Sa 17. Mär 2018, 10:21
Sa 17. Mär 2018, 10:50
Sa 17. Mär 2018, 10:55
beholder3 hat geschrieben:Du hast oben Ausstellungen erwähnt. Da ist defintiv eher die Regel, dass man nicht oder eingeschränkt knipsen darf.
beholder3 hat geschrieben:Bei Märkten geht es um die Ware. Wenn es urheberrechtlich schützbare Dinge sind (Skulptur versus Kartoffel) wirds auch da eng.
Stichworte sind a) Hausrecht und b) eben Urheberrecht.
a) kann Dir das Knipsen verbieten b) vor allem das Veröffentlichen im Netz.
Sa 17. Mär 2018, 11:07
HellWeichei hat geschrieben:beholder3 hat geschrieben:Du hast oben Ausstellungen erwähnt. Da ist defintiv eher die Regel, dass man nicht oder eingeschränkt knipsen darf.
Ok, verstanden. Da scheint mir das auch logisch zu sein.beholder3 hat geschrieben:Bei Märkten geht es um die Ware. Wenn es urheberrechtlich schützbare Dinge sind (Skulptur versus Kartoffel) wirds auch da eng.
Stichworte sind a) Hausrecht und b) eben Urheberrecht.
a) kann Dir das Knipsen verbieten b) vor allem das Veröffentlichen im Netz.
Ok, das hilft mir. Danke. Ich geh dann mal Ostereier fotografieren...
Sa 17. Mär 2018, 11:09
Krasnal hat geschrieben:Mit dem Unterschied, dass wenn deine Frau mit ihrem Handy knippst vermutlich keiner was sagt. Du aber mit großem Besteck ganz anders beäugt wirst....
Sa 17. Mär 2018, 11:17
Sa 17. Mär 2018, 17:55
Sa 17. Mär 2018, 19:19
Sa 17. Mär 2018, 21:19
Darius hat geschrieben:auch was zu diesem Thema...
Gestern sagte mir mein Sohn, dass wir den Eiffelturm nachts in voller Beleuchtung nicht so ohne weiteres fotografieren dürften,
da zwar das Urheberrecht am Eiffelturm ausgelaufen ist (70 Jahre ?!), die Lichtinstallation aber erst vor ca. 20 Jahren angebracht wurde.
Schöne Grüße, Darius
Sa 17. Mär 2018, 22:33
XiYi hat geschrieben:Aber Grundsätzlich gibt bei dem Recht als Urheber (Gebäude, Gemälde, sonstige Kunstwerke) und auch bei dem Recht am eigenen Bild (Streetfotografie): Das Fotografieren ist erlaubt! Nur das veröffentlichen der Fotos nicht!
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz