert: Di 14. Jun 2016, 23:30
Beiträge: 114
Wohnort: A'dorf in OWL
auch was zu diesem Thema...
Gestern sagte mir mein Sohn, dass wir den Eiffelturm nachts in voller Beleuchtung nicht so ohne weiteres fotografieren dürften,
da zwar das Urheberrecht am Eiffelturm ausgelaufen ist (70 Jahre ?!), die Lichtinstallation aber erst vor ca. 20 Jahren angebracht wurde.
Schöne Grüße, Darius


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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 19:19 
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Beholder hat alles gesagt.

Aber dort nett fragen kostet nichts.

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Gruessilies Mika
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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 21:19 
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Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:26
Beiträge: 686
Darius hat geschrieben:
auch was zu diesem Thema...
Gestern sagte mir mein Sohn, dass wir den Eiffelturm nachts in voller Beleuchtung nicht so ohne weiteres fotografieren dürften,
da zwar das Urheberrecht am Eiffelturm ausgelaufen ist (70 Jahre ?!), die Lichtinstallation aber erst vor ca. 20 Jahren angebracht wurde.
Schöne Grüße, Darius


Man darf den Eiffelturm mit aktivierter Beleuchtung fotografieren, nur darf man die Fotos nicht veröffentlichen. So ist es in Frankreich.

In Deutschland gilt das Panorama-Recht, da wäre das nicht möglich (das Recht an den Fotos von Gebäuden wie dem Eifelturm zu beschränken), gilt aber auch nur für Aufnahmen, die aus der Fußgänger-Perspektive gemacht wurden. Viele Drohnen-Fotografen machen Aufnahmen aus der Luft, da ist es dann wieder nicht erlaubt.

Aber Grundsätzlich gibt bei dem Recht als Urheber (Gebäude, Gemälde, sonstige Kunstwerke) und auch bei dem Recht am eigenen Bild (Streetfotografie): Das Fotografieren ist erlaubt! Nur das veröffentlichen der Fotos nicht!

Das Fotografieren kann wiederum durch das Hausrecht ausgeschlossen werden, das dann aber eben nur auf dem jeweiligen Privatgelände.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fotografieren verboten?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 22:33 
XiYi hat geschrieben:
Aber Grundsätzlich gibt bei dem Recht als Urheber (Gebäude, Gemälde, sonstige Kunstwerke) und auch bei dem Recht am eigenen Bild (Streetfotografie): Das Fotografieren ist erlaubt! Nur das veröffentlichen der Fotos nicht!


OT:
So "grundsätzlich" gilt das gar nicht.
Z.B. Irgendwelche Affen, die als Gaffer ein Foto von einem Unfallopfer machen, begehen schon durch den Vorgang des Knipsens eine Straftat. Gleiches gilt für Spanner- / Parapazzo-Fotos. Völlig Wurst ob da was veröffentlicht wird. StGB §201a.


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